Die in der Sozialistischen Republik Vietnam ausgestellten Urkunden werden in Deutschland nur anerkannt, wenn sie legalisiert sind. Das bedeutet, dass ihre Echtheit gesondert bestätigt werden muss. Dies gilt ebenfalls für die Anerkennung deutscher Urkunden in Vietnam.
Vietnam ist dem Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation nicht beigetreten. Die offiziellen Urkunden aus Vietnam müssen zur Verwendung in Deutschland legalisiert werden.
Konsularische Legalisation von vietnamesischen Urkunden zur Verwendung in Deutschland
Die konsularische Legalisation dient dem Zweck, vietnamesische Urkunden im zwischenstaatlichen Urkundenverkehr mit Deutschland verwendbar zu machen. Vietnamesische Urkunden (z.B. Geburts- und Heiratsurkunden, Ledigkeitsbescheinigungen, Scheidungsurteile) sind in der Regel für die Verwendung bei deutschen Behörden zu legalisieren. Es empfiehlt sich aber zwecks Vermeidung eines u. U. unnötigen Aufwandes, sich zunächst bei der jeweiligen innerdeutschen Behörde zu versichern, ob dort auf konsularischer Legalisation der Urkunde bestanden wird.
Um die konsularische Legalisation durchführen zu können, müssen die originalen Urkunden oder originalen Abschriften aus den Registern (sogen. Bản Sao từ sổ đăng ký hộ tịch oder Trích Lục) von der Konsularabteilung des vietnamesischen Außenministeriums in Hanoi bzw. dem Amt für Auswärtige Angelegenheiten in Ho-Chi-Minh-Stadt vorbeglaubigt sein.
Das Legalisationsverfahren besteht aus folgenden Schritten:
- Einholung des Vorbeglaubigungsvermerks des vietnamesischen Außenministeriums in Hanoi bzw. dem Amt der Auswärtige Angelegenheiten in Ho-Chi-Minh-Stadt
- Übersetzung durch einen von der Botschaft anerkannten Übersetzer
- Konsularische Legalisation bei der Botschaft Hanoi oder dem Generalkonsulat (Übersetzung der Urkunde ins Deutsche legen Sie vor)
Folgende Urkunden könne legalisiert werden:
- Geburtsurkunde
- Ledigkeitsbescheinigung
- u.a. Personenstandsurkunden (Heiratsurkunde, Scheidungsurteil, Sterbeurkunde)
Konsularische Legalisation von deutschen Urkunden zur Verwendung in Vietnam
Sollen offizielle Urkunden aus Deutschland in Vietnam verwendet, müssen diese umgekehrt auch legalisiert werden.
Die Vorbeglaubigung durch eine Bundes- oder Landesbehörde oder eine Institution ist nur möglich, wenn sie der Botschaft ihre Stempel, Unterschriften und die Eigenschaft, in welcher die Unterzeichner handeln, vorgestellt haben. Die Vorbeglaubigung erfolgt durch das Bundesjustizamt, ein Innenministerium, ein Regierungspräsidium oder eine Landesverwaltung, ein Landgericht, einen Präsidenten eines Amtsgerichts, einen Industrie- und Handelskammer, Bezirksamt Berlin oder Standesamt Berlin.
Außerdem sind zu legalisieren diejenigen Urkunden, die von einer Bezirksregierung (Freiburg, Karlsruhe, Stuttgart, Tübingen, Oberbayern, Niederbayern, Oberfranken, Mittelfranken, Unterfranken, Oberpfalz, Schwaben, Darmstadt, Gießen, Kassel, Düsseldorf, Detmold, Köln, Arnsberg, Münster) vorbeglaubigt wurden.
In der Regel nimmt die Bearbeitung von Unterlagen zwei bis drei Wochen in Anspruch.