Schmidt & Schmidt hilft bei der Beglaubigung Ihrer Urkunden aus Bahrain.
Bahrain ist dem Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation" 2013 beigetreten. Dokumente aus Bahrain können daher ganz einfach anhand einer sogenannten Apostille für den Gebrauch in über 100 Ländern beglaubigt werden.
Zuständig für die Ausstellung der Apostille ist das Auswärtige Amt in Manama. Dokumente werden in zwei Büros angenommen: im Büro der Legalisationsabteilung im Manama Center (Manama) und im Büro der Legalisationsabteilung des Amtes für Arbeitsmarktregulierung (Manama).
Die Dokumente, die von den Behörden und anderen autorisierten Strukturen von Bahrain ausgestellt und in arabischer oder englischer Sprache veröffentlicht wurden, können beglaubigt werden.
Die Legalisation von Dokumenten in Bahrain umfasst die Überprüfung der Echtheit eines Dokuments durch befugte Beamte. Nach dieser Prozedur wird das Dokument mit einem speziellen Stempel versehen - einer Apostille. Normalerweise befindet sich die Apostille auf der Rückseite des Dokuments oder auf einem separaten Blatt, wonach das Dokument gestickt wird.
Eine Apostille ist ein viereckiger Stempel, welcher die französischsprachige Aufschrift „Convention de La Haye du 5 octobre 1961“ enthält. Der Stempel gibt Aufschluss darüber, wessen Unterschrift die Apostille beglaubigt, und enthält das Datum sowie die Identifikationsnummer der Apostille.
Mit einer Apostille können in Bahrain folgende Dokumente beglaubigt werden:
- Urkunden des Personenstandes (Geburts-, Sterbe-, Heirats- und Scheidungsurkunden)
- Handelsregisterauszüge
- Bildungsnachweise von staatlichen und staatlich anerkannten Institutionen: Schulzeugnisse, Hochschulabschlusszeugnisse, Fächer- und Notenübersichten, Immatrikulationsbescheinigungen, Zusätzliche Bescheinigungen von Schulen oder Hochschulen sowie auch Zertifikate
- Gerichtsentscheidungen
- Notariell beglaubigte Kopien von Dokumenten
- Notariell beglaubigte Übersetzungen
- Sonstige notarielle Dokumente (Vollmachten, Testamente, Erklärungen)
- Handelspapiere, welche von einem staatlichen Registrationsorgan beglaubigt wurden (Satzungen, Bescheinigungen über Eintragungen, Steuerregistrierungen usw.)
Anforderungen an die Dokumente:
Eine Apostille darf ausschließlich auf ein Originaldokument ausgestellt werden. Hierbei muss sich dieses in einem guten äußerlichen Zustand befinden, alle Stempel und Unterschriften müssen verständlich und lesbar sein. Des Weiteren darf es keine fremden Markierungen oder Aufschriften enthalten.
In der Regel nimmt die Bearbeitung der Unterlagen 14 Tage in Anspruch.