Schmidt & Schmidt bietet die Legalisation von Ihren Urkunden aus Mikronesien an.
Die in Deutschland ausgestellten Urkunden werden in Mikronesien nur anerkannt, wenn sie legalisiert sind. Das bedeutet, dass ihre Echtheit gesondert bestätigt werden muss.
Mikronesien ist dem Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation nicht beigetreten. Deutsche Urkunden müssen zur Verwendung in Mikronesien von der mikronesischen Botschaft legalisiert werden.
Konsularische Legalisation von Urkunden aus Mikronesien zur Verwendung in Deutschland
In Mikronesien gibt es keine deutsche Botschaft. Zuständig ist die deutsche Botschaft in Manila (Philippinen).
Konsularische Legalisation von deutschen Urkunden zur Verwendung in Mikronesien
Mikronesien unterhalten keine diplomatische Vertretung in Deutschland. Zuständig für Deutschland ist die mikronesische Botschaft in Washington (USA).
Bei uns können Sie auch die Übersetzung bestellen. Der Preis hängt vom Umfang des Dokuments an.