Schmidt & Schmidt bietet die konsularische Legalisation von Ihren Urkunden aus Färöer an.
Die Färöer sind als Teil desKönigreichs von Dänemark, Mitglied des Haager Übereinkommens vom 5. Oktober 1961. Die Behörden des Königreichs von Dänemark haben jedoch eine Sondererklärung verabschiedet, weshalb das Übereinkommen für die Färöer nicht gilt. Daher ist die Legalisierung von Dokumenten auf den Färöern heute durch konsularische Legalisierung (durch das dänische Außenministerium) möglich.
Die in Deutschland ausgestellten Urkunden werden auf Färöer nur anerkannt, wenn sie legalisiert sind. Das bedeutet, dass ihre Echtheit gesondert bestätigt werden muss.
Konsularische Legalisation von Urkunden aus Färöer zur Verwendung in Deutschland
Das Legalisationverfahren besteht aus folgenden Schritten:
- Liefern Sie das Dokument nach Dänemark
- Beglaubigen Sie das Dokuments beim dänischen Außenministerium
- Legalisieren Sie das Dokument in der konsularischen Abteilung der deutscher Botschaft in Dänemark.
Nach diesem Verfahren ist die Legalisation des Dokuments abgeschlossen und das Dokument kann in Deutschland verwendet werden.
Konsularische Legalisation von deutschen Urkunden zur Verwendung auf Färöer
Wenn Sie Dokumente mit deutschem Ursprung auf Färöer verwenden möchten, müssen Sie die das Legalisationsverfahren in Deutschland durchlaufen.
Im Legalisationsverfahren ist in der Regel zunächst die Vorbeglaubigung der Urkunde durch Behörden des Ausstellungsstaats erforderlich. Sollen deutsche öffentliche Urkunden im Ausland verwendet werden, so gibt es hierfür die Möglichkeit einer konsularischen Legalisation der Urkunde. Dies gilt nicht, wenn die Legalisation durch eine völkerrechtliche Vereinbarung ausgeschlossen und ggf. durch eine Apostille ersetzt wird. Ob eine Legalisation erforderlich ist, erfahren Sie von der ausländischen Stelle, bei der die deutsche Urkunde vorgelegt werden soll. Die konsularische Legalisation wird von der diplomatischen oder konsularischen Vertretung des betreffenden ausländischen Staates in Deutschland vorgenommen. In den deutschen Bundesländern ist dafür die Zuständigkeit unterschiedlich geregelt.
Öffentliche Urkunden werden bei der dänischen Botschaft in Berlin legalisiert.
Bei uns können Sie auch die Übersetzung bestellen. Der Preis hängt vom Umfang des Dokuments an.