Schmidt & Schmidt bietet die Beglaubigung von Urkunden von den Kokosinseln durch eine Apostille an.
Als Außengebiet Australia traten die Kokosinseln (Keeling) dem Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 am 11. Juli 1994 bei. Das Übereinkommen für Australien trat am 16. März 1995 in Kraft. Von den australischen Behörden ratifizierte Gesetze und internationale Rechtsinstrumente gelten auf den Kokosinseln, sofern es in gesonderten Dokumenten nichts anderes bestimmt ist. Während seines Beitritts zum Haager Übereinkommen betonte Australien durch eine besondere Erklärung, dass die Wirkung des Dokumentes auf alle Gebiete ausdehnt, auf die Australien beeinflusst.
Zustädig für Apostille auf den Kokosinseln ist das australische Außen- und Handelsministerium (Passamt). Seit 1. August 2015 sind auch die zentralen und regionalen Passbüros und die diplomatischen Vertretungen der australischen Union im Ausland bevöllmächtigt, die Dokumente mit einer Apostille zu beglaubigen. Die Echtheit der seit Dezember 2015 angebrachten Apostille kann über einen speziellen Onlinedienst - auf der Website des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten und Handel - anhand der Nummer überprüft werden.
Das Legalisationsverfahren auf den Kokosinseln besteht aus der Überprüfung der Herkunft und der Authenzität der Urkunde. Im Verfahrensabschluss wird auf die Urkunde ein spezieller Stempel gestellt, mit anderen Worten – die Apostille. Üblicherweise befindet sich die Apostille auf der Rückseite einer Urkunde oder auf einem einzelnen Papier, danach werden die Unterlagen zusammengeheftet.
Eine Apostille ist ein viereckiger Stempel, welcher die französischsprachige Aufschrift „Convention de La Haye du 5 octobre 1961“ enthält. Der Stempel kennzeichnet, wessen Unterschrift die Apostille beglaubigt, Datum und Identifikationsnummer der Apostille. Die Apostille wird unterzeichnet und abgestempelt.
Mit einer Apostille können auf den Kokosinseln folgende Dokumente beglaubigt werden:
- Handelsregisterauszüge
- Urkunden des Personenstandes (Geburts-, Sterbe-, Heirats- und Scheidungsurkunden)
- Bildungsnachweise von staatlichen und staatlich anerkannten Institutionen: Schulzeugnisse, Hochschulabschlusszeugnisse, Fächer- und Notenübersichten, Immatrikulationsbescheinigungen, Zusätzliche Bescheinigungen von Schulen oder Hochschulen sowie auch Zertifikate
- Gerichtsentscheidungen
- Notariell beglaubigte Kopien von Dokumenten
- Notariell beglaubigte Übersetzungen
- Sonstige notarielle Dokumente (Vollmachten, Testamente, Erklärungen)
- Handelspapiere, welche von einem staatlichen Registrationsorgan beglaubigt wurden (Satzungen, Bescheinigungen über Eintragungen, Steuerregistrierungen usw.)
Anforderungen an die Dokumente:
Eine Apostille darf ausschließlich auf ein Originaldokument ausgestellt werden. Hierbei muss sich dieses in einem guten äußerlichen Zustand befinden, alle Stempel und Unterschriften müssen verständlich und lesbar sein. Des Weiteren darf es keine fremden Markierungen oder Aufschriften enthalten.
In der Regel nimmt die Bearbeitung von Unterlagen 14 Tage in Anspruch.
Bei uns können Sie auch die Übersetzung bestellen. Der Preis hängt vom Umfang des Dokuments an.