Schmidt & Schmidt bietet die Legalisation von Urkunden aus Vanuatu durch eine Apostille an.
Vanuatu ist dem Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung 1961 beigetreten. Am 30 Juli 1980 hat das Haager Übereinkommen für Vanuatu als für Rechtsnachfolger vom britisch-französischen Kondominium Neue Hibriden Rechtskraft erlangt.
Folgende Staatsorgane in Vanuatu sind befugt, Dokumente zu apostillieren:
- Departement für Außenangelegenheiten
- Kommission für finanzielle Dienstleistungen
Öffentliche Urkunden, die in Vanuatu apostilliert wurden, verfügen über dieselbe Rechtskraft, wie die in Deutschland ausgestellten öffentlichen Urkunden.
Legalisiert werden solche öffentlichen Urkunden, die von vanuatischen Staatsorganen in englischer, französischer und einheimischer Sprache der Republik Vanuatu erteilt wurden.
Das Legalisationsverfahren in Vanuatu besteht aus der Überprüfung der Herkunft und der Authenzität der Urkunde. Im Verfahrensabschluss wird auf die Urkunde ein spezieller Stempel gestellt, mit anderen Worten – die Apostille. Üblicherweise befindet sich die Apostille auf der Rückseite einer Urkunde oder auf einem einzelnen Papier, danach werden die Unterlagen zusammengeheftet.
Eine Apostille ist ein viereckiger Stempel, welcher die französischsprachige Aufschrift „Convention de La Haye du 5 octobre 1961“ enthält. Der Stempel kennzeichnet, wessen Unterschrift die Apostille beglaubigt, Datum und Identifikationsnummer der Apostille. Die Apostille wird unterzeichnet und abgestempelt.
Mit einer Apostille können in Vanuatu folgende Dokumente beglaubigt werden:
- Handelsregisterauszüge
- Urkunden des Personenstandes (Geburts-, Sterbe-, Heirats- und Scheidungsurkunden)
- Bildungsnachweise von staatlichen und staatlich anerkannten Institutionen: Schulzeugnisse, Hochschulabschlusszeugnisse, Fächer- und Notenübersichten, Immatrikulationsbescheinigungen, Zusätzliche Bescheinigungen von Schulen oder Hochschulen sowie auch Zertifikate
- Gerichtsentscheidungen
- Notariell beglaubigte Kopien von Dokumenten
- Notariell beglaubigte Übersetzungen
- Sonstige notarielle Dokumente (Vollmachten, Testamente, Erklärungen)
- Handelspapiere, welche von einem staatlichen Registrationsorgan beglaubigt wurden (Satzungen, Bescheinigungen über Eintragungen, Steuerregistrierungen usw.)
Anforderungen an die Dokumente:
Eine Apostille darf ausschließlich auf ein Originaldokument ausgestellt werden. Hierbei muss sich dieses in einem guten äußerlichen Zustand befinden, alle Stempel und Unterschriften müssen verständlich und lesbar sein. Des Weiteren darf es keine fremden Markierungen oder Aufschriften enthalten.
In der Regel nimmt die Bearbeitung von Unterlagen 14 Tage in Anspruch.
Bei uns können Sie auch die Übersetzung bestellen. Der Preis hängt vom Umfang des Dokuments an.