Schmidt & Schmidt bietet die Legalisation von Urkunden von den Azoren an.
Die Azoren sind eine Gruppe von portugiesischen Atlantikinseln. Da die Azoren zu Portugal gehören, gilt hier das Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation. Dokumente von den Azoren können daher ganz einfach anhand einer sogenannten Apostille für den Gebrauch in über 100 Ländern beglaubigt werden.
Auf den Azoren ist die Staatsanwaltschaft für die Beglaubigung mittels Apostille zuständig. Legalisiert werden solche öffentlichen Urkunden, die von portugiesischen Staatsorganen in portugiesischer Sprache erstellt wurden.
Das Legalisationsverfahren auf den Azoren besteht aus der Überprüfung der Herkunft und der Authentizität der Urkunde. Abschließend wird auf die Urkunde ein spezieller Stempel gestellt, mit anderen Worten: die Apostille. Üblicherweise befindet sich die Apostille auf der Rückseite einer Urkunde oder auf einem einzelnen Papier, danach werden die Unterlagen zusammengeheftet.
Eine Apostille ist ein viereckiger Stempel, welcher die französischsprachige Aufschrift „Convention de La Haye du 5 octobre 1961“ enthält. Der Stempel gibt Aufschluss darüber, wessen Unterschrift die Apostille beglaubigt, und enthält das Datum sowie die Identifikationsnummer der Apostille.
Mit einer Apostille können auf den Azoren folgende Dokumente beglaubigt werden:
- Handelsregisterauszüge
- Urkunden des Personenstandes (Geburts-, Sterbe-, Heirats- und Scheidungsurkunden)
- Ausbildungsunterlagen (Zeugnisse, Atteste, Diplome)
- Gerichtsentscheidungen
- Notariell beglaubigte Kopien von Dokumenten
- Notariell beglaubigte Übersetzungen
- Sonstige notarielle Dokumente (Vollmachten, Testamente, Erklärungen)
- Handelspapiere, welche von einem staatlichen Registrationsorgan beglaubigt wurden (Satzungen, Bescheinigungen über Eintragungen, Steuerregistrierungen usw.)
Anforderungen an die Dokumente:
Eine Apostille darf ausschließlich auf ein Originaldokument ausgestellt werden. Hierbei muss sich dieses in einem guten äußerlichen Zustand befinden, alle Stempel und Unterschriften müssen verständlich und lesbar sein. Des Weiteren darf es keine fremden Markierungen oder Aufschriften enthalten.
In der Regel nimmt die Bearbeitung von Unterlagen 14 Tage in Anspruch.
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