Schmidt & Schmidt bietet die konsularische Legalisation von Ihren Urkunden aus Palästina an.
Die in Deutschland ausgestellten Urkunden werden in Palästina nur anerkannt, wenn sie legalisiert sind. Das bedeutet, dass ihre Echtheit gesondert bestätigt werden muss.
Palästina ist dem Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation nicht beigetreten. Deutsche Urkunden müssen zur Verwendung in Palästina von der einheimischen Botschaft legalisiert werden.
Konsularische Legalisation von Urkunden aus Palästina zur Verwendung in Deutschland
Öffentliche Urkunden aus Palästina werden beim Vertretungsbüro der Bundesrepublik Deutschland in Ramallah legalisiert.
Konsularische Legalisation von deutschen Urkunden zur Verwendung in Palästina
Palästina unterhält Palästinensische Mission in Berlin.
Es ist zu beachten, dass Palästinensische Mission keine konsularische Legalisation anbieten kann.