Schmidt & Schmidt bietet die konsularische Legalisation von Ihren Urkunden aus Syrien an.
Die in Deutschland ausgestellten Urkunden werden in Syrien nur anerkannt, wenn sie legalisiert sind. Das bedeutet, dass ihre Echtheit gesondert bestätigt werden muss.
Syrien ist dem Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation nicht beigetreten. Deutsche Urkunden müssen zur Verwendung in Syrien von der einheimischen Botschaft legalisiert werden.
Konsularische Legalisation von Urkunden aus Syrien zur Verwendung in Deutschland
Es muss sich um das Originaldokument handeln. Kopien können nicht legalisiert werden.
Folgende Schritte sind notwendig:
- Das Originaldokument muss von einer durch einen Übersetzer gefertigten deutschen Übersetzung begleitet werden. Bitte legen Sie neben dem Originaldokument eine mit einer Übersetzung verbundene Kopie des Dokuments vor.
- Das Dokument muss vom syrischen Außenministerium überbeglaubigt sein. Es können allerdings nur Überbeglaubigungen sowie Urkunden ab dem Jahr 2012 akzeptiert werden. Der Überbeglaubigungsvermerk des syrischen Außenministeriums läuft nicht nach 6 Monaten ab.
- Legalisation bei der deutschen Botschaft in Beirut.
Legalisation von deutschen Urkunden zur Verwendung in Syrien
Wenn Sie Dokumente mit deutschem Ursprung in Syrien verwenden möchten, müssen Sie die das Legalisationverfahren in Deutschland durchlaufen.
Im Legalisationsverfahren ist in der Regel zunächst die Vorbeglaubigung der Urkunde durch Behörden des Ausstellungsstaats erforderlich. Sollen deutsche öffentliche Urkunden im Ausland verwendet werden, so gibt es hierfür die Möglichkeit einer konsularischen Legalisation der Urkunde. Dies gilt nicht, wenn die Legalisation durch eine völkerrechtliche Vereinbarung ausgeschlossen und ggf. durch eine Apostille ersetzt wird. Ob eine Legalisation erforderlich ist, erfahren Sie von der ausländischen Stelle, bei der die deutsche Urkunde vorgelegt werden soll. Die konsularische Legalisation wird von der diplomatischen oder konsularischen Vertretung des betreffenden ausländischen Staates in Deutschland vorgenommen. In den deutschen Bundesländern ist dafür die Zuständigkeit unterschiedlich geregelt.
Öffentliche Urkunden werden bei der Botschaft Syrien in Berlin legalisiert.