Schmidt & Schmidt bietet die konsularische Legalisation von Ihren Urkunden in Thailand.
Thailand ist dem Haager Übereinkommen zu Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation nicht beigetreten. Die Urkunden müssen legalisiert werden. Die konsularische Legalisation erfolgt für Urkunden durch die deutsche Botschaft in Thailand.
Auch die in anderen Ländern ausgestellten Urkunden müssen bei der Botschaft Thailand legalisiert werden, bevor sie dort verwendet werden können.
Konsularische Legalisation von Urkunden aus Thailand zur Verwendung in Deutschland
Die „Legalisation“ dient dem Zweck, thailändische Urkunden im zwischenstaatlichen Urkundenverkehr mit Deutschland verwendbar zu machen. Thailändische Urkunden (z.B. Geburts- und Heiratsurkunden) sind in der Regel für die Verwendung bei deutschen Behörden zu legalisieren.
Da die administrativen Voraussetzungen für eine konsularische Legalisation in Thailand nicht in allen Landesteilen gegeben sind, finden zur Anerkennung von Originalen thailändischer öffentlicher Urkunden durch deutsche Behörden und Gerichten.
Eine konsularische Legalisation ist für Urkunden möglich, die von Behörden ausgestellt wurden, von denen der Botschaft Unterschrifts- und Siegelproben vorliegen. Auf diesen Urkunden wird ein Legalisationsvermerk nach § 13 Abs. 2 Konsulargesetz angebracht, sofern die Unterschrift und der Siegelabdruck mit den vorliegenden Proben übereinstimmen. Ist dies nicht der Fall, wird stattdessen das Legalisationsersatzverfahren angewandt.
Legalisationsersatz in Thailand
Als Legalisationsersatz praktiziert die Deutsche Botschaft Bangkok mit Zustimmung des Auswärtigen Amtes ein einfaches Echtheitsprüfungsverfahren für thailändische Urkunden, für die die Voraussetzungen einer Legalisation nicht vorliegen. Dabei prüft die Botschaft in direkter Kommunikation mit der die Urkunde ausstellenden Behörde soweit als möglich, ob die Urkunde von dort ausgestellt ist und ggf. korrespondierende Registereintragungen bzw. bei bestimmten Urkunden deren amtlich verwahrte „Gegenstücke“ vorhanden sind. Wird dies von der zuständigen thailändischen Behörde bestätigt, erhält die Urkunde einen entsprechenden amtlichen Vermerk der Botschaft.
Konsularische Legalisation der deutschen Urkunde zur Verwendung in Thailand
Im Legalisationsverfahren ist in der Regel zunächst die Vorbeglaubigung der Urkunde durch Behörden des Ausstellungsstaats erforderlich. Sollen deutsche öffentliche Urkunden im Ausland verwendet werden, so gibt es hierfür die Möglichkeit einer konsularischen Legalisation der Urkunde. Dies gilt nicht, wenn die konsularische Legalisation durch eine völkerrechtliche Vereinbarung ausgeschlossen und ggf. durch eine Apostille ersetzt wird. Ob eine konsularische Legalisation erforderlich ist, erfahren Sie von der ausländischen Stelle, bei der die deutsche Urkunde vorgelegt werden soll. Die konsularische Legalisation wird von der diplomatischen oder konsularischen Vertretung des betreffenden ausländischen Staates in Deutschland vorgenommen. In den deutschen Bundesländern ist dafür die Zuständigkeit unterschiedlich geregelt.
Die Dokumente aus Deutschland werden bei der Botschaft Thailand in Berlin legalisiert.