Schmidt & Schmidt bietet die Legalisation von Ihren Urkunden auf den Salomonen an.
Salomonen ist als Überseegebiet des Vereinigten Königreichs dem Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation im Jahr 1965 beigetreten. Nachdem die Salomonen am 7. Juli 1978 die Unabhängigkeit erlangt hatten, bestätigten ihre Behörden jedoch nicht die Anwendung des Haager Übereinkommens auf ihrem Hoheitsgebiet.
Obwohl manche Internetquellen schreiben, dass die Apostillierung auf den Salomonen gilt, muss man in der Praxis die Dokumente legalisieren.
Die in Deutschland ausgestellten Urkunden werden in auf den Salomonen nur anerkannt, wenn sie legalisiert sind. Das bedeutet, dass ihre Echtheit gesondert bestätigt werden muss.
Konsularische Legalisation von salomonischen Urkunden zur Verwendung in Deutschland
Die Urkunden von den Salomonen können bei der Honorarkonsulin der Bundesrepublik Deutschland in Honiara (Salomonen) oder bei der deutschen Botschaft in Canberra legalisiert werden.
Konsularische Legalisation von deutschen Urkunden zur Verwendung auf den Salomonen
Im Legalisationsverfahren ist in der Regel zunächst die Vorbeglaubigung der Urkunde durch Behörden des Ausstellungsstaats erforderlich. Sollen deutsche öffentliche Urkunden im Ausland verwendet werden, so gibt es hierfür die Möglichkeit einer Legalisation der Urkunde. Dies gilt nicht, wenn die Legalisation durch eine völkerrechtliche Vereinbarung ausgeschlossen und ggf. durch eine Apostille ersetzt wird. Ob eine Legalisation erforderlich ist, erfahren Sie von der ausländischen Stelle, bei der die deutsche Urkunde vorgelegt werden soll. Die Legalisation wird von der diplomatischen oder konsularischen Vertretung des betreffenden ausländischen Staates in Deutschland vorgenommen. In den deutschen Bundesländern ist dafür die Zuständigkeit unterschiedlich geregelt.
Öffentliche Urkunden aus Deutschland werden bei der salomonischen Botschaft in Belgien legalisiert.
Bei uns können Sie auch die Übersetzung bestellen. Der Preis hängt vom Umfang des Dokuments an.