Schmidt & Schmidt bietet die Legalisation von Urkunden aus Bulgarien an.
Bulgarische Urkunden werden in Deutschland nur anerkannt, wenn sie entsprechend "legalisiert" sind. Das bedeutet, dass ihre Echtheit gesondert bestätigt werden muss. Diese Bestätigung erfolgt in Form der sogenannten Apostille. Dies gilt ebenfalls für die Anerkennung deutscher Urkunden in Bulgarien.
Bulgarien ist dem Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation im Jahr 2001 beigetreten. Die Beglaubigung erfolgt durch die Apostille. Die Apostille bestätigt die Echtheit des Siegels und der Unterschrift aber nicht des Inhalts.
Eine Apostille ist ein viereckiger Stempel, welcher die französischsprachige Aufschrift „Convention de La Haye du 5 octobre 1961“ enthält. Der Stempel gibt Aufschluss darüber, wessen Unterschrift die Apostille beglaubigt, und enthält das Datum sowie die Identifikationsnummer der Apostille.
Für die Erteilung einer Apostille sind folgende Institutionen zuständig:
- Bildungsministerium – Unterlagen, die von den Bildungseinrichtungen ausgestellt werden
- Ministerium der Justiz – Dokumenten aus dem Justizbereich (Heirats- und Scheidungsurteile oder notarielle Urkunden)
- Auswärtiges Amt – alle anderen Unterlagen
Mit einer Apostille können folgende Dokumente aus Bulgarien beglaubigt werden:
- Handelsregisterauszüge
- Urkunden des Personenstandes (Geburts-, Sterbe-, Heirats- und Scheidungsurkunden)
- Ausbildungsunterlagen (Zeugnisse, Atteste, Diplome)
- Gerichtsentscheidungen
- Notariell beglaubigte Kopien von Dokumenten
- Notariell beglaubigte Übersetzungen
- Sonstige notarielle Dokumente (Vollmachten, Testamente, Erklärungen)
- Handelspapiere, welche von einem staatlichen Registrationsorgan beglaubigt wurden (Satzungen, Bescheinigungen über Eintragungen, Steuerregistrierungen usw.)
Mehrsprachige Geburts- und Heiratsurkunden sind gemäß dem CIEC–Übereinkommen von jeder Beglaubigung befreit.
Anforderungen an die Dokumente:
Eine Apostille darf ausschließlich auf ein Originaldokument ausgestellt werden. Hierbei muss sich dieses in einem guten äußerlichen Zustand befinden, alle Stempel und Unterschriften müssen verständlich und lesbar sein. Des Weiteren darf es keine fremden Markierungen oder Aufschriften enthalten.
In der Regel nimmt die Bearbeitung von Unterlagen 5 bis 14 Tage in Anspruch.
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