Schmidt & Schmidt bietet die Legalisation von Urkunden aus Portugal an.
Portugiesische Urkunden werden in Deutschland nur anerkannt, wenn sie entsprechend "legalisiert" sind. Das bedeutet, dass ihre Echtheit gesondert bestätigt werden muss. Portugal ist dem Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation vom 5. Oktober 1961 am 6. Dezember 1968 beigetreten. Dokumente aus Portugal können daher ganz einfach anhand einer sogenannten Apostille für den Gebrauch in über 100 Ländern beglaubigt werden.
Zuständig für die Ausstellung der Apostille ist die Staatsanwaltschaft. Im April 2009 wurde die Apostille offiziell an eine Reihe von Bezirksstaatsanwälten (Coimbra, Evora, Porto) und autonomen Regionen delegiert.
Die Dokumente, die von den portugiesischen Behörden ausgestellt und in portugiesischer Sprache veröffentlicht wurden, können beglaubigt werden.
Die Legalisation von Dokumenten in der Portugiesischen Republik umfasst die Überprüfung der Echtheit der Unterschrift, mit der das Dokument beglaubigt wurde, durch die Staatsanwaltschaft. Nach diesem Verfahrens wird ein besonderer Stempel - eine Apostille - auf das Dokument (oder auf dessen beglaubigte Kopie) gesetzt. Meistens befindet sich die Apostille auf der Rückseite des Dokuments oder auf einem separaten Blatt. In letzterem Fall wird das Dokument anschließend zusammengeheftet.
Eine Apostille ist ein viereckiger Stempel, welcher die französischsprachige Aufschrift „Convention de La Haye du 5 octobre 1961“ enthält. Der Stempel gibt Aufschluss darüber, wessen Unterschrift die Apostille beglaubigt, und enthält das Datum sowie die Identifikationsnummer der Apostille.
Mit einer Apostille können folgende Dokumente beglaubigt werden:
- Handelsregisterauszüge
- Urkunden des Personenstandes (Geburts-, Sterbe-, Heirats- und Scheidungsurkunden)
- Bildungsnachweise von staatlichen und staatlich anerkannten Institutionen: Schulzeugnisse, Hochschulabschlusszeugnisse, Fächer- und Notenübersichten, Immatrikulationsbescheinigungen, Zusätzliche Bescheinigungen von Schulen oder Hochschulen sowie auch Zertifikate
- Gerichtsentscheidungen
- Notariell beglaubigte Kopien von Dokumenten
- Notariell beglaubigte Übersetzungen
- Sonstige notarielle Dokumente: Vollmachten, Testamente, Erklärungen, Verträge
Anforderungen an die Dokumente:
Eine Apostille darf ausschließlich auf ein Originaldokument ausgestellt werden. Hierbei muss sich dieses in einem guten äußerlichen Zustand befinden, alle Stempel und Unterschriften müssen verständlich und lesbar sein. Des Weiteren darf es keine fremden Markierungen oder Aufschriften enthalten.
In der Regel nimmt die Bearbeitung von Unterlagen 14 Tage in Anspruch.
Sie können bei uns auch Handelsregisterauszug aus Portugal einschließlich ihrer Übersetzung ins Deutsche bestellen.