Schmidt & Schmidt bietet die Apostille und konsularische Legalisation von Urkunden aus Transnistrien an.
Das Legalisierungsverfahren von Dokumenten auf dem Gebiet von Transnistrien ist recht kompliziert und hängt von der Art des Dokuments sowie von dem Gebiet ab, in welchem Staat es verwendet werden soll.
Die Pridnestrowische Moldauische Republik (PMR) gilt als nicht anerkannter Staat und unterhält nur zu nicht anerkannten oder teilweise anerkannten Staaten diplomatische Beziehungen.
Die PMR ist an sich keine Vertragspartei des Haager Übereinkommens vom 5. Oktober 1961. Nach den Gesetzen der Republik Moldau gehört die PMR jedoch zur Republik Moldau. Die Republik Moldau selbst ist am 19. Juni 2006 dem Haager Übereinkommen beigetreten. Am 16. März 2007 trat das Übereinkommen in seinem Hoheitsgebiet in Kraft. In der Praxis werden einige im PMR ausgestellten Dokumente von den autorisierten Stellen der Republik Moldau apostilliert, andere Dokumente werden durch moldauische Dokumente ersetzt. Danach können sie mit einer Apostille versehen werden.
Einige Länder haben fristgerecht Einspruch eingelegt und zwar Deutschland und Kosovo. Deshalb wird die Apostille aus Moldau in Deutschland nicht anerkannt.
Das Ministerium für Justiz beglaubigt Personenstandsurkunden, Familienstandsbescheinigungen, notarielle Urkunden, Gerichtsurteile und Urkunden aus dem Bildungsbereich. Für alle anderen Urkunden ist das Auswärtige Amt zuständig.
Für die Apostille anderer offizieller Dokumente (Verwaltungsdokumente der zentralen Behörden der öffentlichen Verwaltung) ist das Auswärtige Amt zuständig.
Für die Bildungsdokumente, die im Gebiet des PMR ausgestellt wurden, ist das Justizministeriums der Republik Moldau zuständig. Insbesondere wird die Apostille auf Zeugnissen des Sekundarschulabschlusses angebracht (jedoch nur im Fall der Bereitstellung eines zusätzlichen Ausbildungsdokuments - eines Zeugnisses). Seit 2017 werden in Moldau auch im PMR ausgestellte Hochschuldiplome apostilliert.
Dokumente aus der nicht anerkannten Pridnestrowischen Moldauischen Republik, Transnistrien, müssen in Moldau neu registriert und erst dann mit der Apostille beglaubigt werden.
Nach dem Überprüfungsverfahren (oder Ersetzen) eines Dokuments aus dem PMR in Moldau wird ein spezieller Stempel (eine Apostille) daran (oder an seiner beglaubigten Kopie) angebracht. In der Regel wird die Apostille auf der Rückseite des Dokuments oder auf einem separaten Blatt angebracht und das Dokument wird zusammengeheftet.
Eine Apostille ist ein viereckiger Stempel, welcher die französischsprachige Aufschrift „Convention de La Haye du 5 octobre 1961“ enthält. Der Stempel gibt Aufschluss darüber, wessen Unterschrift die Apostille beglaubigt, und enthält das Datum sowie die Identifikationsnummer der Apostille.
In Moldau gibt es auch eine elektronische Apostille, deren Echtheit online überprüft werden kann.
Mit einer Apostille können folgende Dokumente beglaubigt werden:
- Handelsregisterauszüge
- Urkunden des Personenstandes (Geburts-, Sterbe-, Heirats- und Scheidungsurkunden)
- Bildungsnachweise von staatlichen und staatlich anerkannten Institutionen: Schulzeugnisse, Hochschulabschlusszeugnisse, Fächer- und Notenübersichten, Immatrikulationsbescheinigungen, Zusätzliche Bescheinigungen von Schulen oder Hochschulen sowie auch Zertifikate
- Gerichtsentscheidungen
- Notariell beglaubigte Kopien von Dokumenten
- Notariell beglaubigte Übersetzungen
- Polizeiliche Führungszeugnisse
- Sonstige notarielle Dokumente (Vollmachten, Testamente, Erklärungen)
Zoll-, diplomatische, konsularische, kommerzielle Dokumente, Pässe und andere Ausweise können nicht apostilliert werden.
Die Gültigkeitsdauer der Apostille ist nicht begrenzt, es können jedoch Beschränkungen für die Gültigkeitsdauer von Dokumenten auferlegt werden.
Die konsularische Legalisation der Dokumente aus Moldaiwen (Moldau) zur Verwendung in Deutschland
Die Haager Konvention trat zwar zum 16.3.2007 in Moldau in Kraft, gilt aber nicht im Verhältnis zu Deutschland, da Deutschland fristgerecht einen Einspruch nach Art. 12 Abs. 2 des Abkommens einlegte. Die Urkunden müssen zur Verwendung in Deutschland legalisiert werden. Bevor die konsularische Legalisation beantragt wird, muss jede Urkunde durch die Konsularabteilung des Außenministeriums der Republik Moldau vorbeglaubigt werden.
Alte sowjetische Urkunden sowie Urkunden aus Transnistrien können nicht legalisiert werden. Sie müssen vor dem eigentlichen Legalisationsverfahren zunächst bei der Direktion für die Ausstellung von Dokumenten gegen Personenstandsurkunden auf neuen Vordrucken umgetauscht werden.
Die Urkunden müssen nicht älter als 1 Jahr sein.
Zeugnisse und Diplome werden nur legalisiert, sofern dies von der deutschen Hochschule ausdrücklich und schriftlich gefordert wird. Übersetzungen und Kopien können von der Botschaft nicht legalisiert werden.
Moldauische Ehefähigkeitszeugnisse und moldauische Personenstandsurkunden (in Form eines entsprechenden Auszug aus dem Geburts-, Heirats- oder Sterberegister), die gemäß CIEC-Übereinkommen Nr. 20 (Übereinkommen über die Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen vom 05.09.1980) auf mehrsprachigem Vordruck ausgestellt wurden, werden von den deutschen Standesämtern grundsätzlich ohne konsularische Legalisation (und ohne Übersetzung) akzeptiert.
Die konsularische Legalisation der Dokumente aus Deutschland zur Verwendung in Moldawien (Moldau)
Angesichts der Einwände Deutschlands gegen den Beitritt der Republik Moldau zum Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 zur Abschaffung der Legalisationspflicht f
ür ausländische öffentliche Urkunden (Apostille) findet die Apostille zwischen der Republik Moldau und Deutschland keine Anwendung. Im Legalisationsverfahren ist in der Regel zunächst die Vorbeglaubigung der Urkunde durch Behörden des Ausstellungsstaats erforderlich. In den deutschen Bundesländern ist dafür die Zuständigkeit unterschiedlich geregelt. Sie sollten sich daher im Zweifelsfall beim Aussteller der Urkunde erkundigen, welche Stelle die Vorbeglaubigung erteilen kann. Das Auswärtige Amt hat die Erteilung der Endbeglaubigung deutscher Urkunden auf das Bundesverwaltungsamt übertragen (Anordnung vom 21. Februar 1969).
Das Bundesverwaltungsamt kann nur dann die Endbeglaubigung erteilen, wenn die Urkunde von der zuständigen Stelle vorbeglaubigt wurde. Die Konsularabteilung der Botschaft der Republik Moldau in Berlin legalisiert öffentliche Dokumente, die von deutschen Behörden aus folgenden Bundesländern ausgestellt wurden: Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Dänemark. Für die konsularische Legalisation von Dokumenten anderer Bundesländer (Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Thüringen) ist das Generalkonsulat der Republik Moldau in Frankfurt am Main zuständig.
In der Regel nimmt die Bearbeitung von Unterlagen 5 bis 14 Tage in Anspruch.
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