Schmidt & Schmidt bietet die konsularische Legalisation von Urkunden aus Brunei an.
Brunei ist dem Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation im Jahr 1987 beigetreten. Dokumente aus Brunei können daher ganz einfach anhand einer sogenannten Apostille für den Gebrauch in über 100 Ländern beglaubigt werden.
Zuständig für die Apostille ist in Brunei das Hohe Gericht. Offiziell sind der Oberkanzler des Obersten Gerichtshofs, der stellvertretende Oberkanzler des Obersten Gerichtshofs und die Richter der nachgeordneten Gerichte mit diesem Recht ausgestattet. In der Praxis wird der Empfang der Dokumente gemäß der Stellenbeschreibung vom diensthabenden Gerichtsschreiber durchgeführt.
Die Dokumente, die von den Behörden und anderen autorisierten Strukturen und Personen von Brunei ausgestellt wurden und auf Englisch oder Malaiisch veröffentlicht wurden, können beglaubigt werden.
Die Legalisation von Dokumenten in Brunei umfasst die Überprüfung der Herkunft und Echtheit des Dokuments durch einen befugten Justizbeamten. Nach diesem Verfahren wird ein Sonderstempel - eine Apostille - auf dem Dokument angebracht.
Eine Apostille ist ein viereckiger Stempel, welcher die französischsprachige Aufschrift „Convention de La Haye du 5 octobre 1961“ enthält. Der Stempel gibt Aufschluss darüber, wessen Unterschrift die Apostille beglaubigt, und enthält das Datum sowie die Identifikationsnummer der Apostille.
Mit einer Apostille können in Brunei folgende Dokumente beglaubigt werden:
- Handelsregisterauszüge
- Urkunden des Personenstandes (Geburts-, Sterbe-, Heirats- und Scheidungsurkunden)
- Bildungsnachweise von staatlichen und staatlich anerkannten Institutionen: Schulzeugnisse, Hochschulabschlusszeugnisse, Fächer- und Notenübersichten, Immatrikulationsbescheinigungen, Zusätzliche Bescheinigungen von Schulen oder Hochschulen sowie auch Zertifikate
- Gerichtsentscheidungen
- Notariell beglaubigte Kopien von Dokumenten
- Notariell beglaubigte Übersetzungen
- Sonstige notarielle Dokumente (Vollmachten, Testamente, Erklärungen)
- Handelspapiere, welche von einem staatlichen Registrationsorgan beglaubigt wurden (Satzungen, Bescheinigungen über Eintragungen, Steuerregistrierungen usw.)
Anforderungen an die Dokumente:
Eine Apostille darf ausschließlich auf ein Originaldokument ausgestellt werden. Hierbei muss sich dieses in einem guten äußerlichen Zustand befinden, alle Stempel und Unterschriften müssen verständlich und lesbar sein. Des Weiteren darf es keine fremden Markierungen oder Aufschriften enthalten.
In der Regel nimmt die Bearbeitung von Unterlagen 14 Tage in Anspruch.