Schmidt & Schmidt deckt das gesamte Spektrum der Legalisierungsdienstleistungen für Dokumente ab, die in Iran ausgestellt wurden.
Iran ist dem Haager Übereinkommen über die vereinfachte Authentifizierung von Dokumenten nicht beigetreten. Dies bedeutet, dass Urkunden aus Iran nicht per Apostille legalisiert werden können, sondern im Ausland erst nach einer konsularischen Legalisation anerkannt werden.
Konsularische Legalisierung ist der Prozess der Authentifizierung oder Beglaubigung eines Rechtsdokuments, damit das Rechtssystem eines fremden Landes es als mit voller Rechtswirkung anerkennt und der vom Diplomaten oder Konsular durchgeführt wird Vertretung des Landes, in dem das Dokument verwendet werden soll.
Die konsularische Legalisierung ist komplexer, zeitaufwändiger und kostspieliger als das einfachere Apostillen verfahren. Die konsularische Legalisierung erfordert mehrere Vorbeglaubigungen, bevor eine öffentliche Urkunde bei der Botschaft oder dem Konsulat des Ziellandes beglaubigt werden kann.
Es ist eine allgemeine Anforderung, dass das Dokument vor der Einreichung bei der Botschaft in die Amtssprache des Ziellandes übersetzt werden muss. Über das Beglaubigungsverfahren entscheidet die Auslandsvertretung.
Konsularische Legalisation von jemenitischen Urkunden zur Verwendung in Deutschland
Aufgrund der Schließung der Botschaft Sanaa ist die konsularische Legalisation jemenitischer Urkunden bis auf weiteres nicht möglich. Eine konsularische Legalisation durch andere Auslandsvertretungen kann ebenfalls nicht erfolgen.
Eine Überprüfung jemenitischer Urkunden auf formale Echtheit und inhaltliche Richtigkeit ist nicht möglich.
Es liegt im Ermessen der inländischen Behörde, der eine jemenitische Urkunde vorgelegt wird, ob sie diese ohne weiteren Nachweis als echt ansieht (vgl. § 438 Abs. 1 Zivilprozessordnung).
Konsularische Legalisation von deutschen Urkunden zur Verwendung im Jemen
Im Legalisationsverfahren ist in der Regel zunächst die Vorbeglaubigung der Urkunde durch Behörden des Ausstellungsstaats erforderlich. Sollen deutsche öffentliche Urkunden im Ausland verwendet werden, so gibt es hierfür die Möglichkeit einer konsularischen Legalisation der Urkunde. Dies gilt nicht, wenn die konsularische Legalisation durch eine völkerrechtliche Vereinbarung ausgeschlossen und ggf. durch eine Apostille ersetzt wird. Ob eine konsularische Legalisation erforderlich ist, erfahren Sie von der ausländischen Stelle, bei der die deutsche Urkunde vorgelegt werden soll. Die konsularische Legalisation wird von der diplomatischen oder konsularischen Vertretung des betreffenden ausländischen Staates in Deutschland vorgenommen. In den deutschen Bundesländern ist dafür die Zuständigkeit unterschiedlich geregelt.
Vorerst müssen alle Dokumente von den zuständigen deutschen Behörden entsprechend der Art des Dokuments beglaubigt werden. Zuständige deutschen Behörden sind auf der Webseite des Generalkonsulats Jemen in Frankfurt am Main aufgelistet.
Nach der konsularischen Legalisation durch die o.g. deutschen Behörden sind die Dokumente vorab durch die GHORFA ( Deutsch- Arabische- Handelskammer ) zu beglaubigen. Diese werden dann von der Ghorfa dem zuständigen Konsulat übergeben.
- Legalisation von jemenitischen, nicht-Kommerziellen Dokumenten:
Alle Dokumente, die im Jemen ausgestellt werden, müssen zunächst von Außenministerium der Republik Jemen in Sana’a vorbeglaubigt werden, bevor diese vom zuständigen Konsulat legalisiert werden.
Jegliche Art von Zeugnissen, die in der Bundesrepublik Deutschland ausgestellt werden, sind vor der konsularischen Legalisation durch das Konsulat vom zuständigen Bürgeramt vorzubeglaubigen.
- Konsularischen Legalisation einer jemenitischen Vollmacht:
Zur konsularischen Legalisation einer Vollmacht haben die Antragsteller persönlich beim zuständigen Konsulat zu erscheinen.
Beschaffung von Dokumenten aus Jemen
Wenn die wichtigen Dokumente verloren gehen oder beschädigt werden oder aktuelle Kopien der Dokumente benötigt werden, ist die Neuausstellung der Dokumente erforderlich. Es ist nicht ungewöhnlich, dass Menschen außerhalb Jemen im Ausland auf Schwierigkeiten stoßen, neue Dokumente zu erhalten. Unsere Berater helfen Ihnen bei der Fernbeschaffung neuer Dokumente aus Jemen und wir können dafür sorgen, dass Ihre Dokumente per Kurier überall auf der Welt verschickt werden.
Beglaubigte Übersetzung von Dokumenten aus Jemen
Kopien und Abschriften von Personenstandsurkunden können von einem vereidigten Übersetzer in Jemen in jede beliebige Sprache übersetzt werden oder die Übersetzung kann im Zielland erfolgen. Wir bieten beglaubigte Übersetzungen von Personenstandsurkunden mit weiterer Beglaubigung an. Die Kosten für die Arbeit werden nach dem Umfang des betreffenden Dokuments berechnet.