Schmidt & Schmidt bietet Apostille und konsularische Legalisation der Urkunden aus Tadschikistan an.
Tadschikistan ist dem Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation im Jahr 2015 beigetreten. Das bedeutet, dass es keine diplomatische Beglaubigung bzw. konsularische Legalisation von Urkunden aus Tadschikistan für den Rechtsverkehr in einem anderen Mitgliedstaat des Übereinkommens erforderlich ist. Die Urkunden müssen lediglich von den Behörden des Ausstellerstaates mit einer "Apostille" versehen werden, um im Zielstaat verwendet werden zu können.
Das Haager Apostille-Übereinkommen trat zwar in Kraft, gilt aber nicht im Verhältnis zu Deutschland, Österreich und Belgien, da diese Länder fristgerecht einen Einspruch nach Art. 12 Abs. 2 des Abkommens eingelegt haben. Die Urkunden müssen zur Verwendung in Deutschland, Österreich und Belgien legalisiert werden. Bevor die konsularische Legalisation beantragt wird, muss jede Urkunde durch die Konsularabteilung des Außenministeriums der Republik Tadschikistan vorbeglaubigt werden.
Folgende Staatsorgane sind bevollmächtigt, Beglaubigung durch Apostille durchzuführen
- Justizministerium der Republik Tadschikistan
- Außenministerium der Republik Tadschikistan
- Dokumente, die von Standesämtern ausgestellt wurden
- Dokumente von staatlichen Notaren
- Dokumente von Gerichten, Staatsanwälten und Gerichtsvollziehern.

Folgende Dokumente können legalisiert werden:
- Urkunden des Personenstandes (Geburts-, Sterbe-, Heirats- und Scheidungsurkunden)
- Handelsregisterauszüge
- Bildungsnachweise von staatlichen und staatlich anerkannten Institutionen: Schulzeugnisse, Hochschulabschlusszeugnisse, Fächer- und Notenübersichten, Immatrikulationsbescheinigungen, Zusätzliche Bescheinigungen von Schulen oder Hochschulen sowie auch Zertifikate
- Gerichtsentscheidungen
- Notariell beglaubigte Kopien von Dokumenten
- Notariell beglaubigte Übersetzungen
- Sonstige notarielle Dokumente (Vollmachten, Testamente, Erklärungen)
- Handelspapiere, welche von einem staatlichen Registrationsorgan beglaubigt wurden (Satzungen, Bescheinigungen über Eintragungen, Steuerregistrierungen usw.)