Schmidt & Schmidt bietet die Beglaubigung von Urkunden aus Namibia an.
Die Republik Namibia ist dem Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation im Jahr 2001 beigetreten. Dokumente aus Namibia können daher ganz einfach anhand einer sogenannten Apostille für den Gebrauch in über 100 Ländern beglaubigt werden.
Zuständig für die Apostille sind in Namibia das Ministerium für Justiz und der Oberste Gerichtshof.
Die Dokumente, die von Behörden und anderen autorisierten Strukturen Namibias ausgestellt und in englischer Sprache veröffentlicht wurden, können apostilliert werden.
Die Legalisierung von Dokumenten in Namibia umfasst die Überprüfung ihrer Herkunft und Echtheit durch einen autorisierten Beamten. Nach diesem Verfahren wird das Dokument mit einem speziellen Stempel versehen oder eine spezielle Bescheinigung wird eingereicht - eine Apostille.
Eine Apostille ist ein viereckiger Stempel, welcher die französischsprachige Aufschrift „Convention de La Haye du 5 octobre 1961“ enthält. Der Stempel gibt Aufschluss darüber, wessen Unterschrift die Apostille beglaubigt, und enthält das Datum sowie die Identifikationsnummer der Apostille.
Mit einer Apostille können folgende Dokumente beglaubigt werden:
- Handelsregisterauszüge
- Urkunden des Personenstandes (Geburts-, Sterbe-, Heirats- und Scheidungsurkunden)
- Bildungsnachweise von staatlichen und staatlich anerkannten Institutionen: Schulzeugnisse, Hochschulabschlusszeugnisse, Fächer- und Notenübersichten, Immatrikulationsbescheinigungen, Zusätzliche Bescheinigungen von Schulen oder Hochschulen sowie auch Zertifikate
- Gerichtsentscheidungen
- Notariell beglaubigte Kopien von Dokumenten
- Notariell beglaubigte Übersetzungen
- Sonstige notarielle Dokumente (Vollmachten, Testamente, Erklärungen)
In der Regel nimmt die Bearbeitung von Unterlagen 5 bis 14 Tage in Anspruch.