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Apostille aus Dänemark

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Apostille und Konsularische Legalisation von ausländischen Urkunden
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Ansprechpartner

Nicoleta Ilea
Nicoleta Ilea
Associate
+49 851 226 083 8
nicoleta.ilea@schmidt-export.de

Apostille und konsularische Legalisation aus Europa und EU

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Apostille aus Dänemark

Schmidt & Schmidt bietet Legalisierungsdienstleistungen für in Dänemark ausgestellte Dokumente.

Dänemark ist seit 2007 Mitglied des HCCH; Das Haager Übereinkommen über die vereinfachte Beglaubigung ist am 1. Januar 2007 in Kraft getreten.

Die Apostille oder „Haager Apostille“ ist ein Zertifikat, dass die Herkunft einer öffentlichen Urkunde (z. B. einer Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunde, eines Urteils usw.) beglaubigt Handelsregisterauszug oder notarielle Beglaubigung). Es bestätigt die Echtheit der Unterschrift und die Autorität eines Beamten, der das öffentliche Dokument unterzeichnet hat.

In Dänemark ausgestellte und mit einer Apostille beglaubigte Dokumente gemäß Haager Übereinkommen von 1961 werden in allen Mitgliedstaaten des Haager Übereinkommens anerkannt und erfordern keine andere Form der Beglaubigung, wie beispielsweise eine konsularische Legalisierung, was den Kosten- und Zeitaufwand für die Beglaubigung von Dokumenten erheblich reduziert. Bisher sind mehr als 120 Staaten der Konvention beigetreten.

Für die Erteilung der Apostille zuständige Behörden

  • Außenministerium

Eine Beteiligung anderer dänischer Behörden/Ministerien ist nicht mehr notwendig.

Die Apostille in Dänemark ist ein quadratischer Stempel in Dänisch und Englisch mit der obligatorischen Überschrift „Apostille“ und einem Verweis auf das Haager Übereinkommen von 1961 in Französisch (Convention de La Haye du 5 octobre 1961). Die Seiten der Apostille Urkunde müssen mindestens 9 Zentimeter lang sein.

Typen von Dokumenten

Apostille aus Dänemark


Kann apostilliert werden Kann nicht apostilliert werden
  • Auszüge aus dem dänischen Handelsregister
  • Grundbuchauszug
  • Von einem Notar ausgestellte oder beglaubigte Dokumente
  • Von Gerichten ausgestellte Dokumente
  • Übersetzungen durch Gerichtsdolmetscher
  • Offizielle Dokumente, ausgestellt von staatlichen Behörden
  • Bildungsnachweise von staatlichen und staatlich anerkannten Institutionen: Schulzeugnisse, Hochschulabschlusszeugnisse, Fächer- und Notenübersichten, Immatrikulationsbescheinigungen, zusatz Zeugnisse von Schulen oder Universitäten.
  • Vollmachten, Testamente, Erklärungen
  • Andere Regierungsdokumente
  • Handelsverträge
  • Rechnungen
  • Zolldokumente, diplomatische und konsularische Dokumente
  • Ausweise

Besonderheiten und Dokumentenanforderungen für die Apostille in Dänemark

Dänemark gehört zu den 120 Ländern, die Apostillen gemäß dem Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 anerkennen und ausstellen. Die Apostille dient als Bestätigung des offiziellen Status einer Urkunde.

Der Prozess der Apostille kann je nach Absender- und Empfängerland variieren. Um in Dänemark eine Apostille für ein Dokument zu erhalten, müssen Sie jedoch normalerweise die folgenden Schritte durchlaufen:

  • Beschaffung des Originaldokuments für die Apostille;
  • Überprüfung der Unterschrift auf dem Dokument durch die autorisierte Stelle;
  • Ausstellung einer Apostille auf einem Dokument durch eine autorisierte Stelle;
  • Einreichung des Dokuments zusammen mit der Apostille im Empfängerland.

Dieser Vorgang kann zeitaufwändig sein, insbesondere wenn er mehrere Dokumente und verschiedene Länder umfasst. Um einen reibungslosen und korrekten Apostillierungsprozess zu gewährleisten, wird empfohlen, sich von Spezialisten beraten zu lassen, die mit den Anforderungen und Verfahren vertraut sind. Ihr Fachwissen kann dazu beitragen, Verzögerungen und Fehler bei der Beschaffung von Apostillendokumenten zu vermeiden.

Möglicherweise geltende Dokumentanforderungen:

  • Bei dem Dokument muss es sich um ein Original oder eine beglaubigte Kopie handeln, die von der zuständigen Behörde ausgestellt wurde.
  • Das Dokument sollte alle relevanten und genauen Informationen enthalten.
  • Das Dokument muss in der Amtssprache des ausstellenden Landes verfasst sein oder in die Amtssprache des Landes übersetzt werden, in dem die Apostille beantragt wird.
  • Die Apostille muss von der zuständigen Behörde gemäß den Vorschriften angebracht werden.
Wenn Sie neue Originaldokumente benötigen, helfen Ihnen die Informationen hier weiter.

Legalisierung dänischer Bildungsdokumente zur Verwendung im Ausland

Personen, die im Ausland studieren und arbeiten, müssen eine Apostille-Bescheinigung beantragen, um sicherzustellen, dass ihre akademischen Qualifikationen und andere damit verbundene Dokumente beglaubigt werden. Das beglaubigte Dokument kann in 125 Ländern oder Regionen verwendet werden, die das Haager Übereinkommen unterzeichnet haben, und ist vollständig anerkannt.

Ausgestellte Bildungsdokumente wie Schulzeugnisse, Zeugnisse über Universitätsabschlüsse, Transcripts of Records, Immatrikulationsbescheinigungen und andere Zeugnisse von Schulen oder Universitäten sind im Ausland erst wirksam, wenn sie mit einer Apostille beglaubigt werden. Beispielsweise kann für die Bewerbung für einen Master- oder PhD-Studiengang eine Apostille für Ihren ausländischen Abschluss erforderlich sein.

Es ist zu beachten, dass verschiedene Länder möglicherweise unterschiedliche Zertifizierungsanforderungen für akademische Zertifikate haben. Daher ist es am besten, sich im Voraus an die Fachagenturen oder Botschaften des Ziellandes zu wenden.

Bescheinigung über die Ehefähigkeit

Durch die Haager Apostille können Heiratsurkunden, die in Dänemark ausgestellt wurden, für die Verwendung im Ausland rechtsgültig gemacht werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Geburtsurkunde
  • erweiterte Meldebescheinigung

Deutsche und dänische Urkunden sind im jeweils anderen Land von dem Erfordernis der Legalisation befreit.

Verordnung über öffentliche Urkunden (EU) 2016/1191 vom 6. Juli 2016

Darüber hinaus vereinfacht die Verordnung über öffentliche Urkunden (EU) 2016/1191 vom 6. Juli 2016 den Verkehr bestimmter öffentlicher Urkunden, die in einem EU-Mitgliedstaat vorgelegt werden müssen und die in einem anderen EU-Mitgliedstaat ausgestellt worden sind und befreit dadurche die öffentlichen Urkunden von der Bestätigung der Echtheit mit der Apostille mit dem Ziel, den Verwaltungsaufwand und die Kosten für Bürger zu senken.

Konsularische Legalisation von Dokumente zur Verwendung im Ausland

Sollte ein dänisches Dokument in einem Land verwendet werden, das das Haager Übereinkommen nicht anerkennt, wie etwa die Vereinigte Arabische Emirate oder andere Länder, die nicht als Vertragspartei aufgeführt sind, gilt das Verfahren der konsularischen Legalisierung, auch „Botschaftsbeglaubigung“ genannt. Eine vollständige Liste der Länder, die Apostillen akzeptieren und verwenden, finden Sie hier.

Eine Voraussetzung für die konsularische Legalisierung eines aus Dänemark stammenden Dokuments ist dessen Ausstellung durch ein öffentliches Notariat ausdrücklich zur Verwendung im Ausland. Der Notar sollte dann auf der Grundlage des Originals eine notarielle Urkunde ausstellen, die eine notariell beglaubigte Kopie des Originals sowie eine Bestätigung seiner Echtheit enthält. Die notariell beglaubigten Dokumente müssen anschließend von dem für den Amtssitz des Notars zuständigen Amt für auswärtige Angelegenheiten beglaubigt werden. Schließlich kann das Dokument vom Generalkonsulat legalisiert werden.

Konsularische Legalisierung ist der Prozess der Authentifizierung oder Beglaubigung eines Rechtsdokumentes, damit das Rechtssystem eines fremden Landes es als mit voller Rechtswirkung anerkennt und der vom Diplomaten oder Konsular durchgeführt wird Vertretung des Landes, in dem das Dokument verwendet werden soll.

Die konsularische Legalisierung ist komplexer, zeitaufwändiger und kostspieliger als das einfachere Apostilleverfahren. Während die Apostille normalerweise in einem Schritt ausgestellt wird, erfordert die konsularische Legalisierung mehrere Vorbeglaubigungen, bevor eine öffentliche Urkunde bei der Botschaft oder dem Konsulat des Ziellandes in Dänemark beglaubigt werden kann.

Es ist eine allgemeine Anforderung, dass das Dokument vor der Einreichung bei der Botschaft in die Amtssprache des Ziellandes übersetzt werden muss. Über das Beglaubigungsverfahren entscheidet die Auslandsvertretung.

Die Hauptunterschiede zwischen einer Apostille und einer konsularischen Legalisation von Dokumenten

Das gemeinsame Merkmal von Apostille und konsularischer Legalisierung besteht darin, dass sie ein offizielles Dokument zur Vorlage bei Institutionen in einem anderen Land beglaubigen. Es gibt jedoch viele Unterschiede.


Apostille Konsularische Legalisierung
Rechtswirkung Kann in allen Ländern verwendet werden, die dem Haager Übereinkommen zur vereinfachten Legalisierung von Urkunden beigetreten sind. Verwendung zwischen Staaten, von denen einer oder beide nicht Mitglied des Haager Übereinkommens sind oder wenn einer der Vertragsstaaten gegen den Beitritt des anderen protestiert hat.
Schwierigkeit Mäßig. Um eine Apostille zu erhalten, wenden Sie sich an die zuständige Apostillebehörde des Herkunftsstaates des Dokuments. Hoch. Für die konsularische Legalisierung müssen verschiedene inländische Behörden und eine diplomatische Vertretung des Bestimmungsstaates beteiligt sein.
Vorzertifizierung Normalerweise nicht erforderlich. Ist obligatorisch.
Beglaubigung bei der Botschaft des Bestimmungsstaates im Herkunftsstaat des Dokuments Es ist nicht erforderlich, das Konsulat des Ziellandes zu kontaktieren. Ist der letzte Schritt der Legalisierung.

Kosten der Apostille und der konsularischen Legalisation von Dokumenten im Ausland

Wir bieten eine Vielzahl von Dienstleistungen und Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Legalisierung von Dokumenten im Ausland an, die Ihren Bedürfnissen entsprechen. Wenn Sie ein knappes Budget haben oder Ihre Dokumente in Rekordzeit beglaubigen lassen müssen, können wir eine geeignete Lösung finden. Die Frist beginnt mit dem Eingang Ihrer Unterlagen.

Beschaffung eines Dokuments

Beschaffung eines Dokuments im Ausland

Dienstleistung umfasst:

  • Gebühren
Zeitrahmen: ab 14 Werktagen

ab 142,80€

inkl. MwSt. 19%

Preis ohne MwSt. ab 120€

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Populär

Apostille und konsularische Legalisation

Apostille oder konsularische Legalisation für ein Dokument im Ausland

Dienstleistung umfasst:

  • Gebühren
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Zeitrahmen: ab 7 Werktagen

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Beglaubigte Übersetzung

Beglaubigte Übersetzung von Dokumenten in eine Fremdsprache

Zeitrahmen: ab 2 Werktagen

ab 71,40€

inkl. MwSt. 19%

Preis ohne MwSt. ab 60€

Bestellen

Die Expresszustellung von Dokumenten mit Apostille aus dem Ausland wird gesondert nach den Tarifen der Zustelldienste berechnet.

Durch eine Apostille und konsularische Legalisierung können folgende Dokumente beglaubigt werden:

Persönliche Unterlagen

Persönliche Unterlagen

  • Geburts-, Heirats-, Scheidungs- und Sterbeurkunden, Ehefähigkeitszeugnisse, Ledigkeitsbescheinigungen
  • Führungszeugnisse
  • Adoptionsurkunden
  • Scheidungsurteile und andere gerichtliche Urkunden
  • Vollmachten, Erbscheine und alle von einem Notar ausgestellten oder beglaubigten Dokumente
Bildungsnachweise

Bildungsnachweise

  • Schulzeugnisse
  • Hochschulabschlusszeugnisse
  • Fächer- und Notenübersichten
  • Zertifikate
  • Zusätzliche Bescheinigungen von Schulen oder Hochschulen
Geschäftliche Unterlagen

Geschäftliche Unterlagen

  • Auszüge aus dem Handelsregister
  • Grundbuchauszüge
  • Rechnungen
  • Kontoauszüge
  • Wertpapier-Kaufverträge
  • Fahrzeugscheine
  • ISO und Freiverkaufszertifikate (Free Sales Certificates)
Medizinische Unterlagen

Medizinische Unterlagen

  • Unbedenklichkeitsbescheinigungen
  • Ärztliche Gutachten
  • Krankmeldungen
  • Sonstige medizinische Unterlagen

Länder, die Apostille anerkennen

Apostille und konsularische Legalisation von ausländischen Urkunden

A

  • Albanien
  • Antigua und Barbuda
  • Argentinien
  • Armenien
  • Australien
  • Österreich
  • Aserbaidschan

B

  • Bahamas
  • Bangladesch
  • Barbados
  • Bahrain
  • Weißrussland
  • Belize
  • Belgien
  • Bolivien
  • Bosnien und Herzegowina
  • Botsuana
  • Brasilien
  • Brunei
  • Burundi

C

  • China
  • Kolumbien
  • Kosovo
  • Costa Rica
  • Zypern

D

  • Dänemark
  • Dominica
  • Dominikanische Republik

E

  • Estland
  • Eswatini
  • Ecuador
  • El Salvador

F

  • Fidschi
  • Philippinen
  • Finnland
  • Frankreich

G

  • Guyana
  • Guatemala
  • Deutschland
  • Honduras
  • Grenada
  • Griechenland
  • Georgien

H

  • Kroatien

I

  • Israel
  • Indien
  • Indonesien
  • Irland
  • Island
  • Spanien
  • Italien

J

  • Jamaika
  • Japan

K

  • Kasachstan
  • Kanada
  • Kap Verde
  • Kirgisistan

L

  • Lettland
  • Lesotho
  • Liberia
  • Litauen
  • Liechtenstein
  • Luxemburg

M

  • Mauritius
  • Malawi
  • Malta
  • Marshallinseln
  • Marokko
  • Mexiko
  • Monaco
  • Mongolei

N

  • Namibia
  • Niederlande
  • Nicaragua
  • Niue
  • Neuseeland
  • Norwegen

O

  • Oman
  • Cookinseln

P

  • Pakistan
  • Palau
  • Panama
  • Paraguay
  • Peru
  • Polen
  • Portugal

R

  • Republik Moldau
  • Russland
  • Rumänien
  • Ruanda

S

  • Samoa
  • San Marino
  • São Tomé und Príncipe
  • Saudi-Arabien
  • Nordmazedonien
  • Seychellen
  • Senegal
  • St. Vincent und die Grenadinen
  • St. Kitts und Nevis
  • St. Lucia
  • Serbien
  • Singapur
  • Slowakei
  • Slowenien
  • Suriname
  • Vereinigte Staaten

T

  • Tadschikistan
  • Tonga
  • Trinidad und Tobago
  • Tunesien
  • Türkei

U

  • Usbekistan
  • Ukraine
  • Uruguay

Y

  • Südafrika
  • Südkorea

Z

  • Montenegro
  • Tschechische Republik
  • Chile

Beantragung einer Apostille und Legalisation

Senden Sie uns eine Anfrage mit einer Kopie Ihrer Unterlagen per E-Mail oder über ein spezielles Formular auf der Website. W

1. Schicken Sie uns Ihre Anfrage online

Senden Sie uns eine Anfrage mit einer Kopie Ihrer Unterlagen per E-Mail oder über ein spezielles Formular auf der Website. Wir prüfen Ihre Unterlagen und teilen Ihnen mit, ob eine Beglaubigung möglich ist, sowie Informationen zu den Kosten und Bedingungen des Verfahrens. Wir werden einige Zeit benötigen, um die erste Überprüfung abzuschließen. Wir werden uns mit Ihnen in Verbindung setzen, sobald wir alle erforderlichen Informationen haben.

Eine Terminvereinbarung oder ein Besuch in unserem Büro sind nicht erforderlich.

2. Senden Sie uns die Unterlagen und leisten Sie die Zahlung

Eine Terminvereinbarung oder ein Besuch in unserem Büro sind nicht erforderlich. Senden Sie uns einfach Ihre Unterlagen per Kurierdienst und bezahlen Sie den fälligen Betrag online. Bei Bedarf sind wir jederzeit bereit, weitere Fragen per E-Mail oder Telefon zu beantworten.

Die Legalisation von Unterlagen wird einige Zeit in Anspruch nehmen.

3. Warten Sie

Die Legalisation von Unterlagen wird einige Zeit in Anspruch nehmen. Unsere Experten arbeiten schnell und effizient, da sie sich gut auskennen. Sobald die Unterlagen fertig sind, werden wir Sie informieren.

Wir führen die Beglaubigung der von Ihnen benötigten Unterlagen durch

4. Erhalten Sie Ihre Unterlagen

Wir führen die Beglaubigung der von Ihnen benötigten Unterlagen durch und senden Ihnen diese per Kurierdienst weltweit zu. Unser Unternehmen bietet Ihnen auch Übersetzungsdienste an.

Datensicherheit und Datenschutz auf Enterprise-Niveau

ISO 27001-Zertifikat für Informationssicherheit

Jeder Server befindet sich in einem nach ISO 27001 zertifizierten Rechenzentrum und ist durch eine eigene Firewall geschützt.

Sichere Verbindung mit SSL-Verschlüsselung

Wie beim Online-Banking erfolgt Ihr Zugriff ausschließlich über eine sichere, SSL-verschlüsselte Verbindung.

DSGVO-konformes Unternehmen

Unser Unternehmen erfüllt die Anforderungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) – der strengsten Datenschutzverordnung weltweit.

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Was ist eine Apostille?

Was ist eine Apostille? Warum brauche ich eine Apostille? Wie bekomme ich eine Apostille? - Unser Video erklärt Ihnen alles, was Sie über die Apostille wissen wollen. Wenn Sie eine ausländische Urkunde durch eine Apostille legalisieren möchten, steht Ihnen Schmidt & Schmidt immer bei! Wir bieten Apostille-Service in mehr als 100 Ländern weltweit an.

Häufig gestellte Fragen über Apostille und Legalisation

1. Was bedeutet die Beglaubigung von Urkunden und für was sie benötigt wird?

Beglaubigung einer Urkunde ist ein Verfahren, infolge dessen die Echtheit der Urkunde geprüft und bestätigt wird. Die beglaubigte Urkunde darf in einem anderen Land rechtmäßig verwendet werden. Die Beglaubigung wird benötigt, um die Anerkennung einer Urkunde in einem anderen Land gewährleisten zu können. Diese beglaubigte Urkunde darf dann den Behörden des Ziellandes vorgezeigt werden, und sie wird anerkannt. Die Beglaubigung bestätigt die Befugnisse, die Echtheit der Unterschrift und den Stempel der Amtsperson, die diese Urkunde ausgestellt hat. Die Beglaubigung betrifft nur amtliche und nicht kommerzielle Dokumente.

2. Wie kann eine Urkunde für die Verwendung in einem anderen Land beglaubigt werden?

Es gibt folgende Arten der Beglaubigung von Urkunden:
  • Konsularische Legalisation
  • Apostille (die erleichterte Form der Legalisation)
  • Die Beglaubigung der Dokumente durch die Industrie- und Handelskammer
Die konsularische Legalisation wird für die Länder verwendet, die das Haager Übereinkommen 1961 nicht unterschrieben haben. Das Haager Übereinkommen einführte das Prozedere der Apostillierung. Die Beglaubigung der Dokumente durch die Industrie- und Handelskammer wird für die Dokumente durchgeführt, die einen kommerziellen Hintergrund haben (Verträge, Rechnungen).

3. Müssen die Urkunden für ein anderes Land immer legalisiert werden?

Nein, nicht immer. Die Länder können unter einander spezielle Abkommen schließen, die die gegenseitige Anerkennung von Urkunden ohne weitere Beglaubigung erlauben. Mit diesen Staaten hat Deutschland zusätzliche bilaterale Abkommen, die für bestimmte Urkunden einen Verzicht auf jede Förmlichkeit einschließlich der Apostille vorsehen:
  • Belgien
  • Dänemark
  • Frankreich
  • Griechenland
  • Italien
  • Luxemburg
  • Österreich
  • Schweiz
Mehr Antworten finden Sie hier!
Antworten auf die meistgestellten Fragen über Apostille und Legalisation
Beglaubigte Übersetzung

Beglaubigte Übersetzung

Wenn ausländische Dokumente vor Gerichten oder anderen Behörden vorzulegen sind, ist eine beglaubigte Übersetzung erforderlich. Dafür müssen diese Dokumente von einem vereidigten Übersetzer übersetzt, unterschrieben und anschließend mit einem Stempel besiegelt werden.

Wir arbeiten mit qualifizierten Übersetzern zusammen und bieten Ihnen beglaubigte Übersetzungen verschiedener Dokumente wie z.B. Verträge, Auszüge aus Handelsregistern, Gerichtsentscheidungen, Zertifikate in verschiedene Sprachen an.

Die von uns angebotene beglaubigte Übersetzungen werden in mehr als 100 Länder anerkannt.

Von den deutschen Behörden und Gerichten wird in der Regel eine Übersetzung fremdsprachiger Urkunden von einem in Deutschland öffentlich beeidigten oder anerkannten Übersetzer gefordert. Wir bieten Ihnen beglaubigte Übersetzungen an, die von einem in Deutschland anerkannten Übersetzer angefertigt werden.

Übersetzung beantragen
Beschaffung von Urkunden weltweit

Beschaffung von Urkunden weltweit

Es kommt häufig vor, dass persönliche Unterlagen verloren gehen oder beschädigt werden. Manchmal werden aktuelle Kopien von diesen Unterlagen benötigt. In diesem Fall ist es notwendig, Dokumente wieder zu beschaffen. Unsere Dienstleistung ermöglicht es Ihnen, Dokumente in mehr als 100 Ländern der Welt aus der Ferne zu beschaffen. Wir können auch die Legalisierung von Dokumenten und deren Kurierzustellung an jeden Ort der Welt durchführen.

Die Zweitausfertigung der Geburts-, Heirats-, Namensänderungs-, Scheidungs- oder Todesurkunde kann erforderlich sein, um eine Ehe im Ausland zu registrieren, ein neugeborenes Kind anzumelden, die Staatsbürgerschaft oder Erbschaft zu erhalten, Daten für die Beantragung einer Rente zu bestätigen, Bankkonten zu eröffnen und andere bürokratische Angelegenheiten zu regeln.

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Aktuelles

Apostillen-Reform in Frankreich erfolgreich abgeschlossen
Apostillen-Reform in Frankreich erfolgreich abgeschlossen

Ab dem 1. Mai 2025 hat sich das Verfahren zur Apostillierung von Dokumenten in Frankreich vollständig geändert. Offizielle Mitteilungen dazu finden Sie auf dem Portal Service Public und auf der Website des französischen Notars.

Polina Kalacheva
06 Mai 2025
Ukrainisches Justizministerium bestätigt offiziell Gebührenerhöhung für Apostillen
Ukrainisches Justizministerium bestätigt offiziell Gebührenerhöhung für Apostillen

Das ukrainische Justizministerium bestätigt offiziell die Erhöhung der Apostille-Gebühr und begründet die Entscheidung.

Polina Kalacheva
30 April 2025
Andorra erweitert Liste der Apostille-Beauftragten
Andorra erweitert Liste der Apostille-Beauftragten

Die Behörden des Fürstentums Andorra haben das Recht zur Apostillierung von Dokumenten auf den Generaldirektor des Außenministeriums sowie den Direktor für völkerrechtliche Angelegenheiten und Personalfragen übertragen. Die entsprechenden Änderungen wurden auf dem offiziellen Portal der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht (HCCH) veröffentlicht.

Polina Kalacheva
29 April 2025
In der Ukraine steigt die Apostille-Gebühr sprunghaft an
In der Ukraine steigt die Apostille-Gebühr sprunghaft an

Die ukrainischen Behörden erhöhen die Gebühr für die Beglaubigung von Dokumenten durch eine Apostille um das Zwölffache. Das berichtet das Nachrichtenportal „Liga“ unter Berufung auf den ukrainischen Parlamentsabgeordneten Ihor Fris.

Polina Kalacheva
28 April 2025

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Alexej Schmidt

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Andrej Schmidt

Andrej Schmidt

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Dr. Olga Kylina, LL.M.

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