Schmidt & Schmidt bietet die Legalisation von Ihren Urkunden aus Tuvalu an.
Die in Deutschland ausgestellten Urkunden werden in Tuvalu nur anerkannt, wenn sie legalisiert sind. Das bedeutet, dass ihre Echtheit gesondert bestätigt werden muss.
Tuvalu ist dem Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation nicht beigetreten. Deutsche Urkunden müssen zur Verwendung in Tuvalu von der einheimischen Botschaft legalisiert werden.
Konsularische Legalisation von Urkunden aus Tuvalu zur Verwendung in Deutschland
Deutschland hat ebenso keine Vertretungen in Tuvalu. Zuständig hierfür ist die Deutsche Botschaft in Wellington (Neuseeland).
Konsularische Legalisation von deutschen Urkunden zur Verwendung in Tuvalu
Tuvalu unterhält keine diplomatische Vertretung in Deutschland. Für alle diplomatischen Angelegenheiten ist die Botschaft in Brüssel zuständig.
Bei uns können Sie auch die Übersetzung bestellen. Der Preis hängt vom Umfang des Dokuments an.