Schmidt & Schmidt bietet die konsularische Legalisation von Ihren Urkunden aus Nordkorea an.
Die in Deutschland ausgestellten Urkunden werden in Nordkorea nur anerkannt, wenn sie legalisiert sind. Das bedeutet, dass ihre Echtheit gesondert bestätigt werden muss.
Nordkorea ist dem Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation nicht beigetreten. Deutsche Urkunden müssen zur Verwendung in Nordkorea von der einheimischen Botschaft legalisiert werden.
Konsularische Legalisation von Urkunden aus Nordkorea zur Verwendung in Deutschland
Die Urkunden aus Nordkorea können für Deutschland nicht legalisiert werden.
Legalisation von deutschen Urkunden zur Verwendung in Nordkorea
Im Legalisationsverfahren ist in der Regel zunächst die Vorbeglaubigung der Urkunde durch Behörden des Ausstellungsstaats erforderlich. Sollen deutsche öffentliche Urkunden im Ausland verwendet werden, so gibt es hierfür die Möglichkeit einer konsularischen Legalisation der Urkunde. Dies gilt nicht, wenn die Legalisation durch eine völkerrechtliche Vereinbarung ausgeschlossen und ggf. durch eine Apostille ersetzt wird. Ob eine Legalisation erforderlich ist, erfahren Sie von der ausländischen Stelle, bei der die deutsche Urkunde vorgelegt werden soll. Die konsularische Legalisation wird von der diplomatischen oder konsularischen Vertretung des betreffenden ausländischen Staates in Deutschland vorgenommen. In den deutschen Bundesländern ist dafür die Zuständigkeit unterschiedlich geregelt.
Öffentliche Urkunden werden bei der Nordkoreanische Botschaft in Berlin legalisiert.