Schmidt & Schmidt bietet die Beglaubigung von Urkunden aus Puerto Rico an.
Als Außengebiet der Vereinigten Staaten ist Puerto Rico dem Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation im Jahr 1981 beigetreten. Dokumente aus Puerto Rico können daher ganz einfach anhand einer sogenannten Apostille für den Gebrauch in über 100 Ländern beglaubigt werden.
Zuständig für die Apostille sind in Puerto Rico das United States Department of State sowie das Bezirksgericht im Falle von gerichtlichen Urkunden.
Dokumente, die von Behörden und anderen autorisierten Stellen von Puerto Rico ausgestellt wurden, apostillieren::
- stellvertretender Staatssekretär
- stellvertretender Staatssekretär für auswärtige Angelegenheiten
- Leiter der Zertifizierungsabteilung
- Leiter der Protokoll Management - Abteilung
- stellvertretender Staatssekretär für Inneres
Die Dokumente, die von Behörden und anderen autorisierten Stellen von Puerto Rico ausgestellt und in englischer oder spanischer Sprache veröffentlicht wurden, können beglaubigt werden.
Die Beglaubigung von Dokumenten in Puerto Rico umfasst die Überprüfung der Herkunft und Echtheit des Dokuments. Nach diesem Verfahren wird eine besondere Bescheinigung ausgestellt oder eine Apostille auf dem Dokument angebracht.
Eine Apostille ist ein viereckiger Stempel, welcher die französischsprachige Aufschrift „Convention de La Haye du 5 octobre 1961“ enthält. Der Stempel gibt Aufschluss darüber, wessen Unterschrift die Apostille beglaubigt, und enthält das Datum sowie die Identifikationsnummer der Apostille.
Mit einer Apostille können in Puerto Rico folgende Dokumente beglaubigt werden:
- Handelsregisterauszüge
- Urkunden des Personenstandes (Geburts-, Sterbe-, Heirats- und Scheidungsurkunden)
- Ausbildungsunterlagen (Zeugnisse, Atteste, Diplome)
- Gerichtsentscheidungen
- Notariell beglaubigte Kopien von Dokumenten
- Notariell beglaubigte Übersetzungen
- Sonstige notarielle Dokumente (Vollmachten, Testamente, Erklärungen)
- Handelspapiere, welche von einem staatlichen Registrationsorgan beglaubigt wurden (Satzungen, Bescheinigungen über Eintragungen, Steuerregistrierungen usw.)
Anforderungen an die Dokumente:
Eine Apostille darf ausschließlich auf ein Originaldokument ausgestellt werden. Hierbei muss sich dieses in einem guten äußerlichen Zustand befinden, alle Stempel und Unterschriften müssen verständlich und lesbar sein. Des Weiteren darf es keine fremden Markierungen oder Aufschriften enthalten.
In der Regel nimmt die Bearbeitung von Unterlagen 14 Tage in Anspruch.
Sie können bei uns auch Handelsregisterauszüge aus Puerto Rico einschließlich ihrer Übersetzung ins Deutsche bestellen.