Schmidt & Schmidt bietet Ihnen Apostille aus Staaten in Nord - und Südamerika, die dem Haager Übereinkommen von 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation beigetreten sind, an.
Diese Staaten erkennen gegenseitig die Rechtskraft der Urkunden mit Apostille an. Dies mindert den Kostenaufwand, der aufgrund der Beglaubigung entsteht.
Apostille ist ein Stempel in der Form eines Quadrates. Sie kann in der Amtssprache der ausstellenden Behörde ausgefüllt sein. Die Überschrift „Apostille (Convention de La Haye du 5 octobre 1961)“ ist zwingend in französischer Sprache vorgesehen. Jede Apostille ist registriert und enthält das Ausstelldatum und eine einzigartige Nummer. Die Apostille wird von den staatlichen Stellen für Urkunden aus dem Tätigkeitsbereich der Stelle ausgestellt. Mehr Informationen über Zuständigkeiten und Besonderheiten des Prozedere entnehmen Sie unseren Länderinformationen.
Die Legalisation durch Apostille erfolgt in dem Land, wo das Dokument ausgestellt wurde.
Alle Staaten in Süd - und Nordamerika haben die Legalisation durch Apostille anerkannt. Urkunden aus Kanada, Guyana und Französisch-Guayana unterliegen der Legalisation durch Apostille nicht.
Urkunden, die in oben genannten Ländern ausgestellt wurden, unterliegen der konsularischen Legalisation.
Legalisation ist mehr komplex und kostenaufwendig. Die Urkunden werden zuerst von einem zuständigen Staatsorgan und danach vom Konsulat beglaubigt.