
In Frankreich wurde das Online-Porta für die Bestellung von Apostillen. aktualisiert und funktioniert jetzt wieder. Früher hatten französische Experten sich darüber beschwert, dass das Portal nach der Reform im Bereich der Legalisierung nicht funktioniert.
Wie lief die Reform der Apostillen in Frankreich ab?
Früher wurden Apostillen in Frankreich von regionalen Berufungsgerichten ausgestellt. Jedes Gericht konnte nur Dokumente aus seiner eigenen Region beglaubigen. Dokumente von landesweiten Behörden wurden vom Berufungsgericht in Paris legalisiert.
Im Jahr 2020 startete in Frankreich eine schrittweise Reform für die Apostillen. Dabei wurde entschieden, die Aufgabe der Apostillierung an das Notariat zu übergeben, um das Verfahren einfacher zu machen. Die vollständige Übergabe war für 2023 geplant, aber die Behörden konnten die technische Infrastruktur bis dahin nicht fertigstellen, deshalb wurde der Termin verschoben.
Als neuer Starttermin wurde der 1. Januar 2025 festgelegt. Am 23. Dezember 2024 wurde dieser Termin jedoch erneut verschoben — auf den 1. Mai 2025,und diesmal endgültig.
Die Verantwortung für die Umsetzung lag beim Justizminister und Siegelbewahrer Frankreichs, dem Minister für Europa und auswärtige Angelegenheiten sowie dem Minister für Überseegebiete.
Die Reform wurde Schritt für Schritt eingeführt. Am 15. März 2025 bestimmten die französischen Gemeinden offizielle Ansprechpartner, die mit dem Obersten Notarrat zusammenarbeiten. Als Ansprechpartner konnten Gemeindemitarbeiter oder Mitglieder des Gemeinderats benannt werden. Jeder Bürgermeister konnte sich auch selbst als Ansprechpartner melden.
Danach mussten Gemeinden mit mehr als 3.500 Einwohnern bis zum 1. Mai eine Datenbank mit Unterschriften und Stempeln ihrer Vertreter an den Obersten Notarrat schicken.
Am 25. März 2025 erließ das französische Justizministerium eine Anordnung zur Einrichtung eines Systems für die Verarbeitung personenbezogener Daten namens „Nationales Register öffentlicher Unterschriften“.
Außerdem wurden neue Gebühren für die Apostillierung eingeführt:
- Privatpersonen zahlen für die ersten drei Dokumente jeweils 10 Euro, ab dem vierten Dokument 5 Euro pro Stück.
- Firmen zahlen für die ersten drei Dokumente jeweils 20 Euro, danach 10 Euro pro Dokument.
- Bei Eilaufträgen verdoppeln sich die Gebühren.
Apostillen-Verfahren in Frankreich nach der Reform
Seit dem 1. Mai 2025 ist die Apostillierung von Dokumenten in Frankreich Aufgabe des Notariats. Zuständig sind 15 regionale Notarkammern. Allerdings hat Paris einige Ausnahmen gemacht.
Laut dem offiziellen Portal der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht gilt das notarielle Verfahren nur für folgende Gebiete: das französische Festland (Metropole), Guadeloupe, Französisch-Guyana, Réunion, Martinique, Mayotte, Saint-Barthélemy, Saint-Martin und Saint-Pierre und Miquelon.
In Neukaledonien übernimmt die Apostillierung der Generalstaatsanwalt des Berufungsgerichts in Nouméa, in Französisch-Polynesien der Präsident des Berufungsgerichts in Papeete, in Wallis und Futuna der Vorsitzende des Bezirksgerichts in Mata Utu, und für die Französischen Süd- und Antarktisgebiete der Generalstaatsanwalt des Berufungsgerichts in Saint-Denis de la Réunion.
Im Rahmen der Reform kündigte Paris eine „digitale Umstellung“ an. Verschiedene Apostillen-Verfahren wurden online verfügbar gemacht.
Wie Schmidt&Schmidt berichtete, hat der Oberste Notarrat ein nationales digitales Register für Unterschriften eingerichtet. Allerdings haben noch nicht alle Gemeinden ihre Daten eingetragen (für kleinere Gemeinden gibt es keine festen Fristen).
Vor der Apostillierung sollte man prüfen, ob die Unterschriften der zuständigen Beamten der Gemeinde bereits im nationalen Register hinterlegt sind. Wenn ja, kann man die Apostille online beantragen und die Dokumente dann per Post an das Apostillen- und Legalisierungszentrum schicken oder direkt persönlich dort vorsprechen.
Einige Experten bewerten die Reform allerdings skeptisch. Kritik gibt es an fehlenden klaren Erklärungen zur Echtheitsprüfung der Dokumente und an einem fehlenden Register der Gemeinden, die ihre Unterschriften und Stempel nicht übermittelt haben.
Zudem gab es technische Probleme: Der digitale Service zur Bestellung der Apostille funktionierte nicht immer zuverlässig. Deshalb empfehlen die Notarkammern, die Dokumente direkt in den Apostillenzentren einzureichen.
Как теперь функционирует цифровой сервис для заказа апостилей
Ende Juli 2025 wurde das Portal aktualisiert. Es ist jetzt uneingeschränkt zugänglich und funktioniert zuverlässig.
Auf der Seite gibt es eine allgemeine Anleitung zur Bestellung der Apostille. Der Ablauf ist in fünf Schritte unterteilt:
- Antrag erstellen;
- Dokument hochladen;
- Auf die Bearbeitung warten;
- Online bezahlen;
- Dokument erhalten.
Vor dem Ausfüllen des Antrags kann man mit einem speziellen Formular prüfen, welche Art der Beglaubigung für das eigene Dokument nötig ist – Apostille oder konsularische Legalisierung, je nach Zielland.
Hat man sich entschieden, gibt man im Service den Dokumenttyp, das Bestimmungsland sowie persönliche und Kontaktdaten ein. Danach bekommt man eine Anleitung per E-Mail, wie man das Dokument einsendet.
Den Status der Apostille kann man später mit der Antragsnummer und der E-Mail-Adresse jederzeit online verfolgen.
Offizielle Erklärungen zur Überprüfung der Dokumente oder zur Liste der Gemeinden, die ihre Daten noch nicht eingereicht haben, gibt es bisher nicht.
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