Schmidt & Schmidt bietet die konsularische Legalisation von Ihren Urkunden aus Malaysia an.
Malaysia ist dem Haager Übereinkommen zu Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation nicht beigetreten. Die Urkunden müssen legalisiert werden. Die konsularische Legalisation erfolgt für Urkunden durch die deutsche Botschaft in Malaysia.
Auch die in anderen Ländern ausgestellten Urkunden müssen bei der Botschaft Malaysia legalisiert werden, bevor sie dort verwendet werden können.
Konsularische Legalisation der Dokumente aus Malaysia in Deutschland
Bei der konsularischen Legalisation von öffentlichen Urkunden aus Malaysia für die Verwendung in Deutschland gelten unterschiedliche Anforderungen für Personenstandsurkunden und sonstige öffentliche Dokumente.
Folgende Schritte sind bei der konsularischen Legalisation von Personenstandsurkunden erforderlich:
- Vorbeglaubigung durch Konsularabteilung des malaysischen Außenministeriums
- Übersetzung der Urkunde
- Konsularische Legalisation durch deutsche Botschaft
Folgende Schritte sind bei der konsularischen Legalisation von sonstigen öffentlichen Urkunden erforderlich:
- "Endorsement" durch zuständige Behörde oder sogenannten "Notary Public"
- "Authentification" durch Konsularabteilung des malaysischen Außenministeriums
- Konsularische Legalisation durch deutsche Botschafts
Konsularische Legalisation der deutschen Dokumente in Malaysia
Im Legalisationsverfahren ist in der Regel zunächst die Vorbeglaubigung der Urkunde durch Behörden des Ausstellungsstaats erforderlich. Sollen deutsche öffentliche Urkunden im Ausland verwendet werden, so gibt es hierfür die Möglichkeit einer konsularischen Legalisation der Urkunde. Dies gilt nicht, wenn die konsularische Legalisation durch eine völkerrechtliche Vereinbarung ausgeschlossen und ggf. durch eine Apostille ersetzt wird. Ob eine konsularische Legalisation erforderlich ist, erfahren Sie von der ausländischen Stelle, bei der die deutsche Urkunde vorgelegt werden soll. Die konsularische Legalisation wird von der diplomatischen oder konsularischen Vertretung des betreffenden ausländischen Staates in Deutschland vorgenommen. In den deutschen Bundesländern ist dafür die Zuständigkeit unterschiedlich geregelt.
Für die Verwendung deutscher Urkunden in Malaysia ist umgekehrt eine konsularische Legalisation durch die malaysische Botschaft notwendig. Wir unterstützen Sie auch hier.