Schmidt & Schmidt bietet die Legalisation von Urkunden aus Dänemark an.
Dänemark ist dem Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation im Jahr 2006 beigetreten. Das bedeutet, dass keine diplomatische Beglaubigung bzw. konsularische Legalisation von Urkunden aus Dänemark für den Rechtsverkehr in einem anderen Mitgliedstaat des Übereinkommens erforderlich ist. Die Urkunden müssen lediglich von den Behörden des Ausstellerstaates mit einer "Apostille" versehen werden, um im Zielstaat verwendet werden zu können.
Deutschland und Dänemark haben außerdem einen bilateralen Vertrag abgeschlossen, der vereinbart, dass die deutschen und dänischen Urkunden gegenseitig anerkannt werden und keine Beglaubigung benötigen. In diesem Vertrag wurde für bestimmte Urkunden der Verzicht auf eine konsularische Legalisation oder deren Ersatz durch eine besondere Zwischenbeglaubigung vereinbart. Für Urkunden, die im Rechtshilfe- oder Handelsverkehr verwendet werden, gibt es zudem gesonderte völkerrechtliche Verträge. Wir empfehlen aber vorsichtshalber in manchen Fällen trotzdem eine Apostille einzuholen. Wir prüfen für Sie kostenlos, ob Sie die Apostille benötigen.
Für die Erteilung der Apostille ist das Auswärtige Amt zuständig. Um ein Dokument mit einer Apostille zu beglaubigen, müssen Siegel und Unterschrift eines Regierungsbeamten vorhanden sein. Für private juristische Dokumente, zum Beispiel für Vollmachten oder Handelsverträge, ist eine zusätzliche Zertifizierung erforderlich. In Dänemark gibt es kein Notariatsinstitut, das von Napoleon Bonaparte nach Europa gebracht wurde. Aus diesem Grund wird die Beglaubigung von Unterschriften auf solchen Dokumenten von Richtern regionaler Gerichte vorgenommen.
Eine Apostille ist ein viereckiger Stempel, welcher die französischsprachige Aufschrift „Convention de La Haye du 5 octobre 1961“ enthält. Der Stempel gibt Aufschluss darüber, wessen Unterschrift die Apostille beglaubigt, und enthält das Datum sowie die Identifikationsnummer der Apostille.
Mit einer Apostille können folgende Dokumente beglaubigt werden:
- Handelsregisterauszüge
- Urkunden des Personenstandes (Geburts-, Sterbe-, Heirats- und Scheidungsurkunden)
- Bildungsnachweise von staatlichen und staatlich anerkannten Institutionen: Schulzeugnisse, Hochschulabschlusszeugnisse, Fächer- und Notenübersichten, Immatrikulationsbescheinigungen, Zusätzliche Bescheinigungen von Schulen oder Hochschulen sowie auch Zertifikate
- Gerichtsentscheidungen
- Notariell beglaubigte Kopien von Dokumenten
- Notariell beglaubigte Übersetzungen
- Sonstige notarielle Dokumente (Vollmachten, Testamente, Erklärungen)
In der Regel nimmt die Bearbeitung von Unterlagen 5 bis 14 Tage in Anspruch.
Sie können bei uns auch Handelsregisterauszug aus Dänemark bestellen.