Schmidt & Schmidt bietet die Legalisation von Urkunden aus Frankreich an.
Frankreich ist dem Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation im Jahr 1965 beigetreten. Das bedeutet, dass keine diplomatische Beglaubigung bzw. die konsularische Legalisation von Urkunden aus Frankreich für den Rechtsverkehr in einem anderen Mitgliedstaat des Übereinkommens erforderlich ist. Die Urkunden müssen lediglich von den Behörden des Ausstellerstaates mit einer "Apostille" versehen werden, um im Zielstaat verwendet werden zu können.
Aufgrund des deutsch-französischen bilateralen Abkommens über den Verzicht auf die konsularische Legalisation von Urkunden sind alle in Deutschland und Frankreich erstellten notariellen Urkunden von jeglicher Beglaubigung befreit, sofern sie von den zuständigen Verwaltungsbehörden mit deren Siegel versehen sind. Wir empfehlen aber, vorsichtshalber in manchen Fällen trotzdem eine Apostille einzuholen. Wir prüfen für Sie kostenlos, ob Sie die Apostille benötigen.
Für die Erteilung der Apostille sind lokale Berufungsgerichtshöfe und der Berufungsgerichtshof in Paris zuständig.
Eine Apostille ist ein viereckiger Stempel, welcher die französischsprachige Aufschrift „Convention de La Haye du 5 octobre 1961“ enthält. Der Stempel gibt Aufschluss darüber, wessen Unterschrift die Apostille beglaubigt, und enthält das Datum sowie die Identifikationsnummer der Apostille.
Mit einer Apostille können folgende Dokumente beglaubigt werden:
- Urkunden des Personenstandes (Geburts-, Sterbe-, Heirats- und Scheidungsurkunden)
- Bildungsnachweise von staatlichen und staatlich anerkannten Institutionen: Schulzeugnisse, Hochschulabschlusszeugnisse, Fächer- und Notenübersichten, Immatrikulationsbescheinigungen, Zusätzliche Bescheinigungen von Schulen oder Hochschulen sowie auch Zertifikate
- Handelsregisterauszüge
- Gerichtsentscheidungen
- Notariell beglaubigte Kopien von Dokumenten
- Notariell beglaubigte Übersetzungen
- Sonstige notarielle Dokumente (Vollmachten, Testamente, Erklärungen)
- Handelspapiere, welche von einem staatlichen Registrationsorgan beglaubigt wurden (Satzungen, Bescheinigungen über Eintragungen, Steuerregistrierungen usw.)
Anforderungen an die Dokumente:
Eine Apostille darf ausschließlich auf ein Originaldokument ausgestellt werden. Hierbei muss sich dieses in einem guten äußerlichen Zustand befinden, alle Stempel und Unterschriften müssen verständlich und lesbar sein. Des Weiteren darf es keine fremden Markierungen oder Aufschriften enthalten.
Sie können bei uns auch Handelsregisterauszüge aus Frankreich einschließlich ihrer Übersetzung ins Deutsche bestellen.