Schmidt & Schmidt bietet die Legalisation von Urkunden aus der Ukraine durch Apostille an.
In der Ukraine ausgestellte Urkunden werden in Deutschland nur anerkannt, wenn sie entsprechend "legalisiert" sind. Das bedeutet, dass ihre Echtheit gesondert bestätigt werden muss. Die Ukraine ist dem Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation im Jahr 2003 beigetreten. Dokumente aus der Ukraine können daher ganz einfach mithilfe einer sogenannten Apostille für den Gebrauch in über 100 Ländern beglaubigt werden.
Für die Erteilung von Apostillen für Urkunden aus dem Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit einschließlich der Notare sind folgende Institutionen der Ukraine zuständig:
- Ministerium der Justiz für juristische Dokumente (Heirats- und Scheidungsurteile oder notarielle Urkunden)
- Bildungsministerium für offizielle Unterlagen, die von den Bildungseinrichtungen ausgestellt werden
- Auswärtiges Amt
Eine Apostille ist ein viereckiger Stempel, welcher die französischsprachige Aufschrift „Convention de La Haye du 5 octobre 1961“ enthält. Der Stempel gibt Aufschluss darüber, wessen Unterschrift die Apostille beglaubigt, und enthält das Datum sowie die Identifikationsnummer der Apostille.
Mit einer Apostille können in der Ukraine folgende Dokumente beglaubigt werden:
- Handelsregisterauszüge
- Urkunden des Personenstandes (Geburts-, Sterbe-, Heirats- und Scheidungsurkunden)
- Bildungsnachweise von staatlichen und staatlich anerkannten Institutionen: Schulzeugnisse, Hochschulabschlusszeugnisse, Fächer- und Notenübersichten, Immatrikulationsbescheinigungen, Zusätzliche Bescheinigungen von Schulen oder Hochschulen sowie auch Zertifikate
- Gerichtsentscheidungen
- Notariell beglaubigte Kopien von Dokumenten
- Notariell beglaubigte Übersetzungen
- Sonstige notarielle Dokumente (Vollmachten, Testamente, Erklärungen)
- Handelspapiere, welche von einem staatlichen Registrationsorgan beglaubigt wurden (Satzungen, Bescheinigungen über Eintragungen, Steuerregistrierungen usw.)
Seit dem 13. August 2014 können auch folgende Dokumente apostilliert werden:
- Personalausweis
- Arbeitsbuch
- Wehrpass
- Kraftfahrzeugbrief
Mit der Apostille können nur Originalunterlagen oder durch den Notar bescheinigte Kopien versehen werden, die von öffentlichen Einrichtungen ausgestellt worden sind.
Anforderungen an die Dokumente:
- Eine Apostille darf ausschließlich auf ein Originaldokument ausgestellt werden. Hierbei muss sich dieses in einem guten äußerlichen Zustand befinden, alle Stempel und Unterschriften müssen verständlich und lesbar sein. Des Weiteren darf es keine fremden Markierungen oder Aufschriften enthalten.
- Geburtsurkunden dürfen nicht laminiert sein. Falls Ihre Geburtsurkunde laminiert ist, kann die Apostille nur auf eine notariell beglaubigte Kopie ausgestellt werden. Die Apostille beglaubigt in diesem Fall nicht die Urkunde selbst, sondern nur die Kopie. Deutschland, Österreich und die skandinavischen Länder erkennen nur Originalurkunden an. Informieren Sie sich daher im Voraus, ob nur das Original oder auch die beglaubigte Kopie anerkannt wird.
- Urkunden, die vor 2003 ausgestellt wurden, können nicht mit der Apostille beglaubigt werden. In diesem Fall müssen Sie sich die betreffende Urkunde neu ausstellen lassen. Wir helfen Ihnen, eine neue Urkunde zu beschaffen.
- Wichtig! Die Ukraine erteilt für Urkunden, die nach dem 11.8.2014 auf der Krim ausgestellt wurden, derzeit keine ukrainischen Apostillen.
Folgende Unterlagen werden wir benötigen:
- Originalurkunde
- Kopie vom Pass oder Ausweis
In der Regel nimmt die Bearbeitung von Unterlagen 5 bis 14 Tage in Anspruch.