Schmidt & Schmidt bietet Apostille und konsularische Legalisation von Ihren Urkunden aus den Philippinen an.
Die Philippinen sind dem Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation vom 5. Oktober 1961 am 12. September 2018 beigetreten. Dokumente aus den Philippinen können daher ganz einfach anhand einer sogenannten Apostille für den Gebrauch in über 100 Ländern beglaubigt werden.
Deutschland, Österreich und Finnland haben jedoch Einspruch gegen den Beitritt der Philippinen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung (Apostilleübereinkommen) eingelegt, so dass das Übereinkommen zwischen diesen Ländern keine Anwendung findet. Mittelrweile hat die Republik Österreich den Einspruch gegen den Beitritt der Philippinen zum Übereinkommen mit Wirkung vom 1. Juni 2023 zurückgenommen. Eine philippinische Apostille ist für den Rechtsgebrauch eines Dokumentes in Österreich daher ab 1. Juni 2023 ist ausreichend.
Eine Apostille ist ein viereckiger Stempel, welcher die französischsprachige Aufschrift „Convention de La Haye du 5 octobre 1961“ enthält. Der Stempel gibt Aufschluss darüber, wessen Unterschrift die Apostille beglaubigt, und enthält das Datum sowie die Identifikationsnummer der Apostille.
Konsularische Legalisation der Dokumente aus den Philippinen zur Verwendung in Deutschland
Die deutsche Botschaft musste feststellen, dass die Voraussetzungen zur konsularischen Legalisation von öffentlichen Urkunden (z.B. Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden, Gerichtsurteile) aus den Philippinen bis auf weiteres nicht gegeben sind. Die Philippinen sind am 12.09.2018 dem Haager Apostilleübereinkommen beigetreten. Die Bundesrepublik Deutschland hat jedoch einen Einspruch gegen den Beitritt der Philippinen erklärt, so dass von den Philippinen ausgestellte Apostillen für den deutschen Rechtsbereich keine Wirkung entfalten.
Es gibt jedoch die Möglichkeit einer Überprüfung der Urkunden auf formale Echtheit und inhaltliche Richtigkeit, falls dies eine Behörde in Deutschland oder eine Auslandsvertretung der Bundesrepublik Deutschland für erforderlich hält. Die Inlandsbehörde kann in diesen Fällen ein Amtshilfeersuchen an die Botschaft richten. Dazu muss sie die philippinische Urkunde im Original beifügen und konkrete Fragen stellen bzw. um Globalüberprüfung ersuchen. Von Privatpersonen kann eine Urkundenprüfung dagegen nicht veranlasst werden.
Konsularische Legalisation deutscher Dokumente zur Verwendung in den Philippinen
Im Legalisationsverfahren ist in der Regel zunächst die Vorbeglaubigung der Urkunde durch Behörden des Ausstellungsstaats erforderlich. Sollen deutsche öffentliche Urkunden im Ausland verwendet werden, so gibt es hierfür die Möglichkeit einer konsularischen Legalisation der Urkunde. Dies gilt nicht, wenn die Legalisation durch eine völkerrechtliche Vereinbarung ausgeschlossen und ggf. durch eine Apostille ersetzt wird. Ob eine Legalisation erforderlich ist, erfahren Sie von der ausländischen Stelle, bei der die deutsche Urkunde vorgelegt werden soll. Die konsularische Legalisation wird von der diplomatischen oder konsularischen Vertretung des betreffenden ausländischen Staates in Deutschland vorgenommen. In den deutschen Bundesländern ist dafür die Zuständigkeit unterschiedlich geregelt.
Für die Verwendung deutscher Urkunden in den Philippinen ist umgekehrt eine konsularische Legalisation durch die philippinische Botschaft in Berlin notwendig. Wir unterstützen Sie auch hier.
Anforderungen an die Dokumente:
Eine Apostille darf ausschließlich auf ein Originaldokument ausgestellt werden. Hierbei muss sich dieses in einem guten äußerlichen Zustand befinden, alle Stempel und Unterschriften müssen verständlich und lesbar sein. Des Weiteren darf es keine fremden Markierungen oder Aufschriften enthalten.