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Apostille und konsularische Legalisierung aus der Türkei

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Apostille und Konsularische Legalisation von ausländischen Urkunden
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Ansprechpartner

Preview Nicoleta Ilea
Nicoleta Ilea
Associate
+49 851 226 083 8
nicoleta.ilea@schmidt-export.de

Apostille und konsularische Legalisation aus Asien

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Apostille aus der Türkei

Schmidt & Schmidt bietet konsularische Legalisation und Apostille für Urkunden und Handelsregisterauszüge aus der Türkei an.

Die Türkei ist dem Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation" 1985 beigetreten. Dokumente aus der Türkei können daher ganz einfach anhand einer sogenannten Apostille für den Gebrauch in über 100 Ländern beglaubigt werden.

Die Legalisation von Dokumenten in der Türkei umfasst die Überprüfung der Echtheit eines Dokuments durch einen befugten Beamten. Nach dieser Prozedur wird das Dokument mit einem speziellen Stempel versehen - einer Apostille. In der Regel befindet sich die Apostille auf der Rückseite des Dokuments oder auf einem separaten Blatt, wonach das Dokument gestickt wird.

Eine Apostille ist ein viereckiger Stempel, welcher die französischsprachige Aufschrift „Convention de La Haye du 5 octobre 1961“ enthält. Der Stempel gibt Aufschluss darüber, wessen Unterschrift die Apostille beglaubigt, und enthält das Datum sowie die Identifikationsnummer der Apostille.

Apostille aus der Türkei

Zuständige Behörden für die Ausstellung von Apostillen in der Türkei

In der Türkei sind die Hauptbehörden, die Apostillen ausstellen, der Landrat (Kaymakam) oder der Gouverneur (Valilik) sowie die Leitung des Rechtsausschusses oder das lokale Präsidium des Rechtsausschusses.

Wenn die Unterlagen in einer Provinz eingereicht werden und verwaltungstechnischer Natur sind, sind der Gouverneur und der Bezirksvorsteher zuständig. In Städten übernimmt dies der Bezirksvorsteher. Bei gerichtlichen Dokumenten ist hingegen das Präsidium der Justizkommissionen die zuständige Behörde.

Die Behörden prüfen das Dokument sorgfältig, um festzustellen, ob Unterschriften, Stempel oder Siegel mit ihren eigenen Unterlagen übereinstimmen. Wenn die Echtheit bestätigt wird, wird das Dokument durch Anbringen einer „Apostille“ (eines offiziell gestempelten Zertifikats) legalisiert.

Die Apostille in der Türkei ist ein quadratischer Stempel auf Türkisch mit der verpflichtenden Überschrift „Apostille“ und einem Hinweis auf das Haager Übereinkommen von 1961 in französischer Sprache (Convention de La Haye du 5 octobre 1961). Die Seiten des Apostillenstempels sind mindestens 9 Zentimeter lang.

Arten von Dokumenten

Können apostilliert werden Können nicht apostilliert werden
  • Auszüge aus dem türkischen Handelsregister
  • Grundbuchauszug
  • Von einem Notar ausgestellte oder beglaubigte Dokumente
  • Von Gerichten ausgestellte Dokumente
  • Übersetzungen von Gerichtsdolmetschern
  • Amtliche Dokumente staatlicher Behörden
  • Bildungsnachweise staatlicher und staatlich anerkannter Einrichtungen: Schulzeugnisse, Hochschulzeugnisse, Übersichten über Fächer und Noten, Immatrikulationsbescheinigungen sowie weitere Bescheinigungen von Schulen oder Universitäten.
  • Vollmachten, Testamente, Erklärungen
  • Andere behördliche Dokumente
  • Handelsverträge
  • Rechnungen
  • Zolldokumente sowie diplomatische und konsularische Dokumente
  • Personalausweise

In folgenden Fällen sind Urkunden von jeder Beglaubigung befreit:

  • Internationale Personenstandsurkunden nach dem Übereinkommen vom 08.09.1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern, d.h. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde und Sterbeurkunde
  • Internationale Ehefähigkeitszeugnisse nach dem Übereinkommen vom 05.09.1980 über die Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen
  • Urkunden türkischer diplomatischer oder konsularischer Vertretungen.

Legalisierung türkischer Bildungsdokumente für die Verwendung im Ausland

Damit in der Türkei ausgestellte Bildungsdokumente – wie Schulzeugnisse, Hochschulabschlüsse, Leistungsübersichten, Immatrikulationsbescheinigungen sowie weitere Schul- oder Universitätsbescheinigungen – im Ausland anerkannt und gültig sind, müssen sie ein Beglaubigungsverfahren durchlaufen. Dies geschieht über die Legalisierung.

Für die Beglaubigung von Diplomen und ähnlichen Bildungsdokumenten in der Türkei müssen Antragsteller in der Regel das Außenministerium durchlaufen.

Auch wenn das Zielland Vertragsstaat des Haager Übereinkommens ist, kann es Fälle geben, in denen dennoch eine Legalisierung von Bildungsdokumenten erforderlich ist. In solchen Situationen ist eine zusätzliche Beglaubigung notwendig. Vor der Einreichung ist es ratsam, sich bei der jeweiligen Stelle im Zielland zu erkundigen oder professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen.

Dieser Ansatz stellt sicher, dass Bildungsdokumente die erforderliche rechtliche Gültigkeit besitzen und in verschiedenen Ländern anerkannt und verwendet werden können. Diese Verfahren sind allgemeiner Natur; die konkreten Anforderungen können jedoch variieren. Daher empfiehlt es sich, die genauen Schritte bei den zuständigen Behörden zu bestätigen.

Apostille für Diplom oder ÖSYM-Urkunde

Das Originaldokument ist für diesen Prozess benötigt. Das Originaldokument wird von einem vereidigten Übersetzer übersetzt. Danach wird es von einem Notar am Ort der beglaubigten Übersetzung beglaubigt. Anschließend wird bei der zuständigen Behörde eine Apostille gemacht. Zuständige Behörde hierfür sind die Gouverneure(Valilik) in den Provinzen und die Bezirksgouverneure(Kaymakamlık) in den Distrikten.

Anerkennung der Echtheit öffentlicher Urkunden

Mehrsprachige Dokumente (nach dem CIEC-Übereinkommen)

Personenstandsurkunden und Ehefähigkeitsbescheinigungen, die von einem der Vertragsstaaten gemäß dem Muster des Übereinkommens der Internationalen Kommission für das Zivil- und Personenstandswesen (CIEC) ausgestellt wurden, sind in der Türkei von allen Förmlichkeiten befreit.

Vertragsstaaten des Wiener CIEC-Übereinkommens vom 08.09.1976 (Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus den Personenstandsregistern: Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden) sind:

  • Österreich,
  • Deutschland,
  • Bosnien-Herzegowina,
  • Bulgarien,
  • Estland,
  • Frankreich,
  • Italien,
  • Kap Verde,
  • Zypern,
  • Litauen,
  • Luxemburg,
  • Nordmazedonien,
  • Moldawien,
  • Montenegro,
  • Niederlande,
  • Polen,
  • Portugal,
  • Rumänien,
  • Schweiz,
  • Serbien,
  • Slowenien,
  • Spanien,
  • Türkei.

Vertragsstaaten des Münchner CIEC-Übereinkommens vom 05.09.1980 (Ausstellung mehrsprachiger Ehefähigkeitsbescheinigungen) sind:

  • Deutschland,
  • Griechenland,
  • Italien,
  • Luxemburg,
  • Moldawien,
  • Niederlande,
  • Portugal,
  • Schweiz,
  • Spanien,
  • Türkei.

Luxemburg, Spanien, die Schweiz und die Türkei haben bestimmte Ausnahmen von der Legalisierungspflicht, die nur für gerichtliche Dokumente und bestimmte personenstandsrechtliche Unterlagen gelten. Diese Ausnahmen beruhen auf besonderen bilateralen oder multilateralen Übereinkommen, wie zum Beispiel dem Übereinkommen über die Befreiung bestimmter Urkunden von der Legalisation im Rahmen der CIEC (Commission Internationale de l'État Civil), dem die Türkei als Vertragsstaat angehört. Unterschiedliche Geltungsbereiche dieser Übereinkommen erklären, warum für verschiedene Dokumenttypen unterschiedliche Anforderungen gelten – etwa dass türkische Geburtsurkunden keine Legalisierung benötigen, während türkische Hochschuldiplome eine Apostille bzw. Legalisierung erfordern.

Anforderungen an die Dokumente:

Eine Apostille darf ausschließlich auf ein Originaldokument ausgestellt werden. Hierbei muss sich dieses in einem guten äußerlichen Zustand befinden, alle Stempel und Unterschriften müssen verständlich und lesbar sein. Des Weiteren darf es keine fremden Markierungen oder Aufschriften enthalten.

Die Türkei stellt für einige Dokumente auch elektronische Apostille aus. PTT ist das zwischengeschaltete Unternehmen, das die Transaktion durchführt. Derzeit wird die elektronische Apostille nur für Strafregistervermerke und Gerichtsentscheidungen in der Türkei ausgestellt. Dokumente, für die eine E-Apostille vom Justizministerium und vom Innenministerium bearbeitet wird, werden elektronisch über die PTT übermittelt. Auf diese Dokumente kann der Antragsteller weltweit zugreifen. Es sollte berücksichtigt werden, wie das Apostille-Formular in dem Land sein sollte, in dem das Dokument verwendet wird. Bei Fragen zur Gültigkeit der E-Apostille empfehlen wir Ihnen, sich bei den Behörden des ausländischen Landes zu erkundigen.

Das Apostille-Verfahren kann je nach Herkunfts- und Empfängerland variieren. In der Regel müssen Sie jedoch folgende Schritte durchlaufen, um in der Türkei eine Apostille zu erhalten:

  • Beschaffung des Originaldokuments, das apostilliert werden soll;
  • Überprüfung der Unterschrift auf dem Dokument durch die zuständige Behörde;
  • Erteilung der Apostille durch die zuständige Behörde;
  • Einreichung des Dokuments zusammen mit der Apostille im Empfängerland.

In der Regel nimmt die Beglaubigung von Unterlagen 5 bis 14 Tage in Anspruch.

Bei uns können Sie die Handelsregisterauszüge aus der Türkei mit Apostille einschließlich ihrer Übersetzung ins Deutsche bestellen.

Kurierdienstleistungen werden gesondert nach den Tarifen des Kurierdienstes berechnet und in Rechnung gestellt.

Wenn Sie neue Originaldokumente benötigen, finden Sie hier hilfreiche Informationen.

Konsularische Legalisierung türkischer Dokumente für die Verwendung im Ausland

Konsularische Legalisierung ist das Verfahren, mit dem ein Rechtsdokument beglaubigt oder bestätigt wird, damit es im Rechtssystem eines anderen Staates volle Rechtswirkung entfalten kann. Diese Beglaubigung erfolgt durch die diplomatische oder konsularische Vertretung des Landes, in dem das Dokument verwendet werden soll.

Dieses Verfahren ist erforderlich, wenn das Zielland die Apostille nicht anerkennt oder akzeptiert. Hierfür müssen das Originaldokument sowie gegebenenfalls notwendige Kopien oder zusätzliche Unterlagen bei der zuständigen konsularischen Vertretung eingereicht werden. Die Konsularbeamten prüfen das Dokument, bestätigen dessen Echtheit und versehen es mit ihrem Siegel oder Stempel, um seine Gültigkeit zu zertifizieren.

Der Prozess der konsularischen Legalisierung kann zusätzliche Schritte erfordern, beispielsweise die Übersetzung des Dokuments in die Sprache des Ziellandes oder die Vorlage weiterer Unterlagen, die von der konsularischen Vertretung verlangt werden.

Es liegt im Ermessen der diplomatischen Vertretung, über das jeweilige Beglaubigungsverfahren zu entscheiden. Die konkreten Anforderungen und Abläufe können je nach Zielland variieren.


Apostille und konsularische Legalisierung in allen Städten der Türkei

Schmidt & Schmidt bietet Apostille- und konsularische Legalisierungsdienste für öffentliche Dokumente aus allen Regionen der Türkei an. Wir übernehmen den gesamten Prozess – von der Überprüfung der Dokumente bis zur Beschaffung der erforderlichen Beglaubigungen – und stellen sicher, dass Ihre Dokumente international gültig und anerkannt sind. Mit unseren zuverlässigen Dienstleistungen können Sie Ihre türkischen öffentlichen Dokumente sorgenfrei im Ausland verwenden.

Beschaffung von Dokumenten aus der Türkei

Wenn wichtige Dokumente verloren gehen oder beschädigt sind oder aktuelle Kopien benötigt werden, ist eine Neuerstellung der Dokumente erforderlich. Für Personen außerhalb der Türkei kann es dabei häufig schwierig sein, neue Dokumente zu erhalten. Unsere Berater unterstützen Sie bei der Fernbeschaffung neuer Dokumente aus der Türkei und können den Versand der Dokumente per Kurier an jeden Ort weltweit organisieren.

Beglaubigte Übersetzung von Dokumenten aus der Türkei

Kopien und Abschriften von Personenstandsdokumenten können von einem vereidigten Übersetzer in der Türkei in jede Sprache übersetzt werden, oder die Übersetzung kann im Zielland erfolgen. Wir bieten beglaubigte Übersetzungen von Personenstandsdokumenten mit zusätzlicher Zertifizierung an. Die Kosten richten sich nach dem Umfang des jeweiligen Dokuments.

Muss die Übersetzung legalisiert werden?

Jedes ausländische Dokument, das in einem Land ausgestellt und in einem anderen Land verwendet werden soll, muss für den Auslandseinsatz legalisiert werden. Daher muss die Echtheit einer beglaubigten Übersetzung aus der Türkei durch eine Apostille bestätigt werden. Folglich akzeptieren viele Behörden beglaubigte Übersetzungen aus der Türkei nicht, wenn die Übersetzung nicht ordnungsgemäß für den Gebrauch im Ausland authentifiziert wurde. Um solche Probleme zu vermeiden, sollten Übersetzungen idealerweise im Staat des Dokumentenziels erstellt werden.

aktualisiert: 17. November 2025

Kosten der Apostille und der konsularischen Legalisation von Dokumenten im Ausland

Wir bieten eine Vielzahl von Dienstleistungen und Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Legalisierung von Dokumenten im Ausland an, die Ihren Bedürfnissen entsprechen. Wenn Sie ein knappes Budget haben oder Ihre Dokumente in Rekordzeit beglaubigen lassen müssen, können wir eine geeignete Lösung finden. Die Frist beginnt mit dem Eingang Ihrer Unterlagen.

Beschaffung eines Dokuments

Beschaffung eines Dokuments im Ausland

Dienstleistung umfasst:

  • Gebühren
Zeitrahmen: ab 14 Werktagen

ab 142,80€

inkl. MwSt. 19%

Preis ohne MwSt. ab 120€

Bestellen
Populär

Apostille und konsularische Legalisation

Apostille oder konsularische Legalisation für ein Dokument im Ausland

Dienstleistung umfasst:

  • Gebühren
  • Konsulargebühr
Zeitrahmen: ab 7 Werktagen

ab 166,60€

inkl. MwSt. 19%

Preis ohne MwSt. ab 140€

Bestellen

Beglaubigte Übersetzung

Beglaubigte Übersetzung von Dokumenten in eine Fremdsprache

Zeitrahmen: ab 2 Werktagen

ab 71,40€

inkl. MwSt. 19%

Preis ohne MwSt. ab 60€

Bestellen

Die Expresszustellung von Dokumenten mit Apostille aus dem Ausland wird gesondert nach den Tarifen der Zustelldienste berechnet.

Durch eine Apostille und konsularische Legalisierung können folgende Dokumente beglaubigt werden:

Persönliche Unterlagen

Persönliche Unterlagen

  • Geburts-, Heirats-, Scheidungs- und Sterbeurkunden, Ehefähigkeitszeugnisse, Ledigkeitsbescheinigungen
  • Führungszeugnisse
  • Adoptionsurkunden
  • Scheidungsurteile und andere gerichtliche Urkunden
  • Vollmachten, Erbscheine und alle von einem Notar ausgestellten oder beglaubigten Dokumente
Bildungsnachweise

Bildungsnachweise

  • Schulzeugnisse
  • Hochschulabschlusszeugnisse
  • Fächer- und Notenübersichten
  • Zertifikate
  • Zusätzliche Bescheinigungen von Schulen oder Hochschulen
Geschäftliche Unterlagen

Geschäftliche Unterlagen

  • Auszüge aus dem Handelsregister
  • Grundbuchauszüge
  • Rechnungen
  • Kontoauszüge
  • Wertpapier-Kaufverträge
  • Fahrzeugscheine
  • ISO und Freiverkaufszertifikate (Free Sales Certificates)
Medizinische Unterlagen

Medizinische Unterlagen

  • Unbedenklichkeitsbescheinigungen
  • Ärztliche Gutachten
  • Krankmeldungen
  • Sonstige medizinische Unterlagen

Länder, die Apostille anerkennen

Apostille und konsularische Legalisation von ausländischen Urkunden

A

  • Albanien
  • Antigua und Barbuda
  • Argentinien
  • Armenien
  • Australien
  • Österreich
  • Aserbaidschan

B

  • Bahamas
  • Bangladesch
  • Barbados
  • Bahrain
  • Weißrussland
  • Belize
  • Belgien
  • Bolivien
  • Bosnien und Herzegowina
  • Botsuana
  • Brasilien
  • Brunei
  • Burundi

C

  • China
  • Kolumbien
  • Kosovo
  • Costa Rica
  • Zypern

D

  • Dänemark
  • Dominica
  • Dominikanische Republik

E

  • Estland
  • Eswatini
  • Ecuador
  • El Salvador

F

  • Fidschi
  • Philippinen
  • Finnland
  • Frankreich

G

  • Guyana
  • Guatemala
  • Deutschland
  • Honduras
  • Grenada
  • Griechenland
  • Georgien

H

  • Kroatien

I

  • Israel
  • Indien
  • Indonesien
  • Irland
  • Island
  • Spanien
  • Italien

J

  • Jamaika
  • Japan

K

  • Kasachstan
  • Kanada
  • Kap Verde
  • Kirgisistan

L

  • Lettland
  • Lesotho
  • Liberia
  • Litauen
  • Liechtenstein
  • Luxemburg

M

  • Mauritius
  • Malawi
  • Malta
  • Marshallinseln
  • Marokko
  • Mexiko
  • Monaco
  • Mongolei

N

  • Namibia
  • Niederlande
  • Nicaragua
  • Niue
  • Neuseeland
  • Norwegen

O

  • Oman
  • Cookinseln

P

  • Pakistan
  • Palau
  • Panama
  • Paraguay
  • Peru
  • Polen
  • Portugal

R

  • Republik Moldau
  • Russland
  • Rumänien
  • Ruanda

S

  • Samoa
  • San Marino
  • São Tomé und Príncipe
  • Saudi-Arabien
  • Nordmazedonien
  • Seychellen
  • Senegal
  • St. Vincent und die Grenadinen
  • St. Kitts und Nevis
  • St. Lucia
  • Serbien
  • Singapur
  • Slowakei
  • Slowenien
  • Suriname
  • Vereinigte Staaten

T

  • Tadschikistan
  • Tonga
  • Trinidad und Tobago
  • Tunesien
  • Türkei

U

  • Usbekistan
  • Ukraine
  • Uruguay

Y

  • Südafrika
  • Südkorea

Z

  • Montenegro
  • Tschechische Republik
  • Chile

Beantragung einer Apostille und Legalisation

Senden Sie uns eine Anfrage mit einer Kopie Ihrer Unterlagen per E-Mail oder über ein spezielles Formular auf der Website. W

1. Schicken Sie uns Ihre Anfrage online

Senden Sie uns eine Anfrage mit einer Kopie Ihrer Unterlagen per E-Mail oder über ein spezielles Formular auf der Website. Wir prüfen Ihre Unterlagen und teilen Ihnen mit, ob eine Beglaubigung möglich ist, sowie Informationen zu den Kosten und Bedingungen des Verfahrens. Wir werden einige Zeit benötigen, um die erste Überprüfung abzuschließen. Wir werden uns mit Ihnen in Verbindung setzen, sobald wir alle erforderlichen Informationen haben.

Eine Terminvereinbarung oder ein Besuch in unserem Büro sind nicht erforderlich.

2. Senden Sie uns die Unterlagen und leisten Sie die Zahlung

Eine Terminvereinbarung oder ein Besuch in unserem Büro sind nicht erforderlich. Senden Sie uns einfach Ihre Unterlagen per Kurierdienst und bezahlen Sie den fälligen Betrag online. Bei Bedarf sind wir jederzeit bereit, weitere Fragen per E-Mail oder Telefon zu beantworten.

Die Legalisation von Unterlagen wird einige Zeit in Anspruch nehmen.

3. Warten Sie

Die Legalisation von Unterlagen wird einige Zeit in Anspruch nehmen. Unsere Experten arbeiten schnell und effizient, da sie sich gut auskennen. Sobald die Unterlagen fertig sind, werden wir Sie informieren.

Wir führen die Beglaubigung der von Ihnen benötigten Unterlagen durch

4. Erhalten Sie Ihre Unterlagen

Wir führen die Beglaubigung der von Ihnen benötigten Unterlagen durch und senden Ihnen diese per Kurierdienst weltweit zu. Unser Unternehmen bietet Ihnen auch Übersetzungsdienste an.

Datensicherheit und Datenschutz auf Enterprise-Niveau

ISO 27001-Zertifikat für Informationssicherheit

Jeder Server befindet sich in einem nach ISO 27001 zertifizierten Rechenzentrum und ist durch eine eigene Firewall geschützt.

Sichere Verbindung mit SSL-Verschlüsselung

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Was ist eine Apostille?

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Häufig gestellte Fragen über Apostille und Legalisation

1. Was bedeutet die Beglaubigung von Urkunden und für was sie benötigt wird?

Beglaubigung einer Urkunde ist ein Verfahren, infolge dessen die Echtheit der Urkunde geprüft und bestätigt wird. Die beglaubigte Urkunde darf in einem anderen Land rechtmäßig verwendet werden. Die Beglaubigung wird benötigt, um die Anerkennung einer Urkunde in einem anderen Land gewährleisten zu können. Diese beglaubigte Urkunde darf dann den Behörden des Ziellandes vorgezeigt werden, und sie wird anerkannt. Die Beglaubigung bestätigt die Befugnisse, die Echtheit der Unterschrift und den Stempel der Amtsperson, die diese Urkunde ausgestellt hat. Die Beglaubigung betrifft nur amtliche und nicht kommerzielle Dokumente.

2. Wie kann eine Urkunde für die Verwendung in einem anderen Land beglaubigt werden?

Es gibt folgende Arten der Beglaubigung von Urkunden:
  • Konsularische Legalisation
  • Apostille (die erleichterte Form der Legalisation)
  • Die Beglaubigung der Dokumente durch die Industrie- und Handelskammer
Die konsularische Legalisation wird für die Länder verwendet, die das Haager Übereinkommen 1961 nicht unterschrieben haben. Das Haager Übereinkommen einführte das Prozedere der Apostillierung. Die Beglaubigung der Dokumente durch die Industrie- und Handelskammer wird für die Dokumente durchgeführt, die einen kommerziellen Hintergrund haben (Verträge, Rechnungen).

3. Müssen die Urkunden für ein anderes Land immer legalisiert werden?

Nein, nicht immer. Die Länder können unter einander spezielle Abkommen schließen, die die gegenseitige Anerkennung von Urkunden ohne weitere Beglaubigung erlauben. Mit diesen Staaten hat Deutschland zusätzliche bilaterale Abkommen, die für bestimmte Urkunden einen Verzicht auf jede Förmlichkeit einschließlich der Apostille vorsehen:
  • Belgien
  • Dänemark
  • Frankreich
  • Griechenland
  • Italien
  • Luxemburg
  • Österreich
  • Schweiz
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Antworten auf die meistgestellten Fragen über Apostille und Legalisation
Beglaubigte Übersetzung

Beglaubigte Übersetzung

Wenn ausländische Dokumente vor Gerichten oder anderen Behörden vorzulegen sind, ist eine beglaubigte Übersetzung erforderlich. Dafür müssen diese Dokumente von einem vereidigten Übersetzer übersetzt, unterschrieben und anschließend mit einem Stempel besiegelt werden.

Wir arbeiten mit qualifizierten Übersetzern zusammen und bieten Ihnen beglaubigte Übersetzungen verschiedener Dokumente wie z.B. Verträge, Auszüge aus Handelsregistern, Gerichtsentscheidungen, Zertifikate in verschiedene Sprachen an.

Die von uns angebotene beglaubigte Übersetzungen werden in mehr als 100 Länder anerkannt.

Von den deutschen Behörden und Gerichten wird in der Regel eine Übersetzung fremdsprachiger Urkunden von einem in Deutschland öffentlich beeidigten oder anerkannten Übersetzer gefordert. Wir bieten Ihnen beglaubigte Übersetzungen an, die von einem in Deutschland anerkannten Übersetzer angefertigt werden.

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Beschaffung von Urkunden weltweit

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Es kommt häufig vor, dass persönliche Unterlagen verloren gehen oder beschädigt werden. Manchmal werden aktuelle Kopien von diesen Unterlagen benötigt. In diesem Fall ist es notwendig, Dokumente wieder zu beschaffen. Unsere Dienstleistung ermöglicht es Ihnen, Dokumente in mehr als 100 Ländern der Welt aus der Ferne zu beschaffen. Wir können auch die Legalisierung von Dokumenten und deren Kurierzustellung an jeden Ort der Welt durchführen.

Die Zweitausfertigung der Geburts-, Heirats-, Namensänderungs-, Scheidungs- oder Todesurkunde kann erforderlich sein, um eine Ehe im Ausland zu registrieren, ein neugeborenes Kind anzumelden, die Staatsbürgerschaft oder Erbschaft zu erhalten, Daten für die Beantragung einer Rente zu bestätigen, Bankkonten zu eröffnen und andere bürokratische Angelegenheiten zu regeln.

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