Schmidt & Schmidt bietet konsularische Legalisation und Apostille für Urkunden und Handelsregisterauszüge aus Hongkong an.
Das multilaterale Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der konsularischen Legalisation ist in Hongkong 1965 in Kraft getreten. Am 1. Juli 1997 hat China die Gültigkeit des Abkommens für Hongkong bestätigt. Dokumente aus Hongkong können daher ganz einfach anhand einer sogenannten Apostille für den Gebrauch in über 100 Ländern beglaubigt werden.
Zuständig für die Beglaubigung von Dokumenten ist in Hongkong das Oberste Gericht. Der Registrator des Obersten Gerichts unterschreibt das beglaubigte Dokument.
Die Dokumente, die von den Behörden, Notaren und anderen autorisierten Strukturen von Hongkong ausgestellt und in englischer oder chinesischer Sprache veröffentlicht wurden, können beglaubigt werden.
Die Legalisation von Dokumenten in Hongkong gemäß den Anforderungen des Haager Übereinkommens umfasst die Überprüfung der Echtheit des Dokuments durch einen befugten Beamten. Nach diesem Verfahren wird das Dokument mit einem speziellen Stempel versehen - einer Apostille.
Eine Apostille ist ein viereckiger Stempel, welcher die französischsprachige Aufschrift „Convention de La Haye du 5 octobre 1961“ enthält. Der Stempel gibt Aufschluss darüber, wessen Unterschrift die Apostille beglaubigt, und enthält das Datum sowie die Identifikationsnummer der Apostille.
Mit einer Apostille können folgende Dokumente beglaubigt werden:
- Handelsregisterauszüge
- Urkunden des Personenstandes (Geburts-, Sterbe-, Heirats- und Scheidungsurkunden)
- Bildungsnachweise von staatlichen und staatlich anerkannten Institutionen: Schulzeugnisse, Hochschulabschlusszeugnisse, Fächer- und Notenübersichten, Immatrikulationsbescheinigungen, Zusätzliche Bescheinigungen von Schulen oder Hochschulen sowie auch Zertifikate
- Gerichtsentscheidungen
- Notariell beglaubigte Kopien von Dokumenten
- Notariell beglaubigte Übersetzungen
- Sonstige notarielle Dokumente (Vollmachten, Testamente, Erklärungen)
In der Regel nimmt die Bearbeitung von Unterlagen 5 bis 14 Tage in Anspruch.
Kurierdienstleistungen werden gesondert nach den Tarifen des Kurierdienstes berechnet und in Rechnung gestellt.