Schmidt & Schmidt bietet die Beglaubigung von Urkunden von den Bahamas an.
Urkunden von den Bahamas werden in Deutschland nur anerkannt, wenn sie entsprechend "legalisiert" sind. Das bedeutet, dass ihre Echtheit gesondert bestätigt werden muss. Die Bahamas sind dem Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation 1973 beigetreten. 1973 Dokumente von den Bahamas können daher ganz einfach anhand einer sogenannten Apostille für den Gebrauch in über 100 Ländern beglaubigt werden.
Zuständig für die Apostille ist auf den Bahamas das Auswärtige Amt.
Um ein Dokument mit einer Apostille zu beglaubigen, müssen Sie zuerst ein spezielles Antragsformular ausfüllen.
Die Dokumente, die von offiziellen Behörden und anderen autorisierten Stellen der Bahamas ausgestellt wurden, können beglaubigt werden.
Die Legalisation von Dokumenten mit einer Apostille auf den Bahamas umfasst die Überprüfung des Ursprungs und der Echtheit des Dokuments. Nach diesem Verfahren wird ein spezielles Zertifikat in der Regel mit einem Dokument abgeheftet.
Eine Apostille ist ein viereckiger Stempel, welcher die französischsprachige Aufschrift „Convention de La Haye du 5 octobre 1961“ enthält. Der Stempel gibt Aufschluss darüber, wessen Unterschrift die Apostille beglaubigt, und enthält das Datum sowie die Identifikationsnummer der Apostille.
Mit einer Apostille können auf den Bahamas folgende Dokumente beglaubigt werden:
- Urkunden des Personenstandes (Geburts-, Sterbe-, Heirats- und Scheidungsurkunden)
- Handelsregisterauszüge
- Bildungsnachweise von staatlichen und staatlich anerkannten Institutionen: Schulzeugnisse, Hochschulabschlusszeugnisse, Fächer- und Notenübersichten, Immatrikulationsbescheinigungen, Zusätzliche Bescheinigungen von Schulen oder Hochschulen sowie auch Zertifikate
- Gerichtsentscheidungen
- Notariell beglaubigte Kopien von Dokumenten
- Notariell beglaubigte Übersetzungen
- Sonstige notarielle Dokumente (Vollmachten, Testamente, Erklärungen)
- Handelspapiere, welche von einem staatlichen Registrationsorgan beglaubigt wurden (Satzungen, Bescheinigungen über Eintragungen, Steuerregistrierungen usw.)
Anforderungen an die Dokumente:
Eine Apostille darf ausschließlich auf ein Originaldokument ausgestellt werden. Hierbei muss sich dieses in einem guten äußerlichen Zustand befinden, alle Stempel und Unterschriften müssen verständlich und lesbar sein. Des Weiteren darf es keine fremden Markierungen oder Aufschriften enthalten.
In der Regel nimmt die Bearbeitung von Unterlagen 5 bis 14 Tage in Anspruch.