Schmidt & Schmidt bietet konsularische Legalisation und Apostille für Urkunden und Handelsregisterauszüge aus Südkorea an.
Urkunden aus Südkorea werden in Deutschland nur anerkannt, wenn sie entsprechend "legalisiert" sind. Das bedeutet, dass ihre Echtheit gesondert bestätigt werden muss. Südkorea ist dem Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation im Jahr 2006 beigetreten. Dokumente aus Südkorea können daher ganz einfach anhand einer sogenannten Apostille für den Gebrauch in über 100 Ländern beglaubigt werden.
Zuständig für die Apostille sind in Südkorea das Ministerium für Justiz und das Auswärtige Amt. In Südkorea wird auch eine elektronische Apostille ausgestellt.
Dokumente, die von Regierungsbehörden (einschließlich Bildungseinrichtungen) ausgestellt wurden, werden in der Passabteilung des Auswärtigen Amt beglaubigt.
Dokumente, die von befugten Privatpersonen (private medizinische Einrichtungen, Kurse usw.) ausgestellt wurden, werden nach der Beglaubigung durch einen Notar im Justizministerium beglaubigt.
Dokumente, die von Regierungsstellen ausgestellt wurden, müssen vor dem bevor Apostille nicht notariell beglaubigt werden.
Die Dokumente, die von den Behörden und anderen autorisierten Strukturen von Südkorea ausgestellt und in koreanischer oder englischer Sprache veröffentlicht wurden, können beglaubigt werden.
Die Legalisation von Dokumenten in Südkorea umfasst die Überprüfung der Echtheit eines Dokuments durch befugte Beamte. Nach dieser Prozedur wird das Dokument mit einem speziellen Stempel versehen - einer Apostille. Normalerweise befindet sich die Apostille auf der Rückseite des Dokuments oder auf einem separaten Blatt, wonach das Dokument gestickt wird.
Eine Apostille ist ein viereckiger Stempel, welcher die französischsprachige Aufschrift „Convention de La Haye du 5 octobre 1961“ enthält. Der Stempel gibt Aufschluss darüber, wessen Unterschrift die Apostille beglaubigt, und enthält das Datum sowie die Identifikationsnummer der Apostille.
Mit einer Apostille können folgende Dokumente beglaubigt werden:
- Handelsregisterauszüge
- Urkunden des Personenstandes (Geburts-, Sterbe-, Heirats- und Scheidungsurkunden)
- Bildungsnachweise von staatlichen und staatlich anerkannten Institutionen: Schulzeugnisse, Hochschulabschlusszeugnisse, Fächer- und Notenübersichten, Immatrikulationsbescheinigungen, Zusätzliche Bescheinigungen von Schulen oder Hochschulen sowie auch Zertifikate
- Gerichtsentscheidungen
- Notariell beglaubigte Kopien von Dokumenten
- Notariell beglaubigte Übersetzungen
- Sonstige notarielle Dokumente (Vollmachten, Testamente, Erklärungen)
- Handelspapiere, welche von einem staatlichen Registrationsorgan beglaubigt wurden (Satzungen, Bescheinigungen über Eintragungen, Steuerregistrierungen usw.)
Anforderungen an die Dokumente:
Eine Apostille darf ausschließlich auf ein Originaldokument ausgestellt werden. Hierbei muss sich dieses in einem guten äußerlichen Zustand befinden, alle Stempel und Unterschriften müssen verständlich und lesbar sein. Des Weiteren darf es keine fremden Markierungen oder Aufschriften enthalten.