
Der französische Justizminister hat eine Verordnung unterzeichnet, die die Gestaltung der Konsularlegalisierungsvermerke auf öffentlichen Urkunden festlegt. Der vollständige Text des Erlasses wurde auf dem offiziellen Rechtsportal Legifrance veröffentlicht.
Worum geht es bei der Reform der Apostille in Frankreich ?
Wie Schmidt & Schmidt bereits berichtete, befindet sich das französische System der Apostillierung und Konsularlegalisierung seit 2020 in einem schrittweisen Reformprozess.
Die zentrale Verantwortung im Apostille-Verfahren soll künftig bei den Notaren liegen. Die französischen Behörden versprechen sich dadurch eine Vereinfachung und Modernisierung des Legalisierungsverfahrens.
Die ursprünglich für September 2023 vorgesehene Übertragung der Zuständigkeit wurde aus organisatorischen Gründen verschoben. Die Reform der Apostillierung soll nun am 1. Mai 2025, die Konsularlegalisierung am 1. September 2025 in Kraft treten.
Nach Inkrafttreten der Reform werden 15 Notarkammern offiziell mit der Apostillierung beauftragt. Die Kommunen Frankreichs haben dem Obersten Notariatsrat bereits die notwendigen Kontaktdaten zur Weiterleitung von Musterunterschriften und -stempeln zuständiger Amtspersonen übermittelt.
Gestaltung der Konsularlegalisierungsvermerke
Laut dem Erlass des französischen Justizministers wird der Legalisierungsvermerk, der von notariellen Stellen ausgestellt wird, als rechteckiger Stempel mit den Maßen 17 x 10 cm ausgeführt.
Der Vermerk muss folgende Angaben enthalten:
- das Wort „Légalisation“;
- den Hinweis „Décret n° 2021-1205 du 17 septembre 2021“;
- die Angabe „Pays: France“;
- das Land, für das die Legalisierung erfolgt (mit Vermerk: destination);
- die Wendung „Le présent document officiell“;
- der Name des Unterzeichners oder die Bezeichnung der Behörde, deren Unterschrift und Befugnis bestätigt wird;
- der Vermerk „agissant en qualité de“, gefolgt von der Angabe der Funktion des Unterzeichners oder der Behörde, deren Unterschrift und Befugnis beglaubigt wird;
- die Worte „revêtu du sceau / timbre“, gefolgt von der Bestätigung der Echtheit des Siegels oder Stempels des Unterzeichners oder der Behörde;
- das Wort „сertifié“;
- der Ort der Legalisierung;
- das Datum der Legalisierung;
- die Angaben des Notars;
- die Registrierungsnummer;
- der Stempel oder das Siegel der Notarkanzlei;
- die Unterschrift des Notars.
Der Legalisierungsstempel, der von diplomatischen Vertretungen angebracht wird, hat die Maße 5 x 7 cm. Die erforderlichen Angaben sind::
- die Worte „RÉPUBLIQUE FRANÇAISE“;
- das Wort „LÉGALISATION“;
- der Hinweis in Klammern: „DÉCRET N° 2021-1205 DU 17 SEPTEMBRE 2021“;
- das Land, in dem das Dokument verwendet wird;
- das Datum;
- Der Name und die Zuständigkeiten des mit der Legalisierung beauftragten Agenten;
- Unterschrift und Siegel.
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