Schmidt & Schmidt bietet die konsularische Legalisation von Ihren Urkunden aus Afghanistan an.
Die in Deutschland ausgestellten Urkunden werden in Afghanistan nur anerkannt, wenn sie legalisiert sind. Das bedeutet, dass ihre Echtheit gesondert bestätigt werden muss.
Afghanistan ist dem Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation nicht beigetreten. Deutsche Urkunden müssen zur Verwendung in Afghanistan von der einheimischen Botschaft legalisiert werden.
Konsularische Legalisation von Urkunden aus Afghanistan zur Verwendung in Deutschland
Eine Überprüfung afghanischer Urkunden im Amtshilfeverfahren ist aufgrund der momentanen Schließung der Rechts- und Konsularabteilung der Botschaft Kabul nicht möglich. Es liegt im Ermessen der inländischen Behörde, der eine afghanische Urkunde vorgelegt wird, ob sie diese ohne weiteren Nachweis als echt ansieht (vgl. § 438 Abs. 1 Zivilprozessordnung). Überprüfungen im Rahmen von Pass- und Visumverfahren an den deutschen Auslandsvertretungen sind hiervon nicht betroffen.
Konsularische Legalisation von deutschen Urkunden zur Verwendung in Afghanistan
Wenn Sie Dokumente mit deutschem Ursprung in Afghanistan verwenden möchten, müssen Sie die das Legalisationverfahren in Deutschland durchlaufen.
Im Legalisationsverfahren ist in der Regel zunächst die Vorbeglaubigung der Urkunde durch Behörden des Ausstellungsstaats erforderlich. Sollen deutsche öffentliche Urkunden im Ausland verwendet werden, so gibt es hierfür die Möglichkeit einer konsularischen Legalisation der Urkunde. Dies gilt nicht, wenn die Legalisation durch eine völkerrechtliche Vereinbarung ausgeschlossen und ggf. durch eine Apostille ersetzt wird. Ob eine Legalisation erforderlich ist, erfahren Sie von der ausländischen Stelle, bei der die deutsche Urkunde vorgelegt werden soll. Die konsularische Legalisation wird von der diplomatischen oder konsularischen Vertretung des betreffenden ausländischen Staates in Deutschland vorgenommen. In den deutschen Bundesländern ist dafür die Zuständigkeit unterschiedlich geregelt.
Öffentliche Urkunden werden bei der Botschaft Afghanistan in Berlin legalisiert.
Die Botschaft Afghanistan legalisiert nur rechtliche Urkunden, unter anderem auch Ausbildungs – und Geschäftsurkunden.