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Apostille aus Tadschikistan

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Apostille und Konsularische Legalisation von ausländischen Urkunden
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Ansprechpartner

Nicoleta Ilea
Nicoleta Ilea
Associate
+49 851 226 083 8
nicoleta.ilea@schmidt-export.de

Apostille und konsularische Legalisation aus Asien

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Apostille und konsularische Legalisation aus Tadschikistan

Schmidt & Schmidt bietet Apostille und konsularische Legalisation der Urkunden aus Tadschikistan an.

Tadschikistan ist dem Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation im Jahr 2015 beigetreten. Das bedeutet, dass es keine diplomatische Beglaubigung bzw. konsularische Legalisation von Urkunden aus Tadschikistan für den Rechtsverkehr in einem anderen Mitgliedstaat des Übereinkommens erforderlich ist. Die Urkunden müssen lediglich von den Behörden des Ausstellerstaates mit einer "Apostille" versehen werden, um im Zielstaat verwendet werden zu können.

Das Haager Apostille-Übereinkommen trat zwar in Kraft, gilt aber nicht im Verhältnis zu Deutschland, Österreich und Belgien, da diese Länder fristgerecht einen Einspruch nach Art. 12 Abs. 2 des Abkommens eingelegt haben. Die Urkunden müssen zur Verwendung in Deutschland, Österreich und Belgien legalisiert werden. Bevor die konsularische Legalisation beantragt wird, muss jede Urkunde durch die Konsularabteilung des Außenministeriums der Republik Tadschikistan vorbeglaubigt werden.

Folgende Staatsorgane sind bevollmächtigt, Beglaubigung durch Apostille durchzuführen

  • Justizministerium der Republik Tadschikistan
  • Außenministerium der Republik Tadschikistan

Das Justizministerium von Tadschikistan beglaubigt mit einer Apostille:

  • Dokumente, die von Standesämtern ausgestellt wurden
  • Dokumente von staatlichen Notaren
  • Dokumente von Gerichten, Staatsanwälten und Gerichtsvollziehern.

Das Außenministerium der Republik Tadschikistan ist für alle anderen Arten von Unterlagen zuständig.

Außerdem nimmt Tadschikistan an dem Elektronische Apostille-Programm teil. Das heißt, ihre Unterlagen können auch in digitaler Form zugeschickt werden. Die Echtheit zugeschickter Unterlagen wird in einem speziellen Online Verfahren überprüft.

Das Legalisationsverfahren in Tadschikistan besteht aus der Überprüfung der Herkunft und der Authenzität der Urkunde. Im Verfahrensabschluss wird auf die Urkunde ein spezieller Stempel gestellt, mit anderen Worten – die Apostille. Üblicherweise befindet sich die Apostille auf der Rückseite einer Urkunde oder auf einem einzelnen Papier, danach werden die Unterlagen zusammengeheftet.

Eine Apostille ist ein viereckiger Stempel, welcher die französischsprachige Aufschrift „Convention de La Haye du 5 octobre 1961“ enthält. Der Stempel kennzeichnet, wessen Unterschrift die Apostille beglaubigt, Datum und Identifikationsnummer der Apostille. Die Apostille wird unterzeichnet und abgestempelt.

Apostille aus Tadschikistan

Folgende Dokumente können legalisiert werden:

  • Urkunden des Personenstandes (Geburts-, Sterbe-, Heirats- und Scheidungsurkunden)
  • Handelsregisterauszüge
  • Bildungsnachweise von staatlichen und staatlich anerkannten Institutionen: Schulzeugnisse, Hochschulabschlusszeugnisse, Fächer- und Notenübersichten, Immatrikulationsbescheinigungen, Zusätzliche Bescheinigungen von Schulen oder Hochschulen sowie auch Zertifikate
  • Gerichtsentscheidungen
  • Notariell beglaubigte Kopien von Dokumenten
  • Notariell beglaubigte Übersetzungen
  • Sonstige notarielle Dokumente (Vollmachten, Testamente, Erklärungen)
  • Handelspapiere, welche von einem staatlichen Registrationsorgan beglaubigt wurden (Satzungen, Bescheinigungen über Eintragungen, Steuerregistrierungen usw.)

Diplomatische, konsularische, handelsrechtliche Unterlagen und Pässe können nicht apostilliert werden.

Ausnahme

Laut Art. 13 Minsker Übereinkommen über Rechtshilfe in Zivil -, Familien – und Strafsachen bedürfen die Urkunden aus den Vertragsstaaten der Legalisation nicht. Zu den Vertragsstaaten gehören: Aserbaidschan, Armenien, Weißrussland, Georgien, Kasachstan, Moldau, Russland, Ukraine, Tadschikistan, Turkmenistan, Kirgisistan. Wenn Sie eine Urkunde aus Tadschikistan in einem dieser Ländern verwenden möchten, brauchen Sie weder Legalisation noch Apostille.

Konsularische Legalisation der Dokumente aus Tadschikistan zur Verwendung in Deutschland

Die Urkundenüberprüfung in Tadschikistan wird in Absprache mit dem Auswärtigen Amt zum 01.07.2019 eingestellt. Eine Wiedereinführung des Legalisationsverfahrens wird nicht angedacht.

Konsularische Legalisation der Dokumente aus Deutschland zur Verwendung in Tadschikistan

Angesichts der Einwände Deutschlands gegen den Beitritt Tadschikistan zum Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 zur Abschaffung der Legalisationspflicht für ausländische öffentliche Urkunden (Apostille) findet die Apostille zwischen Tadschikistan und Deutschland keine Anwendung. Im Legalisationsverfahren ist in der Regel zunächst die Vorbeglaubigung der Urkunde durch Behörden des Ausstellungsstaats erforderlich.

Sollen deutsche öffentliche Urkunden im Ausland verwendet werden, so gibt es hierfür die Möglichkeit einer konsularischen Legalisation der Urkunde. Dies gilt nicht, wenn die konsularische Legalisation durch eine völkerrechtliche Vereinbarung ausgeschlossen und ggf. durch eine Apostille ersetzt wird. Ob eine konsularische Legalisation erforderlich ist, erfahren Sie von der ausländischen Stelle, bei der die deutsche Urkunde vorgelegt werden soll. Die konsularische Legalisation wird von der diplomatischen oder konsularischen Vertretung des betreffenden ausländischen Staates in Deutschland vorgenommen.

Im Legalisationsverfahren ist in der Regel zunächst die Vorbeglaubigung der Urkunde durch Behörden des Ausstellungsstaats erforderlich. In den deutschen Bundesländern ist dafür die Zuständigkeit unterschiedlich geregelt.

Die Beglaubigung der offiziellen Papiere (Diplom, Zertifikat, Vollmacht, GMP-Zertifikat etc.) kann in der Konsularabteilung der Botschaft Tadschikistan in der Bundesrepublik Deutschland gemacht werden.

In der Regel nimmt die Bearbeitung von Unterlagen ca. 14 Tage in Anspruch.

Kosten der Apostille und der konsularischen Legalisation von Dokumenten im Ausland

Wir bieten eine Vielzahl von Dienstleistungen und Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Legalisierung von Dokumenten im Ausland an, die Ihren Bedürfnissen entsprechen. Wenn Sie ein knappes Budget haben oder Ihre Dokumente in Rekordzeit beglaubigen lassen müssen, können wir eine geeignete Lösung finden. Die Frist beginnt mit dem Eingang Ihrer Unterlagen.

Beschaffung eines Dokuments

Beschaffung eines Dokuments im Ausland

Dienstleistung umfasst:

  • Gebühren
Zeitrahmen: ab 14 Werktagen

ab 142,80€

inkl. MwSt. 19%

Preis ohne MwSt. ab 120€

Bestellen
Populär

Apostille und konsularische Legalisation

Apostille oder konsularische Legalisation für ein Dokument im Ausland

Dienstleistung umfasst:

  • Gebühren
  • Konsulargebühr
Zeitrahmen: ab 7 Werktagen

ab 166,60€

inkl. MwSt. 19%

Preis ohne MwSt. ab 140€

Bestellen

Beglaubigte Übersetzung

Beglaubigte Übersetzung von Dokumenten in eine Fremdsprache

Zeitrahmen: ab 2 Werktagen

ab 71,40€

inkl. MwSt. 19%

Preis ohne MwSt. ab 60€

Bestellen

Die Expresszustellung von Dokumenten mit Apostille aus dem Ausland wird gesondert nach den Tarifen der Zustelldienste berechnet.

Durch eine Apostille und konsularische Legalisierung können folgende Dokumente beglaubigt werden:

Persönliche Unterlagen

Persönliche Unterlagen

  • Geburts-, Heirats-, Scheidungs- und Sterbeurkunden, Ehefähigkeitszeugnisse, Ledigkeitsbescheinigungen
  • Führungszeugnisse
  • Adoptionsurkunden
  • Scheidungsurteile und andere gerichtliche Urkunden
  • Vollmachten, Erbscheine und alle von einem Notar ausgestellten oder beglaubigten Dokumente
Bildungsnachweise

Bildungsnachweise

  • Schulzeugnisse
  • Hochschulabschlusszeugnisse
  • Fächer- und Notenübersichten
  • Zertifikate
  • Zusätzliche Bescheinigungen von Schulen oder Hochschulen
Geschäftliche Unterlagen

Geschäftliche Unterlagen

  • Auszüge aus dem Handelsregister
  • Grundbuchauszüge
  • Rechnungen
  • Kontoauszüge
  • Wertpapier-Kaufverträge
  • Fahrzeugscheine
  • ISO und Freiverkaufszertifikate (Free Sales Certificates)
Medizinische Unterlagen

Medizinische Unterlagen

  • Unbedenklichkeitsbescheinigungen
  • Ärztliche Gutachten
  • Krankmeldungen
  • Sonstige medizinische Unterlagen

Länder, die Apostille anerkennen

Apostille und konsularische Legalisation von ausländischen Urkunden

A

  • Albanien
  • Antigua und Barbuda
  • Argentinien
  • Armenien
  • Australien
  • Österreich
  • Aserbaidschan

B

  • Bahamas
  • Bangladesch
  • Barbados
  • Bahrain
  • Weißrussland
  • Belize
  • Belgien
  • Bolivien
  • Bosnien und Herzegowina
  • Botsuana
  • Brasilien
  • Brunei
  • Burundi

C

  • China
  • Kolumbien
  • Kosovo
  • Costa Rica
  • Zypern

D

  • Dänemark
  • Dominica
  • Dominikanische Republik

E

  • Estland
  • Eswatini
  • Ecuador
  • El Salvador

F

  • Fidschi
  • Philippinen
  • Finnland
  • Frankreich

G

  • Guyana
  • Guatemala
  • Deutschland
  • Honduras
  • Grenada
  • Griechenland
  • Georgien

H

  • Kroatien

I

  • Israel
  • Indien
  • Indonesien
  • Irland
  • Island
  • Spanien
  • Italien

J

  • Jamaika
  • Japan

K

  • Kasachstan
  • Kanada
  • Kap Verde
  • Kirgisistan

L

  • Lettland
  • Lesotho
  • Liberia
  • Litauen
  • Liechtenstein
  • Luxemburg

M

  • Mauritius
  • Malawi
  • Malta
  • Marshallinseln
  • Marokko
  • Mexiko
  • Monaco
  • Mongolei

N

  • Namibia
  • Niederlande
  • Nicaragua
  • Niue
  • Neuseeland
  • Norwegen

O

  • Oman
  • Cookinseln

P

  • Pakistan
  • Palau
  • Panama
  • Paraguay
  • Peru
  • Polen
  • Portugal

R

  • Republik Moldau
  • Russland
  • Rumänien
  • Ruanda

S

  • Samoa
  • San Marino
  • São Tomé und Príncipe
  • Saudi-Arabien
  • Nordmazedonien
  • Seychellen
  • Senegal
  • St. Vincent und die Grenadinen
  • St. Kitts und Nevis
  • St. Lucia
  • Serbien
  • Singapur
  • Slowakei
  • Slowenien
  • Suriname
  • Vereinigte Staaten

T

  • Tadschikistan
  • Tonga
  • Trinidad und Tobago
  • Tunesien
  • Türkei

U

  • Usbekistan
  • Ukraine
  • Uruguay

Y

  • Südafrika
  • Südkorea

Z

  • Montenegro
  • Tschechische Republik
  • Chile

Beantragung einer Apostille und Legalisation

Senden Sie uns eine Anfrage mit einer Kopie Ihrer Unterlagen per E-Mail oder über ein spezielles Formular auf der Website. W

1. Schicken Sie uns Ihre Anfrage online

Senden Sie uns eine Anfrage mit einer Kopie Ihrer Unterlagen per E-Mail oder über ein spezielles Formular auf der Website. Wir prüfen Ihre Unterlagen und teilen Ihnen mit, ob eine Beglaubigung möglich ist, sowie Informationen zu den Kosten und Bedingungen des Verfahrens. Wir werden einige Zeit benötigen, um die erste Überprüfung abzuschließen. Wir werden uns mit Ihnen in Verbindung setzen, sobald wir alle erforderlichen Informationen haben.

Eine Terminvereinbarung oder ein Besuch in unserem Büro sind nicht erforderlich.

2. Senden Sie uns die Unterlagen und leisten Sie die Zahlung

Eine Terminvereinbarung oder ein Besuch in unserem Büro sind nicht erforderlich. Senden Sie uns einfach Ihre Unterlagen per Kurierdienst und bezahlen Sie den fälligen Betrag online. Bei Bedarf sind wir jederzeit bereit, weitere Fragen per E-Mail oder Telefon zu beantworten.

Die Legalisation von Unterlagen wird einige Zeit in Anspruch nehmen.

3. Warten Sie

Die Legalisation von Unterlagen wird einige Zeit in Anspruch nehmen. Unsere Experten arbeiten schnell und effizient, da sie sich gut auskennen. Sobald die Unterlagen fertig sind, werden wir Sie informieren.

Wir führen die Beglaubigung der von Ihnen benötigten Unterlagen durch

4. Erhalten Sie Ihre Unterlagen

Wir führen die Beglaubigung der von Ihnen benötigten Unterlagen durch und senden Ihnen diese per Kurierdienst weltweit zu. Unser Unternehmen bietet Ihnen auch Übersetzungsdienste an.

Datensicherheit und Datenschutz auf Enterprise-Niveau

ISO 27001-Zertifikat für Informationssicherheit

Jeder Server befindet sich in einem nach ISO 27001 zertifizierten Rechenzentrum und ist durch eine eigene Firewall geschützt.

Sichere Verbindung mit SSL-Verschlüsselung

Wie beim Online-Banking erfolgt Ihr Zugriff ausschließlich über eine sichere, SSL-verschlüsselte Verbindung.

DSGVO-konformes Unternehmen

Unser Unternehmen erfüllt die Anforderungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) – der strengsten Datenschutzverordnung weltweit.

Apostille beantragen

Kundenbewertungen

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07 Mai 2025

Sehr zuverlässig und jederzeit zu empfehlen.

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Эле…

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05 Mai 2025

Мне необходимо было сделать перевод документов на арабский язык и подтвердить это в МИД и посольстве. Нашла эту компанию по отзывам. Было признаюсь боязно обращаться к кому то в интернете, не было возможности приехать в офис. Все организовали дистанционно с помощью курьеров. Документы готовы были в срок. Екатерина была на связи все это время и давала обратную связь по готовности документов на каждом этапе (отдельная благодарность за это)

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02 Mai 2025
The process of obtaining an apostille and sending it was made incredibly straightforward with the assistance of Schmidt & Schmidt oHG. Their team handled everything with utmost professionalism and provided comprehensive support throughout. I highly recommend their services to anyone in need of assistance with document legalization

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Was ist eine Apostille?

Was ist eine Apostille? Warum brauche ich eine Apostille? Wie bekomme ich eine Apostille? - Unser Video erklärt Ihnen alles, was Sie über die Apostille wissen wollen. Wenn Sie eine ausländische Urkunde durch eine Apostille legalisieren möchten, steht Ihnen Schmidt & Schmidt immer bei! Wir bieten Apostille-Service in mehr als 100 Ländern weltweit an.

Häufig gestellte Fragen über Apostille und Legalisation

1. Was bedeutet die Beglaubigung von Urkunden und für was sie benötigt wird?

Beglaubigung einer Urkunde ist ein Verfahren, infolge dessen die Echtheit der Urkunde geprüft und bestätigt wird. Die beglaubigte Urkunde darf in einem anderen Land rechtmäßig verwendet werden. Die Beglaubigung wird benötigt, um die Anerkennung einer Urkunde in einem anderen Land gewährleisten zu können. Diese beglaubigte Urkunde darf dann den Behörden des Ziellandes vorgezeigt werden, und sie wird anerkannt. Die Beglaubigung bestätigt die Befugnisse, die Echtheit der Unterschrift und den Stempel der Amtsperson, die diese Urkunde ausgestellt hat. Die Beglaubigung betrifft nur amtliche und nicht kommerzielle Dokumente.

2. Wie kann eine Urkunde für die Verwendung in einem anderen Land beglaubigt werden?

Es gibt folgende Arten der Beglaubigung von Urkunden:
  • Konsularische Legalisation
  • Apostille (die erleichterte Form der Legalisation)
  • Die Beglaubigung der Dokumente durch die Industrie- und Handelskammer
Die konsularische Legalisation wird für die Länder verwendet, die das Haager Übereinkommen 1961 nicht unterschrieben haben. Das Haager Übereinkommen einführte das Prozedere der Apostillierung. Die Beglaubigung der Dokumente durch die Industrie- und Handelskammer wird für die Dokumente durchgeführt, die einen kommerziellen Hintergrund haben (Verträge, Rechnungen).

3. Müssen die Urkunden für ein anderes Land immer legalisiert werden?

Nein, nicht immer. Die Länder können unter einander spezielle Abkommen schließen, die die gegenseitige Anerkennung von Urkunden ohne weitere Beglaubigung erlauben. Mit diesen Staaten hat Deutschland zusätzliche bilaterale Abkommen, die für bestimmte Urkunden einen Verzicht auf jede Förmlichkeit einschließlich der Apostille vorsehen:
  • Belgien
  • Dänemark
  • Frankreich
  • Griechenland
  • Italien
  • Luxemburg
  • Österreich
  • Schweiz
Mehr Antworten finden Sie hier!
Antworten auf die meistgestellten Fragen über Apostille und Legalisation
Beglaubigte Übersetzung

Beglaubigte Übersetzung

Wenn ausländische Dokumente vor Gerichten oder anderen Behörden vorzulegen sind, ist eine beglaubigte Übersetzung erforderlich. Dafür müssen diese Dokumente von einem vereidigten Übersetzer übersetzt, unterschrieben und anschließend mit einem Stempel besiegelt werden.

Wir arbeiten mit qualifizierten Übersetzern zusammen und bieten Ihnen beglaubigte Übersetzungen verschiedener Dokumente wie z.B. Verträge, Auszüge aus Handelsregistern, Gerichtsentscheidungen, Zertifikate in verschiedene Sprachen an.

Die von uns angebotene beglaubigte Übersetzungen werden in mehr als 100 Länder anerkannt.

Von den deutschen Behörden und Gerichten wird in der Regel eine Übersetzung fremdsprachiger Urkunden von einem in Deutschland öffentlich beeidigten oder anerkannten Übersetzer gefordert. Wir bieten Ihnen beglaubigte Übersetzungen an, die von einem in Deutschland anerkannten Übersetzer angefertigt werden.

Übersetzung beantragen
Beschaffung von Urkunden weltweit

Beschaffung von Urkunden weltweit

Es kommt häufig vor, dass persönliche Unterlagen verloren gehen oder beschädigt werden. Manchmal werden aktuelle Kopien von diesen Unterlagen benötigt. In diesem Fall ist es notwendig, Dokumente wieder zu beschaffen. Unsere Dienstleistung ermöglicht es Ihnen, Dokumente in mehr als 100 Ländern der Welt aus der Ferne zu beschaffen. Wir können auch die Legalisierung von Dokumenten und deren Kurierzustellung an jeden Ort der Welt durchführen.

Die Zweitausfertigung der Geburts-, Heirats-, Namensänderungs-, Scheidungs- oder Todesurkunde kann erforderlich sein, um eine Ehe im Ausland zu registrieren, ein neugeborenes Kind anzumelden, die Staatsbürgerschaft oder Erbschaft zu erhalten, Daten für die Beantragung einer Rente zu bestätigen, Bankkonten zu eröffnen und andere bürokratische Angelegenheiten zu regeln.

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Wir inkludieren in den Preis unsere Dienstleistungen, staatliche Gebühren und die Lieferkosten. Sie müssen sich keine Gedanken über zusätzliche Ausgaben machen. Erhalten Sie ein Apostill oder eine konsularische Legalisierung Ihrer Dokumente ohne Registrierung oder Abonnement.

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Aktuelles

Apostillen-Reform in Frankreich erfolgreich abgeschlossen
Apostillen-Reform in Frankreich erfolgreich abgeschlossen

Ab dem 1. Mai 2025 hat sich das Verfahren zur Apostillierung von Dokumenten in Frankreich vollständig geändert. Offizielle Mitteilungen dazu finden Sie auf dem Portal Service Public und auf der Website des französischen Notars.

Polina Kalacheva
06 Mai 2025
Ukrainisches Justizministerium bestätigt offiziell Gebührenerhöhung für Apostillen
Ukrainisches Justizministerium bestätigt offiziell Gebührenerhöhung für Apostillen

Das ukrainische Justizministerium bestätigt offiziell die Erhöhung der Apostille-Gebühr und begründet die Entscheidung.

Polina Kalacheva
30 April 2025
Andorra erweitert Liste der Apostille-Beauftragten
Andorra erweitert Liste der Apostille-Beauftragten

Die Behörden des Fürstentums Andorra haben das Recht zur Apostillierung von Dokumenten auf den Generaldirektor des Außenministeriums sowie den Direktor für völkerrechtliche Angelegenheiten und Personalfragen übertragen. Die entsprechenden Änderungen wurden auf dem offiziellen Portal der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht (HCCH) veröffentlicht.

Polina Kalacheva
29 April 2025
In der Ukraine steigt die Apostille-Gebühr sprunghaft an
In der Ukraine steigt die Apostille-Gebühr sprunghaft an

Die ukrainischen Behörden erhöhen die Gebühr für die Beglaubigung von Dokumenten durch eine Apostille um das Zwölffache. Das berichtet das Nachrichtenportal „Liga“ unter Berufung auf den ukrainischen Parlamentsabgeordneten Ihor Fris.

Polina Kalacheva
28 April 2025

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Unser Team

Alexej Schmidt

Alexej Schmidt

Geschäftsführender Partner
Andrej Schmidt

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Geschäftsführender Partner, Leiter des Marketings und Vertriebs
Olga Kylina

Dr. Olga Kylina, LL.M.

Senior Consultant, Leiterin der Rechtsabteilung
Marina Weger

Marina Weger

Senior Consultant
Valeria Nikolaeva

Valeria Nikolaeva

Senior Consultant
Anna Khan

Anna Khan

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Unsere Kunden – unser Stolz

  • WEGeuro, S.A.
  • EMAG Maschinenfabrik GmbH
  • Profuga GmbH
  • Karl Dungs GmbH & Co. KG
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