Schmidt & Schmidt bietet Legalisierungsdienstleistungen für in Island ausgestellte Dokumente.
Island ist seit 2004 Mitglied des HCCH; Das Haager Übereinkommen über die vereinfachte Beglaubigung ist am 27. November 2004 in Kraft getreten.
Die Apostille oder „Haager Apostille“ ist ein Zertifikat, dass die Herkunft einer öffentlichen Urkunde (z. B. einer Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunde, eines Urteils usw.) beglaubigt Handelsregisterauszug oder notarielle Beglaubigung). Es bestätigt die Echtheit der Unterschrift und die Autorität eines Beamten, der das öffentliche Dokument unterzeichnet hat.
In Island ausgestellte und mit einer Apostille beglaubigte Dokumente gemäß Haager Übereinkommen von 1961 werden in allen Mitgliedstaaten des Haager Übereinkommens anerkannt und erfordern keine andere Form der Beglaubigung, wie beispielsweise eine konsularische Legalisierung, was den Kosten- und Zeitaufwand für die Beglaubigung von Dokumenten erheblich reduziert. Bisher sind mehr als 120 Staaten der Konvention beigetreten.
Für die Erteilung der Apostille zuständige Behörden in Island
- Ministry of Foreign Affairs
In Island ist das Ministerium für auswärtige Angelegenheiten für das Verfahren zur Ausstellung von Apostillen zuständig. Das Ministerium verfügt über qualifizierte Fachleute die für die Beglaubigung von Dokumenten zuständig sind, die von isländischen Behörden ausgestellt wurden. Um ein Dokument zu beglaubigen, wird es mit einer Apostille versehen oder, im Falle einer Kettenbeglaubigung, mit dem Stempel des Ministeriums. Je nachdem, ob Sie eine isländische Kennitala (nationale Identifikationsnummer) besitzen oder nicht, kann das Verfahren unterschiedlich sein und die Anzahl der Schritte variieren.
Typen von Dokumenten
Kann apostilliert werden | Kann nicht apostilliert werden |
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Besonderheiten der Apostille in Island
Bei der Einreichung ausländischer Dokumente zur Eintragung in die isländischen Register ist es in der Regel erforderlich, dass diese rechtlich bestätigt (entweder legalisiert oder beglaubigt) werden. Die Dokumente müssen im Original vorgelegt werden. Wenn die Dokumente nicht in Englisch oder einer nordischen Sprache abgefasst sind, muss eine beglaubigte Übersetzung vorgelegt werden.
Wenn Sie eine isländische Kennitala (nationale Identifikationsnummer) haben, können Sie Ihren Antrag bequem online über Ísland.is stellen. Wenn Sie keine isländische Kennitala haben, können Sie das Antragsformular für die Beglaubigung am Schalter des Außenministeriums ausfüllen oder per E-Mail an das Ministerium senden.
Wichtig zu beachten:
- Bei dem Dokument muss es sich um ein Original oder eine beglaubigte Kopie handeln, die von der zuständigen Behörde ausgestellt wurde.
- Das Dokument sollte alle relevanten und genauen Informationen enthalten.
- Das Dokument muss in der Amtssprache des ausstellenden Landes verfasst oder in die Amtssprache des Landes übersetzt sein, in dem die konsularische Legalisierung beantragt wird.
Die Apostille wird in einem einheitlichen Format ausgestellt. In Island besteht es aus einem gedruckten Aufkleber mit der handschriftlichen Unterschrift eines Beamten, einem Dienstsiegel und einem Hologramm.
Legalisierung von Bildungsdokumenten zur Verwendung im Ausland
Personen, die im Ausland studieren und arbeiten, müssen eine Apostille-Bescheinigung beantragen, um sicherzustellen, dass ihre akademischen Qualifikationen und andere damit verbundene Dokumente beglaubigt werden. Das beglaubigte Dokument kann in 125 Ländern oder Regionen verwendet werden, die das Haager Übereinkommen unterzeichnet haben, und ist vollständig anerkannt.
Damit in Island ausgestellte Bildungsdokumente wie Schulzeugnisse, Abschlusszeugnisse von Universitäten, Zeugnisabschriften, Immatrikulationsbescheinigungen und andere im Ausland anerkannt und akzeptiert werden, müssen sie ein Beglaubigungsverfahren durchlaufen, das entweder eine Legalisierung oder eine Apostille beinhaltet.
Um eine Apostille Ihres akademischen Zeugnisses zu erhalten, müssen Sie zunächst sicherstellen, dass Ihr akademisches Zeugnis rechtsgültig und gültig ist, von einer relevanten Bildungseinrichtung ausgestellt wurde und durch formelle Verfahren erlangt wurde. Normalerweise müssen Sie möglicherweise die folgenden Schritte ausführen:
- Bewerben Sie sich bei der Institution, die das akademische Zeugnis ausstellt, um ein Originaldokument oder eine offizielle Kopie des akademischen Zeugnisses zu erhalten. Stellen Sie sicher, dass die Kopie das offizielle Siegel und die Unterschrift der Institution trägt und eine echte Kopie des Originals ist.
- Reichen Sie Ihr akademisches Zeugnis zur Bildungsbescheinigung bei der Bildungsabteilung ein. Das Bildungsministerium überprüft Ihre akademischen Zeugnisse und bestätigt deren rechtlichen Status im Land. Dieses Verfahren erfordert möglicherweise, dass der Antragsteller einige relevante Unterlagen vorlegt.
- Bei Bedarf müssen Bewerber möglicherweise eine Kopie ihres akademischen Zeugnisses zur Beglaubigung beim isländischen Justizministerium einreichen.
- Akademische Zeugnisse beim Außenministerium einreichen. Das Außenministerium stempelt Ihr akademisches Zeugnis mit dem offiziellen Siegel der Apostille.
- Senden Sie das beglaubigte akademische Zeugnis zur endgültigen Zertifizierung an die Botschaft oder das Konsulat des Ziellandes.
Es ist zu beachten, dass verschiedene Länder möglicherweise unterschiedliche Zertifizierungsanforderungen für akademische Zertifikate haben. Daher ist es am besten, sich im Voraus an die Fachagenturen oder die Botschaften des Ziellandes zu wenden.
Anerkennung der Echtheit öffentlicher Urkunden innerhalb der EU
Verordnung über öffentliche Urkunden (EU) 2016/1191 vom 6. Juli 2016:
Darüber hinaus vereinfacht die Verordnung über öffentliche Urkunden (EU) 2016/1191 vom 6. Juli 2016 den Verkehr bestimmter öffentlicher Urkunden, die in einem EU-Mitgliedstaat vorgelegt werden müssen und die in einem anderen EU-Mitgliedstaat ausgestellt worden sind und befreit dadurche die öffentlichen Urkunden von der Bestätigung der Echtheit mit der Apostille mit dem Ziel, den Verwaltungsaufwand und die Kosten für Bürger zu senken.
Konsularische Legalisation von Dokumente zur Verwendung im Ausland
Sollte ein isländisches Dokument in einem Land verwendet werden, dass das Haager Übereinkommen nicht anerkennt, wie etwa die Vereinigte Arabische Emirate oder andere Länder, die nicht als Vertragspartei aufgeführt sind, gilt das Verfahren der konsularischen Legalisierung, auch „Botschaftsbeglaubigung“ genannt. Eine vollständige Liste der Länder, die Apostillen akzeptieren und verwenden, finden Sie hier.
Konsularische Legalisierung ist der Prozess der Authentifizierung oder Beglaubigung eines Rechtsdokumentes, damit das Rechtssystem eines fremden Landes es als mit voller Rechtswirkung anerkennt und der vom Diplomaten oder Konsular durchgeführt wird Vertretung des Landes, in dem das Dokument verwendet werden soll.
Die konsularische Legalisierung ist komplexer, zeitaufwändiger und kostspieliger als das einfachere Apostilleverfahren. Während die Apostille normalerweise in einem Schritt ausgestellt wird, erfordert die konsularische Legalisierung mehrere Vorbeglaubigungen, bevor eine öffentliche Urkunde bei der Botschaft oder dem Konsulat des Ziellandes beglaubigt werden kann.
Es ist eine allgemeine Anforderung, dass das Dokument vor der Einreichung bei der Botschaft in die Amtssprache des Ziellandes übersetzt werden muss. Über das Beglaubigungsverfahren entscheidet die Auslandsvertretung.
Die Hauptunterschiede zwischen einer Apostille und einer konsularischen Legalisation von Dokumenten
Das gemeinsame Merkmal von Apostille und konsularischer Legalisierung besteht darin, dass sie ein offizielles Dokument zur Vorlage bei Institutionen in einem anderen Land beglaubigen. Es gibt jedoch viele Unterschiede.
Apostille | Konsularische Legalisierung | |
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Rechtswirkung | Kann in allen Ländern verwendet werden, die dem Haager Übereinkommen zur vereinfachten Legalisierung von Urkunden beigetreten sind. | Verwendung zwischen Staaten, von denen einer oder beide nicht Mitglied des Haager Übereinkommens sind oder wenn einer der Vertragsstaaten gegen den Beitritt des anderen protestiert hat. |
Schwierigkeit | Mäßig. Um eine Apostille zu erhalten, wenden Sie sich an die zuständige Apostillebehörde des Herkunftsstaates des Dokuments. | Hoch. Für die konsularische Legalisierung müssen verschiedene inländische Behörden und eine diplomatische Vertretung des Bestimmungsstaates beteiligt sein. |
Vorzertifizierung | Normalerweise nicht erforderlich. | Ist obligatorisch. |
Beglaubigung bei der Botschaft des Bestimmungsstaates im Herkunftsstaat des Dokuments | Es ist nicht erforderlich, das Konsulat des Ziellandes zu kontaktieren. | Ist der letzte Schritt der Legalisierung. |