Schmidt & Schmidt bietet die Legalisation der Urkunden aus Estland an.
Estland ist dem Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation" im Jahr 2001 beigetreten. Das bedeutet, dass keine diplomatische Beglaubigung bzw. die konsularische Legalisation von Urkunden aus Estland für den Rechtsverkehr in einem anderen Mitgliedstaat des Übereinkommens erforderlich ist. Die Urkunden müssen lediglich von den Behörden des Ausstellerstaates mit einer "Apostille" versehen werden, um im Zielstaat verwendet werden zu können.
Für die Erteilung von Apostille sind folgende Institutionen zuständig:
- Bildungsministerium – Unterlagen, die von den Bildungseinrichtungen ausgestellt werden
- Ministerium der Justiz – Dokumenten aus dem Justizbereich (Heirats- und Scheidungsurteile oder notarielle Urkunden)
- Innenministerium
- Ministerium für soziale Angelegenheiten
- Auswärtiges Amt – alle anderen Unterlagen.
Notare sind seit 2010 befugt, öffentliche Urkunden mit einer Apostille in Estland zu beglaubigen. Für die Beglaubigung muss man einen schriftlichen Antrag zusammen mit dem Dokument, das man apostillieren möchte beim Notar einreichen.
Ab dem 1. Januar 2015 kann nur ein vereidigter Übersetzer eine beglaubigte Übersetzung vom Estnischen ins Russische in Estland erstellen. Estnische Notare behalten sich bis 2020 das Recht vor, Übersetzungen aus einer Fremdsprache ins Estnische zu beglaubigen. Seit 2020 sind nur vereidigte Übersetzer dafür zuständig.
Die Dokumente, die von den offiziellen Behörden der Republik Estland in estnischer oder englischer Sprache ausgestellt wurden, können beglaubigt werden.
Die Legalisation von Dokumenten in der Republik Estland umfasst die Überprüfung des Ursprungs des Dokuments und die Bestätigung, dass die Unterschrift, das Siegel oder der Stempel auf dem Dokument von autorisierten Beamten angebracht wurden. Nach diesem Verfahren wird ein Sonderstempel - eine Apostille - auf dem Dokument angebracht. Normalerweise befindet sich die Apostille auf der Rückseite des Dokuments oder auf einem separaten Blatt, wonach das Dokument gestickt wird.
Eine Apostille ist ein viereckiger Stempel, welcher die französischsprachige Aufschrift „Convention de La Haye du 5 octobre 1961“ enthält. Der Stempel gibt Aufschluss darüber, wessen Unterschrift die Apostille beglaubigt, und enthält das Datum sowie die Identifikationsnummer der Apostille.
Mit einer Apostille können folgende Dokumente beglaubigt werden:
- Urkunden des Personenstandes (Geburts-, Sterbe-, Heirats- und Scheidungsurkunden)
- Bildungsnachweise von staatlichen und staatlich anerkannten Institutionen: Schulzeugnisse, Hochschulabschlusszeugnisse, Fächer- und Notenübersichten, Immatrikulationsbescheinigungen, Zusätzliche Bescheinigungen von Schulen oder Hochschulen sowie auch Zertifikate
- Handelsregisterauszüge
- Gerichtsentscheidungen
- Notariell beglaubigte Kopien von Dokumenten
- Notariell beglaubigte Übersetzungen
- Sonstige notarielle Dokumente (Vollmachten, Testamente, Erklärungen)
- Handelspapiere, welche von einem staatlichen Registrationsorgan beglaubigt wurden (Satzungen, Bescheinigungen über Eintragungen, Steuerregistrierungen usw.)
Anforderungen an die Dokumente:
Eine Apostille darf ausschließlich auf ein Originaldokument ausgestellt werden. Hierbei muss sich dieses in einem guten äußerlichen Zustand befinden, alle Stempel und Unterschriften müssen verständlich und lesbar sein. Des Weiteren darf es keine fremden Markierungen oder Aufschriften enthalten.
Abiturzeugnissen, die nach 1997 ausgestellt wurden, muss die Urkunde über die staatliche Prüfung beigefügt werden. Seit dem 15. Juni 2009 wird die Urkunde über die staatliche Prüfung in elektronischer Form ausgestellt. Die Urkunde können die Notare ausdrucken.
Heiratsurkunden, die zwischen 1941 und 1992 ausgestellt wurden, können nicht mit der Apostille beglaubigt werden. Man muss neue Urkunden beantragen.
Sie können bei uns auch Handelsregisterauszug aus Estland mit Übersetzung ins Deutsche bestellen.