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Griechenland ermöglicht Zugang zu Datenbanken elektronischer Universitätsabschlüsse und deren Apostillierung


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Griechenland ermöglicht Zugang zu Datenbanken elektronischer Universitätsabschlüsse und deren Apostillierung

Die griechischen Behörden haben kürzlich über das offizielle Regierungsportal Zugang zu 170.000 Abschlüssen einer der führenden Universitäten des Landes bereitgestellt. Dies berichtet die Publikation Greek City Times.

Wie man einen Abschluss im Ausland nutzt

Laut Angaben der Vereinten Nationen arbeiten und studieren weltweit über 280 Millionen Menschen nicht in dem Land, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen. Für manche ist dies eine bewusste Entscheidung – der Wunsch, die Welt zu entdecken oder neue Entwicklungsmöglichkeiten zu finden. Viele Menschen müssen jedoch aus dringender Notwendigkeit ins Ausland ziehen.

Dazu zwingen sie Kriege, Umweltkatastrophen oder fehlende Einkommensmöglichkeiten. In beiden Fällen stoßen sie bei der Übersiedlung auf verschiedene Probleme. Eines der größten Probleme ist die Anerkennung von Bildungsdokumenten im Ausland.

Absolventen können zwei grundsätzlich unterschiedliche Verfahren durchlaufen müssen:

  1. Nostrifikation (auch „Gleichwertigkeit“ oder „Akkreditierung“ genannt) – die Zustimmung der zuständigen staatlichen Behörden zur Anerkennung der rechtlichen Gültigkeit ausländischer Dokumente im Land;
  2. Legalisierung – die Anerkennung der Echtheit des Dokuments.

Diese beiden Verfahren werden oft verwechselt, unterscheiden sich jedoch grundlegend und sind nicht austauschbar.

Bei der Nostrifikation erkennen die Behörden eines Landes an, dass eine Person mit einem ausländischen Abschluss über die erforderliche Qualifikation verfügt, um bestimmte Berufe auszuüben – zum Beispiel als Arzt, Lehrer oder Ingenieur.

Die Legalisierung bedeutet dagegen, dass der Staat den ausländischen Abschluss als authentisch anerkennt. Dieses Verfahren muss in der Regel vor der Nostrifikation durchgeführt werden (oder auch dann, wenn keine Nostrifikation erforderlich ist).

Wenn zwischen zwei Staaten kein Vertrag über die automatische Anerkennung von Dokumenten besteht, kann die Legalisierung je nach Land auf zwei Arten erfolgen:

  1. Apostillierung (wenn beide Staaten Teilnehmer des Haager Apostille-Übereinkommens von 1961 sind);
  2. Konsularische Legalisierung (wenn mindestens ein Staat das Übereinkommen nicht ratifiziert hat).

Bei der Apostillierung reicht es aus, auf das Dokument einen speziellen Stempel (Apostille) zu setzen oder eine gleichwertige digitale Kennzeichnung auf der elektronischen Version (e-Apostille) anzubringen.

Das Verfahren der konsularischen Legalisierung ist dagegen deutlich länger, komplizierter und teurer. Es erfordert zunächst die Beglaubigung des Dokuments im Außenministerium, Justizministerium oder einer anderen zuständigen Behörde des Herkunftslandes und anschließend in der diplomatischen Vertretung des Staates, in dem das Dokument verwendet werden soll.

Ohne Apostillierung oder konsularische Legalisierung wird ein Universitätsabschluss höchstwahrscheinlich im Ausland nicht anerkannt. In verschiedenen Ländern der Welt kommt es regelmäßig zu Skandalen um gefälschte Bildungsdokumente. Es gab ähnliche Vorfälle kürzlich in Kenia. Dort arbeiteten Inhaber von tausenden gefälschten Diplomen und Zeugnissen im öffentlichen Dienst.

Ironischerweise wurden die meisten Fälschungen in offiziellen Behörden entdeckt, insbesondere im Department für Innere Sicherheit und nationale Verwaltung. Insgesamt hatten 103 Mitarbeiter dieser Einrichtung gefälschte Bildungsdokumente vorgelegt. Das Phänomen war weit verbreitet. Unter den Personen, die bei der Einstellung gefälschte Diplome vorlegten, befanden sich sogar vier Mitarbeiter der Kenya School of Government.

University World News betont, dass in Kenia sowohl Zertifikate der Grundbildung, Mittelschulzeugnisse als auch Universitätsabschlüsse gefälscht wurden. Darüber hinaus gab es Fälle von Manipulation von Noten und der Nutzung von Diplomen Dritter.

Daher ist es kaum verwunderlich, dass Arbeitgeber die Echtheit von Bildungsabschlüssen überprüfen wollen, insbesondere wenn diese im Ausland erworben wurden.

Wie Griechenland die Überprüfung von Universitätsabschlüssen vereinfacht hat

Die griechischen Behörden haben einen speziellen Service gestartet, auf dem elektronische Versionen der Abschlüsse nationaler Universitäten verfügbar gemacht werden. Kürzlich wurden dort 170.000 Abschlussdokumente der Nationalen und Kapodistrias-Universität Athen hochgeladen – der ältesten und einer der größten Universitäten Griechenlands.

Zugang zur Diplomdatenbank erhält man über das griechische Regierungsportal oder über einen Online-Service.

Um ein elektronisches Diplom zu erhalten, muss man:

  1. Die Dienstleistung „Hochschulabschluss“ auswählen;
  2. Sich mit den TaxisNet-Daten und der Sozialversicherungsnummer anmelden;
  3. Das digitale Diplom herunterladen, das einen einzigartigen Prüfcode und ein fortschrittliches digitales Siegel enthält.

Bei Bedarf kann das Diplom per E-Mail versendet oder auf Papier ausgedruckt werden. Der Empfänger kann die Echtheit des Dokuments problemlos über einen speziellen Service überprüfen.

Für die Nutzung des elektronischen Diploms im Ausland kann es über das Portal http://e-apostille.gov.gr/ apostilliert werden.

Insgesamt stehen im elektronischen Format 740.000 Diplome von 23 griechischen Universitäten zur Verfügung. 128.000 davon wurden bereits von Absolventen hochgeladen.

Zu den Universitäten, die sich dem System angeschlossen haben, gehören unter anderem: Aristoteles-Universität, International University, Demokrit-Universität, Offene Universität und weitere.

An der Entwicklung des Services waren beteiligt: Ministerium für Bildung, Religionsangelegenheiten und Sport, Generalsekretariat für Informationssysteme und digitales Management, Nationale Forschungs- und Technologiedatenbank beim Digitalministerium, sowie die Nationale und Kapodistrias-Universität Athen.

Was ist eine Apostille?

Was ist eine Apostille? Warum brauche ich eine Apostille? Wie bekomme ich eine Apostille? - Unser Video erklärt Ihnen alles, was Sie über die Apostille wissen wollen. Wenn Sie eine ausländische Urkunde durch eine Apostille legalisieren möchten, steht Ihnen Schmidt & Schmidt immer bei! Wir bieten Apostille-Service in mehr als 100 Ländern weltweit an.

Wie können wir Ihnen helfen?

Wir unterstützen Sie gerne bei der Apostillierung und Legalisation von Dokumenten zur Verwendung im Ausland. Sie können sich jederzeit an Schmidt & Schmidt wenden – wir verfügen über umfangreiche Erfahrung in der Legalisierung verschiedenster Dokumente und bieten alle notwendigen Dienstleistungen in diesem Bereich an, darunter die Anfertigung notariell beglaubigter Kopien, Übersetzungen, die Vorbereitung erforderlicher Vollmachten, die Legalisation von Dokumenten bei staatlichen Stellen und ausländischen Konsulaten sowie die Zustellung fertiger Dokumente in die meisten Länder der Welt. Weitere Informationen zum Verfahren der Legalisation und Apostille für Griechenland und andere Länder finden Sie auf unserer Website.


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Über diesen Artikel

Polina Kalacheva
Polina Kalacheva
Intern
BildungsdokumentApostilleKonsularische Legalisation ausländischer UrkundenElektronische Apostille
19 August 2025

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