Schmidt & Schmidt bieten Dienstleistungen für die Beschaffung zivilrechtlicher Dokumente sowie für die Beschaffung von Ersatzurkunden verlorener oder beschädigter Dokumente in Deutschland mit deren weiterer Legalisierung und Übersetzung an.
Dokumente müssen dann neu angefordert werden, wenn Personalurkunden verloren gegangen sind oder beschädigt wurden oder wenn eine aktuelle Kopie der Dokumente benötigt wird. Vor allem wenn man sich nicht in Deutschland befindet, gibt es häufig Schwierigkeiten mit diesem Verfahren. Mit unserem Service können Sie Dokumente in Deutschland aus der Ferne zurückfordern. Wir können das Dokument auch per Kurierdienst an jeden Ort der Welt liefern.
Für die Beschaffung von Personenstandsurkunden in Deutschland müssen Sie sich an Ihr zuständiges Standesamt wenden, wo die Urkunde ausgestellt wurde.
Gültigkeitsdauer der Dokumente in Deutschland
In Deutschland ausgestellte Personenstandsdokumente sind in der Regel nicht länger als 3 oder 6 Monate gültig. Danach müssen Sie neue Dokumente mit aktuellen Daten beschaffen. In einigen Bundesländern sind Dokumente unbefristet, daher muss dies am Ausstellungsort der Dokumente angegeben werden. Zusätzlich können die zeitlichen Anforderungen der empfangenden Partei gestellt werden.
Wann benötigen Sie die beschaffung von Dokumenten
Eine Ersatzurkunde von Geburts-, Heirats-, Familiennamen-, Scheidungs-, Strafregister- oder Sterbeurkunden kann erforderlich sein, um eine Ehe im Ausland zu registrieren, ein neu geborenes Kind zu registrieren, die Staatsbürgerschaft zu erhalten, eine Erbschaft zu erhalten, Daten für den Erhalt einer Rente zu bestätigen, Bankkonten zu eröffnen, eine Beschäftigung aufzunehmen und andere bürokratische Fragen zu klären.
Folgende Dokumente können beschaffen werden:
Geburtsurkunde
Zu beschaffen an dem Standesamt des jeweiligen Orts der Geburt.
- Erforderliche Unterlagen: Gültiger Ausweis (Personalausweis, Pass oder eID)
Bei Beantragung oder Abholung einer dritten Person:
- schriftliche Vollmacht der berechtigten Person
- deren gültiger Ausweis (Personalausweis, Reisepass oder eID)
Vorgehensweise
Die Beantragung der Urkunde ist sowohl persönlich als auch postalisch möglich. Für die persönliche Beantragung suchen Sie die das Standesamt auf, das Ihre Geburt registriert hat, legitimieren sich mit Ihrem Ausweis und Zahlen die Gebühr. Eine Person Ihres Vertrauens kann das Dokument für Sie beantragen und/oder abholen, sofern diese eine schriftliche Vollmacht und einen gültigen Ausweis nachweisen kann.
Für den Antrag per Post oder Telefax könne Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit folgenden Informationen anfertigen:
- Name, Vorname, Geburtsdatum und -ort
- Name, Vorname der Eltern
- wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
- beglaubigte Kopie des Ausweisdokuments
Heiratsurkunde
Zu beschaffen an dem Standesamt wo die Ehe eingetragen ist.
- Erforderliche Unterlagen: Gültiger Ausweis (Personalausweis, Pass oder eID)
- beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde beider Ehepartner
Bei vorheriger Ehe: Heiratsurkunde der vorherigen Ehe und Scheidungsurkunde
Zusätzlich können noch folgende Unterlagen erforderlich sein:
- Ehefähigkeitsurkunde des Heimatlandes
Vorgehensweise
Die Beantragung der Urkunde ist persönlich, postalisch und online möglich. Um eine Heiratsurkunde in Deutschland zu beantragen, ist es notwendig, dass die Eheschließung bereits im Eheregister eingetragen ist. Die erforderlichen Unterlagen variieren je nach Staatsangehörigkeit und früheren Eheschließungen. Der Antrag ist beim Standesamt zu stellen, wo die Eheschließung stattgefunden hat und registriert ist. Die Heiratsurkunde kann entweder direkt nach der Trauung oder zu einem späteren Zeitpunkt beantragt werden.
Scheidungsurkunde
Zu beschaffen bei dem Amtsgericht wo die Scheidung vorgenommen wurde.
- Erforderliche Unterlagen:Gültiger Ausweis (Personalausweis, Pass oder eID)
- Angaben zum Scheidungsbeschluss (Datum der Scheidung, Aktenzeichen des Scheidungsverfahrens)
Vorgehensweise
Die Beantragung der Urkunde ist persönlich, postalisch und bei einigen Gerichten auch online möglich. Die Urkunde wird vom Familiengericht ausgestellt, wo die Scheidung durchgeführt wurde. Für den Antrag per Post können Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Familiengericht mit folgenden Informationen anfertigen:
- Vollständige Namen der geschiedenen Ehepartner
- Geburtsdaten der Ehepartner
- Datum der Scheidung
- Aktenzeichen des Scheidungsverfahrens
- Zweck der Beantragung
Sterbeurkunde
Zu beschaffen an dem Standesamt des Ortes, an dem die Person verstorben ist.
- Erforderliche Unterlagen:Gültiger Ausweis des Antragstellers (Personalausweis, Pass oder eID)
- Sterbefallanzeige oder Bestattungsschein
- Nachweis der Berechtigung (Vollmacht, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde)
Vorgehensweise
Der Tod der Person muss dem Standesamt bereits gemeldet worden sein und im Sterberegister eingetragen sein. Die Beantragung der Urkunde ist persönlich, postalisch und online möglich. Für den Antrag per Post könne Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit folgenden Informationen anfertigen:
- Vollständiger Name des Verstorbenen
- Geburtsdatum und Geburtsort des Verstorbenen
- Sterbedatum und Sterbeort
- Grund der Beantragung z.B. zur Vorlage bei Versicherungen, für Erbschaftsangelegenheiten
Führungszeugnis
Die Beantragung erfolgt beim Einwohnermeldeamt, Bürgeramt oder Rathaus der Stadt oder Gemeinde, in der der Antragsteller gemeldet ist.
- Erforderliche UnterlagenGültiger Ausweis (Personalausweis, Pass)
- Anschrift
- Bei einem privaten Führungszeugnis: Der Verwendungszweck (z.B. zur Vorlage bei einem neuen Arbeitgeber)
- Bei einem behördlichen Führungszeugnis: Name und Adresse der Behörde, bei der das Führungszeugnis vorgelegt werden soll
Zusätzlich wird eine schriftliche Aufforderung der Institution oder des Arbeitgebers benötigt, der ein erweitertes Führungszeugnis verlangt.
Vorgehensweise
Der Antrag kann nur persönlich gestellt werden, da der Identitätsnachweis direkt vor Ort erbracht werden muss. Sie sollten Ihren Personalausweis oder Reisepass mitbringen. Bei einem behördlichen Führungszeugnis sollten Sie außerdem die Anschrift der Behörde und das Aktenzeichen oder den Verwendungszweck bereithalten.
Das Führungszeugnis kann auch online auf der Website des Bundesamts für Justiz beantragt werden. Voraussetzung ist ein Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion und die dazugehörige PIN. Die Beantragung erfolgt über das Portal des Bundesamts für Justiz mit der AusweisApp2.
Bildungsdokumente
In Deutschland können Bildungsdokumente wie Schulzeugnisse, Abschlusszeugnisse oder Hochschulurkunden neu beantragt werden, falls sie verloren gegangen sind oder eine beglaubigte Kopie benötigt wird. Der Prozess hängt davon ab, welche Art von Bildungsdokumenten du benötigst und von welcher Institution diese ausgestellt wurden
Schulzeugnisee und Abschlusszeugnisse
- Erforderliche Unterlagen: Gültiger Ausweis (Personalausweis, Pass)
- Angaben zur Schule: Name der Schule, Abschlussjahr, Art des Abschlusses
Hochschulzeugnisse und Abschlussurkunden
- Erforderliche Unterlagen: Gültiger Ausweis (Personalausweis, Pass)
- Angaben zum Studiengang, Abschlussdatum und Matrikelnummer
Vorgehensweise
Es ist in Deutschland problemlos möglich, Bildungsdokumente wie Schulzeugnisse, Hochschulabschlüsse oder Berufsausbildungsnachweise erneut zu beantragen. Dies erfolgt direkt bei der Schule, Hochschule oder Kammer, bei der der Abschluss gemacht wurde. Sie benötigen in der Regel nur einen Identitätsnachweis und Angaben zu Ihrem Abschluss.
Ausländische Bildungsdokumente haben nur dann den gleichen rechtlichen Wert wie deutsche Dokumente, wenn sie von der Legalisation befreit sind oder den erforderlichen Legalisationsprozess durchlaufen haben. Dokumente aus Ländern, mit denen Deutschland bilaterale Abkommen geschlossen hat, sind vollständig von der Legalisation befreit. Dokumente aus Ländern, die Teil des Haager Übereinkommens von 1961 sind, durchlaufen ein vereinfachtes Verfahren, das als Apostille bezeichnet wird. Wenn weder die Länder Teil des Übereinkommens sind noch bilaterale Abkommen haben, werden sie konsularisch legalisiert.
Apostille aus Deutschland
Deutschland ist dem Haager Übereinkommen von 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation am 15. Dezember 1965 beigetreten. Das Übereinkommen ist am 13. Februar 1966 in Kraft getreten.
Deshalb unterliegen alle in Deutschland ausgestellten Dokumente dem vereinfachten Legalisationsverfahren - der Apostillierung.
Übersetzung von Dokumenten aus Deutschland
Kopien und Duplikate von Personenstandsdokumenten können von einem vereidigten Übersetzer in Deutschland in eine andere Sprache übersetzt werden. Schmidt & Schmidt bietet mit ihrer weiteren Legalisierung die Übersetzungsdienste für zivile Dokumente an. Die Kosten werden nach dem Umfang eines bestimmten Dokuments berechnet.