Schmidt & Schmidt bietet die konsularische Legalisation von Urkunden aus Färöer an.
Die Färöer Inseln sind dem Haager Übereinkommen über die vereinfachte Authentifizierung von Dokumenten nicht beigetreten. Das bedeutet, dass Urkunden nicht per Apostille legalisiert werden können, sondern im Ausland erst nach einer konsularischen Legalisation anerkannt werden.
Konsularische Legalisierung ist der Prozess der Authentifizierung oder Beglaubigung eines Rechtsdokuments, damit das Rechtssystem eines fremden Landes es als mit voller Rechtswirkung anerkennt und der vom Diplomaten oder Konsular durchgeführt wird Vertretung des Landes, in dem das Dokument verwendet werden soll.
Die konsularische Legalisierung ist komplexer, zeitaufwändiger und kostspieliger als das einfachere Apostilleverfahren. Die konsularische Legalisierung erfordert mehrere Vorbeglaubigungen, bevor eine öffentliche Urkunde bei der Botschaft oder dem Konsulat des Ziellandes beglaubigt werden kann.
Es ist eine allgemeine Anforderung, dass das Dokument vor der Einreichung bei der Botschaft in die Amtssprache des Ziellandes übersetzt werden muss. Über das Beglaubigungsverfahren entscheidet die Auslandsvertretung.
Die konsularische Legalisierung umfasst die Bestätigung eines Dokuments durch die autorisierten Stellen des Justizministeriums, Abteilungen des Außenministeriums und anschließend durch das Konsulat (oder die konsularische Abteilung der Botschaft) des Ziellandes. Es ist zu beachten, dass das Dokument nur auf dem Territorium des Landes rechtsgültig ist, dessen Konsulats Stempel darauf angebracht ist.
Nicht nur auf den Färöer Inseln ausgestellte Dokumente unterliegen der konsularischen Legalisierung für ihre Verwendung in anderen Ländern, sondern auch Dokumente aus anderen Ländern für ihre Verwendung auf den Färöer Inseln.
Konsularische Legalisation von Urkunden aus Färöer zur Verwendung in Deutschland
Das Legalisationverfahren besteht aus folgenden Schritten:
- Liefern Sie das Dokument nach Dänemark
- Beglaubigen Sie das Dokuments beim dänischen Außenministerium
- Legalisieren Sie das Dokument in der konsularischen Abteilung der deutscher Botschaft in Dänemark.
Nach diesem Verfahren ist die Legalisation des Dokuments abgeschlossen und das Dokument kann in Deutschland verwendet werden.
Die folgenden Dokumente können legalisiert werden
- Auszüge aus dem Handelsregister
- Strafregisterauszug
- Personenstandsurkunden (Geburts-, Sterbe-, Heirats- und Scheidungsurkunden)
- Bildungs Dokumente (Schulzeugnisse, Zeugnisse, Diplome)
- Gerichtliche Entscheidungen
- Notariell beglaubigte Kopien von Dokumenten
- Notariell beglaubigte Übersetzungen
- Weitere notarielle Dokumente (Vollmachten, Testament, Erklärungen)
Legalisierung von Bildungsdokumenten zur Verwendung im Ausland
Damit auf den Färöer Inseln ausgestellte Bildungsdokumente sowie Schulzeugnisse, Universitätsabschlüsse, Zeugnisse, Immatrikulationsbescheinigungen und andere im Ausland anerkannt und gültig werden, müssen sie einem Authentifizierungsprozess durch Legalisierung unterzogen werden.
Bildungsnachweise aus den Färöer Inseln müssen mit einer Bescheinigung des Außenministeriums versehen sein. Dies wird manchmal als Beglaubigung bezeichnet, ein Prozess, der der empfangenden Institution oder Nation die Echtheit des Dokuments sicherstellt. Für Dokumente aus den Färöer Inseln bedeutet dies in der Regel, dass mehrere Bescheinigungen von verschiedenen Regierungsstellen eingeholt werden müssen, sowohl im Inland als auch im Ausland, in dem das Dokument verwendet wird.
Ein solcher Ansatz stellt sicher, dass Bildungsdokumente die erforderliche rechtliche Autorität besitzen, sodass sie in verschiedenen Ländern anerkannt und verwendet werden können. Obwohl es sich hierbei um allgemeine Verfahren handelt, können die genauen Anforderungen variieren. Daher ist es ratsam, die spezifischen Schritte mit den zuständigen Behörden abzustimmen.