Schmidt & Schmidt bietet die Legalisation von Urkunden aus Guernsey an.
Urkunden aus Guernsey werden in Deutschland nur dann anerkannt, wenn sie entsprechend "legalisiert" sind. Das bedeutet, dass ihre Echtheit gesondert bestätigt werden muss. In Guernsey, einem Kronbesitz von Großbritannien, gilt das Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation seit 5. Oktober 1961. Um eine Urkunde für das Ausland zu legalisieren, bedarf es einer Apostille. Die Apostille bestätigt die Echtheit der Unterschrift und gegebenenfalls die Echtheit des Siegels oder Stempels, mit dem die Urkunde versehen wurde.
Eine Apostille ist ein viereckiger Stempel, welcher die französischsprachige Aufschrift „Convention de La Haye du 5 octobre 1961“ enthält. Der Stempel gibt Aufschluss darüber, wessen Unterschrift die Apostille beglaubigt, und enthält das Datum sowie die Identifikationsnummer der Apostille.
Zuständig für die Beglaubigung mit der Apostille ist der Gouverneur. Die Apostille wird vom Königlichen Gericht ausgestellt.
Urkunden aus Guernsey können nur auf der Insel beglaubigt werden. Behörden in Großbritannien können diese Dokumente nicht beglaubigen.
Mit einer Apostille können folgende Dokumente beglaubigt werden:
- Urkunden des Personenstandes (Geburts-, Sterbe-, Heirats- und Scheidungsurkunden)
- Handelregisterauszüge
- Bildungsnachweise von staatlichen und staatlich anerkannten Institutionen: Schulzeugnisse, Hochschulabschlusszeugnisse, Fächer- und Notenübersichten, Immatrikulationsbescheinigungen, Zusätzliche Bescheinigungen von Schulen oder Hochschulen sowie auch Zertifikate
- Gerichtsentscheidungen
- Notariell beglaubigte Kopien von Dokumenten
- Notariell beglaubigte Übersetzungen
- Sonstige notarielle Dokumente (Vollmachten, Testamente, Erklärungen)
- Handelspapiere, welche von einem staatlichen Registrationsorgan beglaubigt wurden (Satzungen, Bescheinigungen über Eintragungen, Steuerregistrierungen usw.)
Anforderungen an die Dokumente:
Eine Apostille darf ausschließlich auf einem Originaldokument ausgestellt werden. Hierbei muss sich dieses in einem guten äußerlichen Zustand befinden, alle Stempel und Unterschriften müssen verständlich und lesbar sein. Des Weiteren darf es keine fremden Markierungen oder Aufschriften enthalten.
Bei uns können Sie auch Handelsregisterauszüge aus Guernsey mit Apostille bestellen.
In der Regel nimmt die Bearbeitung von Unterlagen 5 bis 14 Tage in Anspruch.
Bei uns können Sie auch die Übersetzung von Ihren Dokumenten bestellen. Der Preis hängt vom Umfang des Dokuments ab.