Schmidt & Schmidt bietet die Legalisation von Urkunden aus Lettland an.
Urkunden aus Lettland werden in Deutschland nur anerkannt, wenn sie entsprechend "legalisiert" sind. Lettland ist dem Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation im Jahr 1996 beigetreten. Dokumente aus Lettland können daher ganz einfach anhand einer sogenannten Apostille für den Gebrauch in über 100 Ländern beglaubigt werden.
Für die Ausstellung der Apostille ist das Auswärtige Amt zuständig.
Die Dokumente, die von den amtlichen Behörden der Republik Lettland ausgestellt und in lettischer Sprache verfasst wurden, können beglaubigt werden.
Die Legalisation von Dokumenten in Lettland umfasst die Überprüfung des Ursprungs des Dokuments und die Bestätigung, dass die Unterschrift, das Siegel oder der Stempel auf dem Dokument von autorisierten Beamten angebracht wurden. Nach Durchlaufen dieses Verfahrens wird das Dokument mit einem speziellen Stempel versehen - einer Apostille. Normalerweise befindet sich die Apostille auf der Rückseite des Dokuments oder auf einem separaten Blatt, wonach das Dokument gestickt wird.
Eine Apostille ist ein viereckiger Stempel, welcher die französischsprachige Aufschrift „Convention de La Haye du 5 octobre 1961“ enthält. Der Stempel gibt Aufschluss darüber, wessen Unterschrift die Apostille beglaubigt, und enthält das Datum sowie die Identifikationsnummer der Apostille.
Mit einer Apostille können folgende Dokumente beglaubigt werden:
- Handelsregisterauszüge
- Urkunden des Personenstandes (Geburts-, Sterbe-, Heirats- und Scheidungsurkunden)
- Ausbildungsunterlagen (Zeugnisse, Atteste, Diplome)
- Gerichtsentscheidungen
- Notariell beglaubigte Kopien von Dokumenten
- Notariell beglaubigte Übersetzungen
- Sonstige notarielle Dokumente (Vollmachten, Testamente, Erklärungen)
- Handelspapiere, welche von einem staatlichen Registrationsorgan beglaubigt wurden (Satzungen, Bescheinigungen über Eintragungen, Steuerregistrierungen usw.)
Es ist derzeit möglich, Dokumente mit einer elektronischen Apostille zu beglaubigen, ohne einen Stempel anzubringen. Die Echtheit der Apostille kann in diesem Fall an einer speziellen Internetquelle überprüft werden.
Anforderungen an die Dokumente:
Eine Apostille darf ausschließlich auf ein Originaldokument ausgestellt werden. Hierbei muss sich dieses in einem guten äußerlichen Zustand befinden, alle Stempel und Unterschriften müssen verständlich und lesbar sein. Des Weiteren darf es keine fremden Markierungen oder Aufschriften enthalten.
Urkunden des Personenstandes, die in der Lettischen Sozialistischen Sowjetrepublik ausgestellt wurden, können weder legalisiert noch apostilliert werden. In diesem Fall muss beim Ministerium für Justiz eine neue Urkunde beantragt werden.
Sie können bei uns auch Handelsregisterauszug aus Lettland einschließlich ihrer Übersetzung ins Deutsche bestellen.