Schmidt & Schmidt bietet die Legalisation von Urkunden aus Gibraltar an.
Gibraltar ist dem Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation" im Jahr 1965 beigetreten. Die in Gibraltar ausgestellten Urkunden können mit der Apostille beglaubigt werden. Es kann vorkommen, dass apostillierte Urkunden aus Gibraltar in Spanien nicht anerkannt werden.
Für die Apostille ist der Gouverneur von Gibraltar zuständig.
Eine Apostille ist ein viereckiger Stempel, welcher die französischsprachige Aufschrift „Convention de La Haye du 5 octobre 1961“ enthält. Der Stempel gibt Aufschluss darüber, wessen Unterschrift die Apostille beglaubigt, und enthält das Datum sowie die Identifikationsnummer der Apostille.
Mit einer Apostille können folgende Dokumente beglaubigt werden:
- Handelsregisterauszüge
- Urkunden des Personenstandes (Geburts-, Sterbe-, Heirats- und Scheidungsurkunden)
- Ausbildungsunterlagen (Zeugnisse, Atteste, Diplome)
- Gerichtsentscheidungen
- Notariell beglaubigte Kopien von Dokumenten
- Notariell beglaubigte Übersetzungen
- Sonstige notarielle Dokumente (Vollmachten, Testamente, Erklärungen)
Von der Beglaubigung sind ausgeschlossen: Verträge, Rechnungen, Pässe, konsularische und diplomatische Unterlagen.
Die Gültigkeitsdauer der Apostille ist unbeschränkt.
Anforderungen an die Dokumente:
Eine Apostille darf ausschließlich auf ein Originaldokument ausgestellt werden. Hierbei muss sich dieses in einem guten äußerlichen Zustand befinden, alle Stempel und Unterschriften müssen verständlich und lesbar sein. Des Weiteren darf es keine fremden Markierungen oder Aufschriften enthalten.
Bei uns können Sie die Handelsregisterauszüge aus Gibraltar mit Apostille bestellen. Wir bieten Ihnen Übersetzungen der Unterlagen ins Deutsche an, die von einem in Deutschland anerkannten Übersetzer angefertigt werden.
In der Regel nimmt die Bearbeitung von Unterlagen 14 Tage in Anspruch.