Schmidt & Schmidt bietet die Legalisation von Urkunden aus Polen an.
Polnische Urkunden werden in Deutschland nur anerkannt, wenn sie entsprechend "legalisiert" sind. Das bedeutet, dass ihre Echtheit gesondert bestätigt werden muss. Polen ist dem Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation vom 5. Oktober 1961 im Jahr 2005 beigetreten. Die Apostille bestätigt die Echtheit der Unterschrift und gegebenenfalls die Echtheit des Siegels oder Stempels, mit dem die Urkunde versehen wurde.
Außerdem sind Deutschland und Polen Vertragsstaaten des Wiener CIEC-Übereinkommens vom 08.09.1976 und des Münchener CIEC-Übereinkommens vom 05.09.1980. Die Vertragsstaaten verpflichten sich Personenstandsurkunden und Ehefähigkeitszeugnisse, die nach dem Muster der Übereinkommen der Internationalen Kommission für das Zivil- und Personenstandswesen (CIEC) ausgestellt werden, ohne jegliche Beglaubigung anzuerkennen. Es geht vor allem um mehrsprachige Auszüge aus den Personenstandsbüchern (Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunde) und Ehefähigkeitszeugnisse. Wir empfehlen aber, vorsichtshalber in manchen Fällen trotzdem eine Apostille einzuholen. Wir prüfen für Sie kostenlos, ob Sie die Apostille benötigen.
Die Apostille wird vom Auswärtigen Amt ausgestellt.
Manche Urkunden müssen noch von der zuständigen Behörde beglaubigt werden, bevor sie vom Auswärtigen Amt legalisiert werden:
- Notariell beglaubigte Kopien von Dokumenten, notariell beglaubigte Übersetzungen und sonstige notarielle Dokumente (Vollmachten, Testamente, Erklärungen) - vom Bezirksgericht
- Diplome über die Hochschulbildung – vom Ministerium für Bildung und Wissenschaft.
- Diplome über Schulbildung – vom Ministerium für nationale Bildung
- Zertifikate über Ausbildung – von der Polnischen Handwerkskammer
- Handelspapiere – von der Handelskammer Polens.
Eine Apostille ist ein viereckiger Stempel, welcher die französischsprachige Aufschrift „Convention de La Haye du 5 octobre 1961“ enthält. Der Stempel gibt Aufschluss darüber, wessen Unterschrift die Apostille beglaubigt, und enthält das Datum sowie die Identifikationsnummer der Apostille.
Mit einer Apostille können folgende Dokumente beglaubigt werden:
- Handelsregisterauszüge
- Urkunden des Personenstandes (Geburts-, Sterbe-, Heirats- und Scheidungsurkunden)
- Bildungsnachweise von staatlichen und staatlich anerkannten Institutionen: Schulzeugnisse, Hochschulabschlusszeugnisse, Fächer- und Notenübersichten, Immatrikulationsbescheinigungen, Zusätzliche Bescheinigungen von Schulen oder Hochschulen sowie auch Zertifikate
- Gerichtsentscheidungen
- Notariell beglaubigte Kopien von Dokumenten
- Notariell beglaubigte Übersetzungen
- Sonstige notarielle Dokumente: Vollmachten, Testamente, Erklärungen, Verträge
Die Apostille ist uneingeschränkt gültig.
In der Regel nimmt die Bearbeitung von Unterlagen 14 Tage in Anspruch.
Sie können bei uns auch Handelsregisterauszug aus Polen einschließlich ihrer Übersetzung ins Deutsche bestellen.