Schmidt & Schmidt bietet die Beglaubigung von Urkunden aus Ceuta an.
Als spanische Exklave ist Ceuta dem Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation 1978 beigetreten. Dokumente aus Ceuta können daher ganz einfach anhand einer sogenannten Apostille für den Gebrauch in über 100 Ländern beglaubigt werden
Je nach Dokumentenart sind unterschiedliche Behörden in Ceuta für die Apostille zuständig:
- Gerichtliche Urkunden: Staatssekretäre
- Staatliche Urkunden: Justizministerium
- Andere Urkunden: Notare
Die Dokumente, die von den offiziellen Behörden Spaniens ausgestellt und in spanischer Sprache veröffentlicht wurden, können apostilliert werden.
Die Legalisierung von Dokumenten in Ceuta umfasst die Überprüfung ihrer Echtheit. Nach diesem Verfahren wird das Dokument mit einem speziellen Stempel versehen - einer Apostille. In der Regel wird die Apostille auf der Rückseite des Dokuments oder auf einem separaten Blatt gestellt und das Dokument zusammengefügt wird.
Eine Apostille ist ein viereckiger Stempel, welcher die französischsprachige Aufschrift „Convention de La Haye du 5 octobre 1961“ enthält. Der Stempel gibt Aufschluss darüber, wessen Unterschrift die Apostille beglaubigt und enthält das Datum und die Identifikationsnummer der Apostille.
Mit einer Apostille können in Ceuta folgende Dokumente beglaubigt werden:
- Handelsregisterauszüge
- Personenstandsurkunden (Geburts-, Sterbe-, Heirats- und Scheidungsurkunden)
- Ausbildungsunterlagen (Zeugnisse, Atteste, Diplome)
- Gerichtsentscheidungen
- Notariell beglaubigte Kopien von Dokumenten
- Notariell beglaubigte Übersetzungen
- Sonstige notarielle Dokumente (Vollmachten, Testamente, Erklärungen)
- Handelspapiere, welche von einem staatlichen Registrationsorgan beglaubigt wurden (Satzungen, Bescheinigungen über Eintragungen, Steuerregistrierungen usw.)
Anforderungen an die Dokumente:
Eine Apostille darf ausschließlich auf Originaldokumenten ausgestellt werden. Diese müssen sich in einem guten äußerlichen Zustand befinden, alle Stempel und Unterschriften müssen verständlich und lesbar sein. Des Weiteren darf es keine fremden Markierungen oder Aufschriften enthalten.
In der Regel nimmt die Bearbeitung von Unterlagen 14 Tage in Anspruch.
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