Schmidt & Schmidt bietet die Legalisation von Urkunden aus Andorra an.
Das Fürstentum Andorra ist dem Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation im Jahr 1975 beigetreten. Daher können Dokumente aus Andorra ganz einfach anhand einer sogenannten Apostille für den Gebrauch in über 100 Ländern legalisiert werden.
Eine Apostille ist ein viereckiger Stempel, welcher die französischsprachige Aufschrift „Convention de La Haye du 5 octobre 1961“ enthält. Der Stempel gibt Aufschluss darüber, wessen Unterschrift die Apostille beglaubigt, und enthält das Datum sowie die Identifikationsnummer der Apostille.
Für die Beglaubigung durch Apostille sind zuständig:
- Außenminister
- Koordinator für bilaterale Beziehungen und konsularische Angelegenheiten
- Direktor für internationale Zusammenarbeit und Kooperation
- Leiter der Rechtsabteilung
Mit einer Apostille können in Andorra folgende Dokumente beglaubigt werden:
- Handelsregisterauszüge
- Urkunden des Personenstandes (Geburts-, Sterbe-, Heirats- und Scheidungsurkunden)
- Ausbildungsunterlagen (Zeugnisse, Atteste, Diplome)
- Gerichtsentscheidungen
- Notariell beglaubigte Kopien von Dokumenten
- Notariell beglaubigte Übersetzungen
- Sonstige notarielle Dokumente (Vollmachten, Testamente, Erklärungen)
- Handelspapiere, welche von einem staatlichen Registrationsorgan beglaubigt wurden (Satzungen, Bescheinigungen über Eintragungen, Steuerregistrierungen usw.)
Anforderungen an die Dokumente:
Eine Apostille darf ausschließlich auf ein Originaldokument ausgestellt werden. Hierbei muss sich dieses in einem guten äußerlichen Zustand befinden, alle Stempel und Unterschriften müssen verständlich und lesbar sein. Des Weiteren darf es keine fremden Markierungen oder Aufschriften enthalten.
In der Regel nimmt die Bearbeitung von Unterlagen 14 Tage in Anspruch.
Sie können bei uns auch Handelsregisterauszug aus Andorra mit der Übersetzung ins Deutsche bestellen.