Schmidt & Schmidt bietet Legalisierungsdienstleistungen für in Finnland ausgestellte Dokumente.
Finnland ist seit 1955 Mitglied des HCCH; Das Haager Übereinkommen über die vereinfachte Beglaubigung ist am 26. August 1985 in Kraft getreten.
Die Apostille oder „Haager Apostille“ ist ein Zertifikat, dass die Herkunft einer öffentlichen Urkunde (z. B. einer Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunde, eines Urteils usw.) beglaubigt Handelsregisterauszug oder notarielle Beglaubigung). Es bestätigt die Echtheit der Unterschrift und die Autorität eines Beamten, der das öffentliche Dokument unterzeichnet hat.
In Finnland ausgestellte und mit einer Apostille beglaubigte Dokumente gemäß Haager Übereinkommen von 1961 werden in allen Mitgliedstaaten des Haager Übereinkommens anerkannt und erfordern keine andere Form der Beglaubigung, wie beispielsweise eine konsularische Legalisierung, was den Kosten- und Zeitaufwand für die Beglaubigung von Dokumenten erheblich reduziert. Bisher sind mehr als 120 Staaten der Konvention beigetreten.
Die Apostille in Finnland ist ein quadratischer Stempel auf Finnisch und Englisch mit der obligatorischen Überschrift „Apostille“ und einem Verweis auf das Haager Übereinkommen von 1961 in Französisch (Convention de La Haye du 5 octobre 1961). Die Seiten der Apostille Urkunde müssen mindestens 9 Zentimeter lang sein.
Für die Erteilung der Apostille zuständige Behörden in Finnland
- Lokales Standesamt
In Finnland wird das Verfahren zur Beschaffung einer Apostille beim örtlichen Standesamt durchgeführt. Bei Bedarf muss auch eine offizielle Übersetzung des Dokuments in die Sprache des Empfangslandes zusammen mit einer beigefügten Apostille-Bescheinigung vorgelegt werden.
Alle Notare in Finnland sind seit dem 1. Januar 1985 als zuständige Behörden benannt. Die Notare werden von den örtlichen Standesämtern ernannt und üben ihr Amt gemäß dem Notariatsgesetz (893/1996) aus. Es gibt kein zentrales Register aller Notare, sondern sie sind alle bei den örtlichen Standesämtern tätig.
Die Apostille kann auf öffentlichen Dokumenten angebracht werden, einschließlich Urkunden und Dokumenten, die von öffentlichen Behörden ausgestellt wurden. Sie kann auch von einem offiziellen Übersetzer angefertigten Übersetzungen oder von einem Arzt unterzeichneten Dokumenten beigefügt werden. Mit der Apostille werden die Unterschrift auf dem Dokument, die Eigenschaft des Unterzeichners und das Siegel oder der Stempel auf dem Dokument überprüft. Es ist zu beachten, dass die Apostille nicht den Inhalt des Dokuments bestätigt.
Kann apostilliert werden | Kann nicht apostilliert werden |
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Besonderheiten und Dokumentenanforderungen für die Apostille in Finnland
Finnland gehört zu den 120 Ländern, die Apostillen gemäß dem Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 anerkennen und ausstellen. Die Apostille dient als Bestätigung des offiziellen Status eines Dokuments.
Derzeit ist für die in Finnland ausgestellten Dokumente eine elektronische Apostille verfügbar. Die Echtheit der E-Apostille kann online im elektronischen Apostillenregister überprüft werden.
Der Prozess der Apostille kann je nach Absender- und Empfängerland variieren. Um jedoch in Finnland eine Apostille für ein Dokument zu erhalten, müssen Sie normalerweise die folgenden Schritte durchlaufen:
- Beschaffung des Originaldokuments, das mit einer Apostille versehen werden soll;
- Überprüfung der Unterschrift auf dem Dokument durch die autorisierte Stelle;
- Ausstellung einer Apostille auf einem Dokument durch eine autorisierte Stelle;
- Einreichung des Dokuments zusammen mit der Apostille im Empfängerland.
Dieser Prozess kann zeitaufwändig sein, insbesondere wenn er mehrere Dokumente und verschiedene Länder umfasst. Um einen reibungslosen und korrekten Apostilleprozess zu gewährleisten, wird empfohlen, sich von Spezialisten beraten zu lassen, die mit den Anforderungen und Verfahren vertraut sind bei der Beschaffung von Dokumenten Apostille.
Möglicherweise geltende dokumente Anforderungen:
- Bei dem Dokument muss es sich um ein von der zuständigen Behörde ausgestelltes Original oder eine beglaubigte Kopie handeln.
- Das Dokument sollte alle relevanten und genauen Informationen enthalten.
- Das Dokument muss in der Amtssprache des ausstellenden Landes verfasst sein oder in die Amtssprache des Landes übersetzt werden, in dem die Apostille beantragt wird
- Die Apostille muss von der zuständigen Behörde vorschriftsmäßig angebracht werden.
Die Apostille wird in einem einheitlichen Format ausgestellt und besteht aus einem gedruckten Aufkleber mit der handschriftlichen Unterschrift eines Beamten, einem Dienstsiegel und einem Hologramm.
In Fällen, in denen Apostillen nicht anerkannt werden, müssen Inhaber ausländischer Dokumente stattdessen legalisieren. Wenn jedoch das Bestimmungsland des Dokuments Apostillen anerkennt und ausstellt, ist eine Legalisierung nicht erforderlich.
Legalisierung finnischer Bildungsdokumente zur Verwendung im Ausland
Damit in Finnland ausgestellte Bildungsdokumente wie Schulzeugnisse, Hochschulabschlusszeugnisse, Zeugnisabschriften, Immatrikulationsbescheinigungen und andere Schul- oder Hochschulzeugnisse im Ausland anerkannt und akzeptiert werden, müssen sie ein Beglaubigungsverfahren durchlaufen, das entweder eine Legalisierung oder eine Apostille beinhaltet. Das finnische Außenministerium ist für die Durchführung des Legalisierungsverfahrens zuständig.
Der Zweck der Legalisierung besteht darin, die Unterschrift zu überprüfen und die Autorität der ausstellenden Stelle zu bescheinigen. Dieses Verfahren wird in englischer Sprache abgewickelt. Es ist wichtig zu beachten, dass jedes zu legalisierende Dokument die Originalunterschrift eines Beamten tragen muss, wobei der Name des Unterzeichners in Druckbuchstaben geschrieben sein muss. Bitte beachten Sie, dass Dokumente, die von den elektronischen Diensten der Agentur für digitale und Bevölkerungsdaten heruntergeladen und ausgedruckt wurden, nicht legalisiert werden können. Auch beglaubigte elektronische Diplome, die von Universitäten ausgestellt wurden, können nicht legalisiert werden.
Nach der Legalisierung Ihres Dokuments durch das Außenministerium müssen Sie es zur weiteren Überprüfung bei der diplomatischen Vertretung des Landes in Helsinki einreichen, in dem Sie die Dokumente verwenden möchten.
Anerkennung der Echtheit öffentlicher Urkunden innerhalb der EU
Gemeinsam mit den Aland-Inseln hat Finnland folgende internationale Abkommen geschlossen:
Nordische Länderabkommen
Wenn Sie Dokumente aus einem der nordischen Länder einreichen, sollten Sie entweder das Originaldokument oder eine beglaubigte Kopie des Originals einreichen. Die Kopie kann von derselben Behörde ausgestellt werden, die das Originaldokument ausgestellt hat, oder von jeder anderen autorisierten Behörde in einem EU-Mitgliedstaat, die zur Ausstellung beglaubigter Kopien berechtigt ist. Eine Übersetzung des Dokuments ist nicht erforderlich.
Verordnung über öffentliche Urkunden (EU) 2016/1191 vom 6. Juli 2016
Die Verordnung (EU) 2016/1191 vom 6. Juli 2016 über öffentliche Urkunden vereinfacht den Umlauf bestimmter öffentlicher Urkunden, die in einem EU-Mitgliedstaat vorgelegt werden müssen und in einem anderen EU-Mitgliedstaat ausgestellt wurden, und befreit damit öffentliche Urkunden von der Echtheitsbestätigung der Apostille mit dem Ziel, den Verwaltungsaufwand und die Kosten für die Bürger zu reduzieren.
Die Apostille ist für die Verwendung in den Staaten, die keine Vertragspartei des Haager Übereinkommens sind, nicht ausreichend. In diesem Fall gilt die konsularische Legalisation für eine öffentliche Urkunde.
Konsularische Legalisierung von Dokumenten zur Verwendung im Ausland
Konsularische Legalisierung ist der Prozess der Authentifizierung oder Beglaubigung eines Rechtsdokuments, damit das Rechtssystem eines fremden Landes es als mit voller Rechtswirkung anerkennt und der vom Diplomaten oder Konsular durchgeführt wird Vertretung des Landes, in dem das Dokument verwendet werden soll.
Die konsularische Legalisierung ist komplexer, zeitaufwändiger und kostspieliger als das einfachere Apostilleverfahren. Die konsularische Legalisierung erfordert mehrere Vorbeglaubigungen, bevor eine öffentliche Urkunde bei der Botschaft oder dem Konsulat des Ziellandes beglaubigt werden kann.
Dieses Verfahren ist erforderlich, wenn das Zielland die Apostillebeglaubigung nicht anerkannt oder akzeptiert. Man muss das Originaldokument zusammen mit allen erforderlichen Kopien oder Belegen bei der jeweiligen Konsularstelle einreichen. Die Konsularbeamten prüfen das Dokument, überprüfen seine Echtheit und bringen ihr Siegel oder ihren Stempel an, um seine Gültigkeit zu bestätigen.
Die Hauptunterschiede zwischen einer Apostille und einer konsularischen Legalisation von Dokumenten
Das gemeinsame Merkmal von Apostille und konsularischer Legalisierung besteht darin, dass sie ein offizielles Dokument zur Vorlage bei Institutionen in einem anderen Land beglaubigen. Es gibt jedoch viele Unterschiede.
Apostille | Konsularische Legalisierung | |
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Rechtswirkung | Kann in allen Ländern verwendet werden, die dem Haager Übereinkommen zur vereinfachten Legalisierung von Urkunden beigetreten sind. | Verwendung zwischen Staaten, von denen einer oder beide nicht Mitglied des Haager Übereinkommens sind oder wenn einer der Vertragsstaaten gegen den Beitritt des anderen protestiert hat. |
Schwierigkeit | Mäßig. Um eine Apostille zu erhalten, wenden Sie sich an die zuständige Apostillebehörde des Herkunftsstaates des Dokuments. | Hoch. Für die konsularische Legalisierung müssen verschiedene inländische Behörden und eine diplomatische Vertretung des Bestimmungsstaates beteiligt sein. |
Vorzertifizierung | Normalerweise nicht erforderlich. | Ist obligatorisch. |
Beglaubigung bei der Botschaft des Bestimmungsstaates im Herkunftsstaat des Dokuments | Es ist nicht erforderlich, das Konsulat des Ziellandes zu kontaktieren. | Ist der letzte Schritt der Legalisierung. |