Schmidt & Schmidt bietet die konsularische Legalisation von Ihren Urkunden aus Laos an.
Die in Deutschland ausgestellten Urkunden werden in Laos nur anerkannt, wenn sie legalisiert sind. Das bedeutet, dass ihre Echtheit gesondert bestätigt werden muss.
Laos ist dem Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation nicht beigetreten. Deutsche Urkunden müssen zur Verwendung in Laos von laotischen Botschaft legalisiert werden.
Konsularische Legalisation von laotischen Urkunden zur Verwendung in Deutschland
Die Botschaft Vientiane hat feststellen müssen, dass die Voraussetzungen zur konsularischen Legalisation von öffentlichen Urkunden aus Laos nicht gegeben sind. Daher wurde die konsularische Legalisation mit Billigung des Auswärtigen Amtes im Mai 2003 eingestellt. Die Innen- und Justizbehörden der Bundesländer wurden entsprechend unterrichtet.
Die Botschaft kann jedoch in Amtshilfe bzw. Rechtshilfe für deutsche Behörden und Gerichte prüfen lassen, ob die Urkunde formal echt und inhaltlich richtig ist und hierdurch den inländischen Stellen Entscheidungshilfen geben. Ob eine Überprüfung erforderlich ist, liegt im Ermessen der jeweiligen Behörde oder des Gerichts, wo die Urkunde zu Beweiszwecken verwendet werden soll. Von Privatpersonen kann eine Urkundenprüfung hingegen nicht veranlasst werden.
Konsularische Legalisation von deutschen Urkunden zur Verwendung in Laos
Im Legalisationsverfahren ist in der Regel zunächst die Vorbeglaubigung der Urkunde durch Behörden des Ausstellungsstaats erforderlich. Sollen deutsche öffentliche Urkunden im Ausland verwendet werden, so gibt es hierfür die Möglichkeit einer konsularischen Legalisation der Urkunde. Dies gilt nicht, wenn die konsularischen Legalisation durch eine völkerrechtliche Vereinbarung ausgeschlossen und ggf. durch eine Apostille ersetzt wird. Ob eine konsularische Legalisation erforderlich ist, erfahren Sie von der ausländischen Stelle, bei der die deutsche Urkunde vorgelegt werden soll. Die konsularische Legalisation wird von der diplomatischen oder konsularischen Vertretung des betreffenden ausländischen Staates in Deutschland vorgenommen. In den deutschen Bundesländern ist dafür die Zuständigkeit unterschiedlich geregelt.
Öffentliche Urkunden aus Deutschland werden bei der Botschaft der Demokratischen Republik Laos (Berlin) legalisiert.