Schmidt & Schmidt bietet die Beglaubigung von Urkunden aus Niue an.
Niue als selbstverwaltetes Territorium in freier Assoziierung mit Neuseeland ist dem Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation im Jahr 1999 beigetreten. Dokumente aus Niue können daher ganz einfach anhand einer sogenannten Apostille für den Gebrauch in über 100 Ländern beglaubigt werden.
Zuständig für die Apostille sind in Niue die folgenden Organe:
- Generalstaatsanwalt
- Finanzsekretär
- Staatskonsul
- Registerführer des Handelsregisters
- Registerführer des Hohen Gerichts
- Regierungssekretär
Mit einer Apostille können in Niue folgende Dokumente beglaubigt werden:
- Handelsregisterauszüge
- Personenstandsurkunden (Geburts-, Sterbe-, Heirats- und Scheidungsurkunden)
- Bildungsnachweise von staatlichen und staatlich anerkannten Institutionen: Schulzeugnisse, Hochschulabschlusszeugnisse, Fächer- und Notenübersichten, Immatrikulationsbescheinigungen, Zusätzliche Bescheinigungen von Schulen oder Hochschulen sowie auch Zertifikate
- Gerichtsentscheidungen
- Notariell beglaubigte Übersetzungen
- Sonstige notarielle Dokumente (Vollmachten, Testamente, Erklärungen)
- Handelspapiere, welche von einem staatlichen Registrationsorgan beglaubigt wurden (Satzungen, Bescheinigungen über Eintragungen, Steuerregistrierungen usw.)
- Notariell beglaubigte Kopien von Dokumenten