Schmidt & Schmidt bietet konsularische Legalisation und Apostille für Urkunden und Handelsregisterauszüge aus der Türkei an.
Die Türkei ist dem Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation" 1985 beigetreten. Dokumente aus der Türkei können daher ganz einfach anhand einer sogenannten Apostille für den Gebrauch in über 100 Ländern beglaubigt werden.
Folgende Behörden sind für die Apostille zuständig:
- Der Landrat (Kaymakam) oder Gouverneur (Valilik) für Urkunden der Verwaltungsbehörden und der Notare
- Der Vorsitzende des Rechtsausschusses oder das für den Ort zuständige Präsidium der Rechtsausschüsse für Gerichtsurkunden.
Die Dokumente, die von den türkischen Behörden ausgestellt und in türkischer Sprache veröffentlicht wurden, können beglaubigt werden.
Die Legalisation von Dokumenten in der Türkei umfasst die Überprüfung der Echtheit eines Dokuments durch einen befugten Beamten. Nach dieser Prozedur wird das Dokument mit einem speziellen Stempel versehen - einer Apostille. In der Regel befindet sich die Apostille auf der Rückseite des Dokuments oder auf einem separaten Blatt, wonach das Dokument gestickt wird.
Eine Apostille ist ein viereckiger Stempel, welcher die französischsprachige Aufschrift „Convention de La Haye du 5 octobre 1961“ enthält. Der Stempel gibt Aufschluss darüber, wessen Unterschrift die Apostille beglaubigt, und enthält das Datum sowie die Identifikationsnummer der Apostille.
Mit einer Apostille können in der Türkei folgende Dokumente beglaubigt werden:
- Urkunden des Personenstandes (Geburts-, Sterbe-, Heirats- und Scheidungsurkunden)
- Bildungsnachweise von staatlichen und staatlich anerkannten Institutionen: Schulzeugnisse, Hochschulabschlusszeugnisse, Fächer- und Notenübersichten, Immatrikulationsbescheinigungen, Zusätzliche Bescheinigungen von Schulen oder Hochschulen sowie auch Zertifikate
- Handelsregisterauszüge
- Gerichtsentscheidungen
- Notariell beglaubigte Kopien von Dokumenten
- Notariell beglaubigte Übersetzungen
- Sonstige notarielle Dokumente (Vollmachten, Testamente, Erklärungen)
- Handelspapiere, welche von einem staatlichen Registrationsorgan beglaubigt wurden (Satzungen, Bescheinigungen über Eintragungen, Steuerregistrierungen usw.)
In folgenden Fällen sind Urkunden von jeder Beglaubigung befreit:
- Internationale Personenstandsurkunden nach dem Übereinkommen vom 08.09.1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern, d.h. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde und Sterbeurkunde
- Internationale Ehefähigkeitszeugnisse nach dem Übereinkommen vom 05.09.1980 über die Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen
- Urkunden türkischer diplomatischer oder konsularischer Vertretungen.
Apostille für Diplom oder ÖSYM-Urkunde
Das Originaldokument ist für diesen Prozess benötigt. Das Originaldokument wird von einem vereidigten Übersetzer übersetzt. Danach wird es von einem Notar am Ort der beglaubigten Übersetzung beglaubigt. Anschließend wird bei der zuständigen Behörde eine Apostille gemacht. Zuständige Behörde hierfür sind die Gouverneure(Valilik) in den Provinzen und die Bezirksgouverneure(Kaymakamlık) in den Distrikten.
Anforderungen an die Dokumente:
Eine Apostille darf ausschließlich auf ein Originaldokument ausgestellt werden. Hierbei muss sich dieses in einem guten äußerlichen Zustand befinden, alle Stempel und Unterschriften müssen verständlich und lesbar sein. Des Weiteren darf es keine fremden Markierungen oder Aufschriften enthalten.
Die Türkei stellt für einige Dokumente auch elektronische Apostille aus. PTT ist das zwischengeschaltete Unternehmen, das die Transaktion durchführt. Derzeit wird die elektronische Apostille nur für Strafregistervermerke und Gerichtsentscheidungen in der Türkei ausgestellt. Dokumente, für die eine E-Apostille vom Justizministerium und vom Innenministerium bearbeitet wird, werden elektronisch über die PTT übermittelt. Auf diese Dokumente kann der Antragsteller weltweit zugreifen. Es sollte berücksichtigt werden, wie das Apostille-Formular in dem Land sein sollte, in dem das Dokument verwendet wird. Bei Fragen zur Gültigkeit der E-Apostille empfehlen wir Ihnen, sich bei den Behörden des ausländischen Landes zu erkundigen.
In der Regel nimmt die Beglaubigung von Unterlagen 5 bis 14 Tage in Anspruch.
Bei uns können Sie die Handelsregisterauszüge aus der Türkei mit Apostille einschließlich ihrer Übersetzung ins Deutsche bestellen.
Kurierdienstleistungen werden gesondert nach den Tarifen des Kurierdienstes berechnet und in Rechnung gestellt.
Konsularische Legalisation aus der Türkei
Ein von ausländischen Behörden ausgestelltes amtliches Dokument wird von einem bei dem türkischen Konsulat registrierten Übersetzer ins Türkische oder in eine andere Sprache übersetzt. Mit dieser Übersetzung erfolgt die konsularische Legalisation bei dem türkischen Konsulat im Ausland. Konsularische Legalisation bestätigt die Echtheit des Siegels und der Unterschrift aber nicht des Inhalts.
Erforderliche Unterlagen für die Legalisation:
Ausweis (Pass oder blaue Karte für Ausländer)
Das originale Dokument