Schmidt & Schmidt bietet die Legalisation von Urkunden aus Finnland an.
Urkunden aus Finnland werden in Deutschland nur anerkannt, wenn sie entsprechend "legalisiert" sind. Finnland ist dem Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation vom 5. Oktober 1961 im Jahr 1965 beigetreten. Dokumente aus Finnland können daher ganz einfach anhand einer sogenannten Apostille für den Gebrauch in über 100 Ländern beglaubigt werden. Die Apostille bestätigt die Echtheit der Unterschrift und gegebenenfalls die Echtheit des Siegels oder Stempels, mit dem die Urkunde versehen wurde.
Die Apostille wird von den lokalen Meldebehörden bzw. Notaren ausgestellt. In der Regel kann die Beglaubigung von Dokumenten mittels Apostille in einer von 9 örtlichen Meldestellen erfolgen, unabhängig davon, in welcher Region Finnlands das Dokument ausgestellt wurde.
Eine Apostille ist ein viereckiger Stempel, welcher die französischsprachige Aufschrift „Convention de La Haye du 5 octobre 1961“ enthält. Der Stempel gibt Aufschluss darüber, wessen Unterschrift die Apostille beglaubigt, und enthält das Datum sowie die Identifikationsnummer der Apostille.
Mit einer Apostille können folgende Dokumente beglaubigt werden:
- Handelsregisterauszüge
- Urkunden des Personenstandes (Geburts-, Sterbe-, Heirats- und Scheidungsurkunden)
- Bildungsnachweise von staatlichen und staatlich anerkannten Institutionen: Schulzeugnisse, Hochschulabschlusszeugnisse, Fächer- und Notenübersichten, Immatrikulationsbescheinigungen, Zusätzliche Bescheinigungen von Schulen oder Hochschulen sowie auch Zertifikate
- Gerichtsentscheidungen
- Notariell beglaubigte Kopien von Dokumenten
- Notariell beglaubigte Übersetzungen
- Sonstige notarielle Dokumente: Vollmachten, Testamente, Erklärungen, Verträge
Die Apostille ist uneingeschränkt gültig.
Ihre Vorteile:
- Ohne Registrierung oder Abonnement
- Schnelle und zuverlässige Bearbeitung
- Zahlung auf Rechnung
In der Regel nimmt die Bearbeitung von Unterlagen 14 Tage in Anspruch.
Sie können bei uns auch Handelsregisterauszüge aus Finnland einschließlich ihrer Übersetzung ins Deutsche bestellen.